Datenschutz

Wie finde ich einen externen Datenschutzbeauftragten?

Betriebe, die in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen oder unabhängig von der Anzahl der PC-Arbeitsplätze mit sensiblen Daten umgehen, müssen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen.
Dies kann sowohl ein externer als auch ein innerbetrieblicher Experte sein. Andernfalls drohen empfindliche Geldbußen. Bisher galt ein Rahmen von bis zu 50.000,- Euro, wenn ein verpflichtetes Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten ernannt hat. Die DSGVO erhöht den Höchstsatz drastisch auf 10 Millionen Euro bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes - je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Wenn Sie noch keinen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen haben, sollten Sie sich schnellstmöglich darum bemühen. Der Bundesverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e. V. (BvD) kann Ihnen möglicherweise einen geeigneten Profi in Ihrer Umgebung vermitteln. Auch die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD) bietet durch externe Datenschutzbeauftragte Hilfe an. Dort ist allerdings eine Mitgliedschaft erforderlich.