Wirtschaft International

Beförderungsverbot für EU-Fahrzeuge in Belarus

Die AHK Belarus informiert, dass laut Mitteilung des Transportministeriums der Republik Belarus seit dem 16. April 2022 für die in der EU zugelassenen Fahrzeuge (inkl. LKWs) ein Beförderungsverbot nach Belarus über die Zollgrenze der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt wurde.
Dabei dürften EU-Fahrzeuge die belarussische Grenze über bestimmte Kontrollpunkte passieren, um zu 14 speziell ausgewiesenen Orten zu gelangen, an denen die Ware auf belarussische und russische Fahrzeuge umgeladen werden könne. Die Beförderung von Postsendungen und lebenden Tieren ist von dem Verbot ausgenommen.
Das Verbot wurde seitens Belarus als Antwort auf das EU-Beförderungsverbot für die in Belarus und Russland niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen seit 9. April 2022 erlassen.

Update vom 19.05.2022

Seit dem 20. Mai 2022 sind einige Bestimmungen der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 276 vom 5. Mai 2022 in Kraft. Das Dokument bestimmt eine Liste von Tankstellen, wo die in der EU zugelassenen Kraftfahrzeuge mit Dieselkraftstoff betankt werden dürfen.
Die Liste umfasst 12 Grenztankstellen, die den Kontrollpunkten und speziell ausgewiesenen Orten für den Frachtbetrieb und Umladung zugeordnet sind. Außerdem können EU-Kraftfahrzeuge nur mit Dieselkraftstoff bestimmter Marken tanken.
Belarussische Verbraucher (Bürger und Einwohner der Republik Belarus) sowie natürliche Personen - Bürger der EU-Länder - haben weiterhin die Möglichkeit, Autos mit anderen Arten von Dieselkraftstoff an anderen Tankstellen in der Republik Belarus zu betanken. Es gibt mehr als 800 Tankstellen im Land

Update vom 10.05.2022

Einreiseverbot nach Belarus für EU-Kraftfahrzeuge: Erläuterungen des Staatlichen Zollkomitees der Republik Belarus zu den Besonderheiten des Frachtbetriebs und (oder) der Umladung
Die ausländischen Spediteure müssen bei den Umladungen in der Republik Belarus die Transitgenehmigungen einholen, wenn Belarus weder das Land der Beladung noch das Land der Entladung der Waren ist.
In diesem Fall muss für jedes Fahrzeug des internationalen Verkehrs eine separate Zollanmeldung erstellt werden: Zugmaschine, Anhänger, Auflieger, Container.
Die Versandanmeldung und der CMR-Frachtbrief erfordern auch Informationen über den weiteren Frachtführer..