Elektronische Unterschrift

Signaturkarte für Sachverständige

Seit Januar 2018 können Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch übermitteln, sollten darauf aber aus Sicherheitsgründen ihre persönliche qualifizierte elektronische Signatur anbringen. Zusätzlich verlangt § 173 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, dass seit dem 1. Januar 2024 professionell am Prozess Beteiligte, einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg für die Zustellung zu eröffnen haben. Auch öffentlich bestellte Sachverständige werden dadurch verpflichtet sein. Dies bedeutet, dass regelmäßig für Gericht tätige Sachverständige seit 1. Januar 2024 entsprechend technisch aufgestellt sein müssen.
Gutachten für private Auftraggeber sollten ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, wenn sie in elektronischer Form versandt werden. Soweit Sie Ihre Gutachten elektronisch archivieren wollen, empfiehlt es sich, die dazugehörigen Dateien mit einer elektronischen Signatur zu versehen, damit Sie nachweisen können, dass diese nicht nachträglich geändert wurden.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
  • Name und Vorname des Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.

Die IHK-Signaturkarte

Von der IHK Elbe-Weser öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können ihre IHK-Signaturkarte persönlich dort beantragen. Hierzu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass (noch mindestens sechs Wochen gültig) mit. Eine vorherige Terminabsprache ist zwingend erforderlich.
Die IHK Elbe-Weser nimmt Ihren Antrag auf, bestätigt mittels eines speziellen Vordrucks, dass Sie als Sachverständiger mit einem bestimmten Bestellungstenor öffentlich bestellt und vereidigt sind und übermittelt dann Ihre Antragsdaten an die D-TRUST GmbH in Berlin.
Die D-Trust GmbH ist ein sogenannter gesetzeskonformer Vertrauensdiensteanbieter gemäß dem Vertrauensdienstegesetz. Dort wird Ihre IHK-Signaturkarte produziert und etwa zwei bis drei Wochen nach Antragstellung an Sie versandt. Außerdem erhalten Sie mit separater Post eine PIN für Ihre IHK-Signaturkarte.
Die Sachverständigen-Signaturkarte gibt es in zwei Ausfertigungen: Als Einzelsignaturkarte oder als sogenannte „Stapelsignatur“, mit der im „Stapelverfahren“ durch einen Signaturbefehl bis zu 100 Dokumente gezeichnet werden können.
  • Preis für die Sachverständigen-IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit: Einzelsignaturkarte: 169,- EUR zzgl. MwSt. (= 201,10 EUR) Stapelsignaturkarte: 249,- EUR zzgl. MwSt.(= 296,31 EUR). Die Rechnungstellung erfolgt durch die D-TRUST GmbH an den Antragsteller.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit können Sie Ihre Folge-Signaturkarte unkompliziert direkt bei D-TRUST bestellen. Die Kosten der Folgekarten mit zweijähriger Gültigkeit entsprechen den o. g. Kosten für die Erstkarten. Die Rechnungstellung erfolgt durch die D-TRUST GmbH an den Antragsteller.
Sachverständige, die nicht von der IHK Elbe-Weser öffentlich bestellt und vereidigt sind, wenden sich bitte an ihre Bestellungskörperschaft. Sollte diese keinen Signatur-Service anbieten, können Sie die Signaturkarte auch über das sogenannte PostIdent-Verfahren beantragen.

Kartenlesegerät

Für die Nutzung der IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das folgenden Anforderungen entsprechen muss:
  • Kartenleser der Klasse 2 oder 3 mit Tastenfeld
  • USB-Anschluss
  • geeignet für kontaktbehaftete Signatur-Chipkarten

Anwendungssoftware

Des Weiteren benötigen Sie eine entsprechende Anwendungssoftware, um Dateien zu signieren (z. B. Gutachten-Dateien im PDF-Format oder Bild-Dateien im TIFF-Format). Diese ist bei unterschiedlichen Anbietern erhältlich . Die Kosten sind je nach Hersteller unterschiedlich und liegen zwischen 100,- und 170,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie bei der Antragstellung.

Zugang zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Für die sichere Kommunikation mit der Justiz und den Versand sowie den Empfang von Nachrichten empfehlen wir Ihnen, den kostenfreien Governikus Communicator Justiz Edition zu installieren und zu verwenden. Der Governikus Communicator ist als Drittprodukt im EGVP-Verbund registriert.

Technische Voraussetzungen

  • Kartenlesegerät der Klasse 3
  • PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
  • Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7‎
  • Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)‎
Informationen zur IHK-Signaturkarte für Sachverständige erhalten Sie auch bei der DE-CODA GmbH. Ansonsten steht Ihnen aber auch die Bundesdruckerei für Fragen gern zur Verfügung.