Einheitliche Standards, schlanke Prozesse, nachhaltige Zusammenarbeit
Freier Welthandel sichert den Wohlstand
Situation im Elbe-Weser-Raum
Deutschland hat sich über die letzten Jahrzehnte einen weltweiten Absatzmarkt für Produkte „Made in Germany“ aufgebaut. Und das weniger durch eine aggressive Exportpolitik, als vielmehr durch nachhaltige Lieferbeziehungen und die Qualität der gelieferten Produkte. Der Erfolg ist aber kein Selbstgänger, sondern wird gefährdet durch aufkeimenden Protektionismus und damit einhergehende bürokratische Hürden. Die Unternehmen stoßen auf Hindernisse beim weiteren Marktausbau.
Die deutschen Auslandhandelskammern sind in 92 Ländern mit über 140 Standorten vertreten. Teilweise sind diese bilateralen Vereinigungen über 100 Jahre alt, vor Ort etabliert und bestens im jeweiligen Land vernetzt. Die Europäische Union wird immer mehr in der Außenwirtschaftsförderung aktiv, obwohl diese Förderung den Nationalstaaten vorbehalten ist. Teilweise verfahren Bundesländer mit eigenen Fördereinrichtungen ebenso. So werden zum Teil Doppelstrukturen geschaffen.
Vor allem klein- und mittelständische Unternehmen können auf ein breites Spektrum an Exportkreditversicherungen zurückgreifen. Dieses Instrumentarium hat sich in der Corona-Krise als robust und nachhaltig herausgestellt. Auf den internationalen Märkten drängen sich jedoch immer neue Player aus den Schwellenländern nach vorne. Dabei wird der faire Wettbewerb durch die Finanzierungspraktiken solcher Staaten verzerrt.
Weil die US-Regierung die Welthandelsorganisation (WTO) blockiert, ist seit 2019 eine ihrer wichtigsten Funktionen, die Schiedsgerichtsbarkeit, nicht mehr gegeben. Somit können Streitschlichtungen zwischen 164 Ländern nicht mehr abschließend wahrgenommen werden. Deutschen Unternehmen droht im Außenhandel Rechtsunsicherheit. Mehr als 60 Prozent der deutschen Ausfuhren in Drittländern basieren auf WTO-Regeln.
Zölle, komplexe Verfahren, unterschiedliche Standards und aufwändige Zertifizierungen behindern den weltweiten Handel zusätzlich. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben daher nicht den Zugang zu internationalen Märkten, auch wenn konkurrenzfähige Produkte vorhanden sind.
Die Entwicklungsländer von heute sind die Märkte von morgen. Ein ausgewogener Handel mit diesen Ländern ist im beiderseitigen Interesse.
Was wir fordern
Doppelstrukturen bei der Förderung vermeiden
Neue Strukturen der EU sollten auf den nationalen Förderinstrumenten aufbauen, das vorhandene Know-how von deutschen Auslandhandelskammern oder anderen nationalen Kammerorganisationen nutzen und somit Synergien für alle Beteiligten schaffen. Dasselbe gilt für die Förderung der einzelnen Bundesländer. Darüber hinaus muss sich der Schutzschirm des Bundes für die Warenkreditversicherer den Problemen im aktuellen Welthandel anpassen.
Gleiche Regeln für alle
Etliche Staaten unterstützen ihre Unternehmen bei Großaufträgen, indem sie Projektfinanzierungen übernehmen. Die Bundesregierung sollte konsequent gegen wettbewerbsverzerrende Maßnahmen vorgehen, zum Beispiel bei internationalen Ausschreibungen.
WTO stärken
Die Streitbeilegungsfunktion der WTO gilt es zu bewahren, notfalls mit den Ländern die an den Regeln der WTO festhalten wollen. Die Politik sollte sich für eine Modernisierung der WTO und damit für faire und moderne Spielregeln einsetzen. Ebenso sollten Lücken im Regelwerk der WTO geschlossen werden, etwa bei Subventionen oder elektronischem Handel. Die staatlichen Transparenzpflichten und das Verbot wettbewerbsverzerrender Subventionen wäre ein großer Fortschritt auf dem Weg zu globalen Standards und besser als ein Subventionswettbewerb unter den Ländern. Außerdem sollten klein- und mittelständischen Unternehmen stärker im Regelwerk der WTO berücksichtigt werden.
Handelsabkommen vorantreiben
Die Ratifizierung umfassender und ehrgeiziger EU-Abkommen zur Beseitigung von Handels- und Investitionshemmnissen mit Mercosur, Mexiko und Australien sowie der Abschluss von Verhandlungen mit Handelspartnern im Asien-Pazifik-Raum sind von zentraler Bedeutung. Durch den Abschluss des neuen Handelsabkommen RCEP (Regional Comprehensive Economic Partnership) in pazifischen Raum muss die EU aufpassen, nicht von der Entwicklung in dieser Region abgehängt zu werden.
Zusammenarbeit mit Schwellen- und Entwicklungsländern nachhaltig gestalte
Die Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft vor Ort in den Schwellen- und Entwicklungsländern sollte weiter ausgebaut werden. Sie kann zum einen Nachfrage in Deutschland generieren, zum anderen langfristig Arbeitsplätze in den Schwellen- und Entwicklungsländern sichern, um so eine Ursache von Flucht nach Europa zu bekämpfen. Dazu kann eine stärkere Zusammenarbeit mit den Auslandshandelskammern beitragen. Internationalen Ausschreibungen kommt hierbei eine Schlüsselstellung zu. Der Zugang sollte für alle, auch deutsche Unternehmen, offen sein; das gilt ebenso für die Ausschreibungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Nur Projekte, die sich langfristig tragen und Gewinn erwirtschaften, sind auch nachhaltig. In diesem Zusammenhang spielt auch die Nachhaltigkeit in der Lieferkette eine wichtige Rolle. Gesetzliche Regelungen sollten allerdings mit Augenmaß getroffen werden, um keine neuen bürokratischen Hürden für die Wirtschaft zu schaffen.
Was wir tun
Die IHK informiert ihre Mitglieder über neueste Entwicklungen im Zollbereich. Hierzu gibt sie monatlich im Verbund mit anderen niedersächsischen IHKs ein Rundschreiben heraus. In Ländersprechtagen in Zusammenarbeit mit den Kollegen in den Auslandshandelskammern informiert die IHK, über die Bedingungen vor Ort. Sie bietet zirka 30 Seminare pro Jahr in dem Bereich an.
Zahlen, Daten, Fakten aus dem Elbe-Weser-Raum
- Ca. 500 Betriebe im Elbe-Weser-Raum betreiben weltweit, außerhalb der EU, Im- oder Export
- Ca. 20.000 Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen werden jedes Jahr durch die IHK Stade bearbeitet
- Ca. 1000 Anfragen bearbeitet die IHK Stade zum Thema Außenwirtschaft