Bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer

Was ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer?

Die Wirtschaftsidentifikations-Nummer (W-IdNr.) gilt als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister. Dadurch kann die elektronische Datenverarbeitung registerübergreifend verbessert und wirtschaftlicher gestaltet werden durch eine bessere Vernetzung der Register und weniger Bürokratieaufwand für die Unternehmen, als auch für die Verwaltung.

Wie ist die Wirtschaftsidentifikationsnummer aufgebaut?

Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und wird mit der Steuernummer verknüpft. Für jede einzelne wirtschaftliche Tätigkeit wird jedem wirtschaftlich Tätigen zusätzlich zur W-IdNr. fortlaufend beginnend mit 00001 stufenweise ein Unterscheidungsmerkmal zugeordnet:
Beispiel: DE123456789-00001
In der W-IdNr. sind keine persönlichen bzw. betrieblichen Daten oder Daten des zuständigen Finanzamtes verschlüsselt.
Neben der W-IdNr. bleibt die Steuernummer, die Steueridentifikationsnummer (St-IdNr.) sowie auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestehen und ist jeweils wie bisher weiter zu verwenden.

Wann wird sie eingeführt?

Die W-IdNr. wird am 24. Oktober 2024 automatisch für einfgeführt sowie ab November 2024 stufenweise vergeben. Die Angabe der W-IdNr. ist in den elektronischen Vordrucken vorerst bis zum 31.12.2026 nicht verpflichtend.

Wer erhält sie?

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt allen wirtschaftlich Tätigen (§ 139a Abs. 3 Abgabenordnung (AO)), denen bis 30. November 2024 eine USt-IdNr. nach § 27a UstG erteilt wurde zur einwandfreien Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr. nach § 139c AO) zu.
Allen anderen wirtschaftlich Tätigen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wird die W-IdNr. stufenweise zugeteilt:
Erste Stufe der Zuordnung: An wirtschaftlich Tätige die zur Umsatzsteuerabgabe verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, dem das BZSt aber bis zum 30. November 2024 keine USt-IdNr. erteilt hat. Die Vergabe beginnt ab 1. Dezember 2024.
Zweite Stufe der Zuordnung: An wirtschaftlich Tätige, welche die in den vorgenannten Absätzen genannten Voraussetzungen nicht erfüllen. Hier erfolgt die Zuordnung der W-IdNr. ab 1. Juli 2025.
Dritte Stufe der Zuordnung: An wirtschaftlich Tätige, die mehrere Tätigkeiten ausüben. Hier werden die Unterscheidungsmerkmale ab 1. März 2026 zugeordnet.

Wie erhält man sie?

Sie erhalten die W-IdNr. ohne Antrag. Entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung (Bundessteuerblatt) oder elektronisch über Ihr ELSTER-Benutzerkonto.

Entstehen Kosten?

Die ausschließliche Vergabe der W-IdNr. über das BZSt erfolgt kostenlos.