Niedersächsisches Quartiersgesetz
Zentren und Quartiere gemeinschaftlich stärken
Wer sich in seinem Umfeld aufmerksam umschaut, stellt fest: Innenstädte und Ortskerne verändern sich. Seit Jahren ist die Entwicklung von zentralen Geschäftslagen ein wichtiges Thema für Händler, Grundeigentümer, Politik und Verwaltungen. Denn steigt die Attraktivität eines Standortes, profitieren neben den Einzelhändlern auch die Eigentümer der Immobilien und letztlich die Kommune selbst.
Dabei werden neue Konzepte und Ideen, die „aus der Reihe tanzen“ immer wichtiger und auch weiche Standortfaktoren wie Sauberkeit, Sicherheit, Licht-, Wasser- oder Grünelemente gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ebenso ein gemeinsames, werbewirksames Auftreten als Standortgemeinschaft.
Hier setzen so genannte Business Improvement Districts (BIDs) an – ein international erfolgreiches Modell von Eigentümerinitiativen, die gemeinsam Maßnahmen zur Verschönerung ihres Standortes in Eigenregie und Eigenfinanzierung umsetzen.
Die IHK Elbe-Weser befürwortet die Chancen, die sich daraus für die Zentren und Innenstädte ergeben können und hat auf Basis ihres Vollversammlungsbeschlusses seit 2015 auf eine entsprechenden Rechtsrahmen hingewirkt.
Am 28. April 2021 war es dann so weit: Der niedersächsische Landtag hat das auch als BID-Gesetz bekannte “Niedersächsiche Quartiersgesetz (NQG)” mit breiter Mehrheit beschlossen, das im Mai 2021 rechtskräftig wurde.
Die Besonderheit im Vergleich zu anderen Bundesländern: Explizit sind nach dem NQG neben wirtschaftlichen und gewerblichen Zusammenschlüssen auch Quartiersgemeinschaften mit dem Schwerpunkt Energieeffizienz, Klima oder Wohnen möglich.
Nun geht es darum, den Rechtsrahmen mit schönen und nachhaltigen Projekten zu befüllen. Dafür steht die IHK Elbe-Weser ihren Mitgliedsunternehmen und regionalen Standortgemeinschaften gerne zur Seite.