Übersicht
Ausfuhrdokumente
Ausstellung von Ursprungszeugnissen
Einige Länder außerhalb der Europäischen Union verlangen beim Import von Waren ein Ursprungszeugnis, welches den nicht präferentiellen Ursprung der Waren bescheinigt. Teilweise können diese Ursprungszeugnisse aber auch von Kunden aus der EU gefordert werden. Für unsere Mitgliedsfirmen und Gewerbetreibende stellen wir diese Ursprungszeugnisse gegen Vorlage der entsprechenden Ursprungsnachweise aus.
Mittlerweile bieten alle IHKs ein elektronisches Verfahren an, um dieses Ursprungszeugnisse zu beantragen.
Beglaubigungen von Exportrechnungen
Wir beglaubigen Ihre Exportrechnungen und bestimmte weitere Dokumente, die Sie für Ihr Exportgeschäft benötigen. Auch hierfür sind wieder entsprechende Nachweise erforderlich. Die von den Importländern vorgeschriebene Aufmachung der Rechnung und des Ursprungszeugnisses können Sie den KuM Konsulats und Mustervorschriften entnehmen. Die Beglaubigung von Exportrechnungen kann ebenfalls über das elektronische Verfahren erfolgen.
Beglaubigung von Bescheinigungen
Daneben gibt es eine Vielzahl von Schreiben, die im Außenwirtschaftsverkehr einer Beglaubigung bedürfen. Das kann von Verträgen über Free Sales Zertifikaten bis hin zur Beschreibung bestimmter Sachverhalte notwendig werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Verkauf von Außenhandelsdokumenten
Die IHK Elbe-Weser hält ein umfangreiches Sortiment an Außenhandelsdokumenten für Sie vor, die Sie auf Rechnung per Telefon oder online bei uns bestellen können.