Hintergrund

Raumordnung - Begriff und Aufgaben

Einführung

Die Raumordnung hat das Ziel in allen Teilen Deutschlands ausgeglichene Verhältnisse herzustellen. Die Grundsätze regelt das Raumordnungsgesetz des Bundes. Da es an den begrenzten Raum in der Bundesrepublik zahlreiche verschiedene und sich teilweise widersprechende Nutzungsansprüche gibt, ist es die Aufgabe der Raumordnung diese untereinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen. Die Teilräume Deutschlands, damit sind zum Beispiel die Bundesländer und die Landkreise gemeint, sind so zu ordnen, dass eine Raumentwicklung gefördert, die
  • nachhaltig ist,
  • gleichwertige Lebensverhältnisse in den Teilräumen schafft und
  • die regionale Eigenentwicklung stärkt.
Insbesondere werden soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Aspekte betrachtet und ausgeglichene Verhältnisse angestrebt. In letzter Konsequenz wird über die Raumordnungspläne festgelegt, welche Nutzungen in welchen Gebieten stattfinden sollen. Auf diese Weise werden Flächen für die Siedlungsentwicklung, die Landwirtschaft, die Infrastruktur, den Naturschutz, die Rohstoffgewinnung, die Nutzung der Windenergie, das Gewerbe etc. festgelegt. Häufig beinhaltet die Sicherung eines Gebietes für eine bestimmte Nutzung den Ausschluss, diese Fläche zu einem anderen Zwecken zu verwenden. Dadurch und durch weitere detaillierte Regelungen ist die Raumordnung vielfach relevant für die gewerbliche Weiterentwicklung im Allgemeinen und für die Entwicklung einzelner Unternehmen im Speziellen.
Raumordnung ist damit eine wichtige Aufgabe von Staat und Politik. Anhand eines raumordnerischen Leitbildes werden die Grundsätze und Ziele der Raumordnung langfristig und verbindlich festgelegt. Eine Konkretisierung der Ziele erfolgt in den Landesraumordnungsprogrammen und den Regionalen Raumordnungsprogrammen der Landkreise, um schließlich in der Bauleitplanung der Kommunen umgesetzt zu werden. Diese unterschiedlichen Planungsebenen sollen sich dabei jeweils gegenseitig berücksichtigen. Das ist das sogenannte Gegenstromprinzip.

Die Rolle der IHK

Die Kammern sind an allen drei Planungsebenen als sogenannter "Träger öffentlicher Belange" beteiligt und zu Stellungnahmen aufgefordert. Es handelt sich dabei um eine hoheitliche Aufgabe der Kammern, bei der sie branchenübergreifend das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden wahrzunehmen haben. Ihren Handlungs- und Entscheidungsrahmen bilden dabei das Raumordnungsgesetz, das Baugesetz und insbesondere die Baunutzungsverordnung. Die von der Vollversammlung beschlossenen Positionen der Raumordnung sind die Richtschnur für die Stellungnahmen der IHK Elbe-Weser für alle räumlichen Planungen.

Das Landes-Raumordnungsprogamm Niedersachsens

Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) legt die Rahmenbedingungen für die zukünftige räumliche Entwicklung des Landes fest. Grundlegende Regelungen, aber auch Zielvorgaben, für raumbedeutsame Nutzungen werden hier getroffen. So enthält das LROP die Ausbauziele für die Windenergie, die in den einzelnen Landkreisen zu erreichen sind. Auch für wichtige bestehende oder geplante Infrastruktur wird mittels einer Karte, die Teil des LROP ist, der notwendige Raum gesichert, sodass er nicht durch andere entgegenstehende Nutzungen blockiert wird. Der Verlauf der geplanten Bundesautobahn A20 ist hier bereits grob vorgeplant.
Um die zukünftige räumliche Struktur des Landes zu steuern legt das Planwerk die sogenannten Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest. Ein Ziel ist zwangsläufig zu befolgen und umzusetzen, während ein Grundsatz einem gewissen Abwägungsspielraum ermöglicht.
Für die raumbedeutsamen Nutzungen, die die Siedlungsstruktur, die Freiraumsituation und die Zuordnung von Flächennutzungen verändern, enthalten der Text und/oder die Karte des LROP Aussagen und Regelungen
  • zur Siedlungs- und Versorgungsstruktur: Ober- und Mittelzentren.
  • zur Infrastruktur und Wirtschaft: Autobahnen, Eisenbahnstrecken, schiffbare Flüsse und Kanäle, Vorrangstandorte für Güterverkehrszenten, für Verkehrsflughäfen oder Vorranggebiete für hafenorientierte industrielle Anlagen, etc.
  • zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels
  • zur Sicherung natürlicher Ressourcen: Naturräume, Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung, Vorranggebiete für Natur und Landschaft, etc.
Der Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms wird vom Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt. Anschließend durchläuft er auch eine oder mehrere Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. In diesem Prozess bringt sich die IHK über ihren Landesverband die “IHK Niedersachsen” ein.
Das LROP wurde zuletzt 2017 geändert. Neu hinzugekommen sind Änderungen und Ausnahmen bei Vorhaben des großflächigen Einzelhandels, um eine flächendeckende Nahversorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs im ländlichen Raum sicherzustellen. Eine weitere Änderung betrifft die Torfindustrie: Die Vorranggebiete für die Torfgewinnung wurden stark verkleinert. Seit Ende 2019 plant das Land eine weitere Änderung des Planwerks.

Die Raumordnungsprogamme der Landkreise

Die Regionale Raumordnungsplanung ist das verbindende Glied zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne). Regionale Raumordnungspläne (RROP) konkretisieren die Ziele und Grundsätze der Landesplanung, arbeiten regionsspezifische Struktur- und Entwicklungsprobleme auf und stimmen überregionale Belange mit regionalen Bedürfnissen ab. Als längerfristige, vorausschauende, zusammenfassende, überörtliche und überfachliche raum- und siedlungsstrukturelle Entwicklungsplanung vereinen die RROP staatliche, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kommunale Planungsabsichten.
Zu den Aufgaben der unteren Landesplanungsbehörden der Landkreise bzw. der Regionalplanungsstellen gehören:
  • die Aufstellung, Fortschreibung und Ergänzung der Regionalen Raumordnungsprogramme,
  • die raumordnerische Prüfung und Abstimmung von raumbedeutsamen Planungen und Einzelvorhaben z.B. über die Durchführung von Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für Ihren Zuständigkeitsbereich,
  • die Mitwirkung an der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden z. B. durch Erarbeitung von raumordnerischen Stellungnahmen.
Die IHK Elbe-Weser vertritt gegenüber den relevanten Planungsträgern abwägend und ausgleichend die Interessen betroffener Gewerbebetriebe. Die IHK setzt sich ein für attraktivere Standortbedingungen für die Wirtschaft und für eine Umsetzung des Planungsgrundsatzes nach § 2 Abs. 2 Ziffer 9 Raumordnungsgesetz (ROG): „Zu einer räumlich ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur sowie zu einem ausreichenden und vielfältigen Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen ist beizutragen. Zur Verbesserung der Standortbedingungen für die Wirtschaft sind in erforderlichem Umfang Flächen vorzuhalten, die wirtschaftsnahe Infrastruktur auszubauen sowie die Attraktivität der Standorte zu erhöhen. Für die vorsorgende Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung und Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.”