Außenwirtschaft

Elektronisches Ursprungszeugnis 2.0

Ursprungszeugnisse online beantragen

Ursprungszeugnisse (UZ) und andere Außenwirtschaftsdokumente, zum Beispiel Handelsrechnungen, können online beantragt werden. Die Beantragung des Dokuments erfolgt über die IHK-Web-Anwendung durch die beteiligte Firma, die Dokumente werden durch die IHK im Normalfall am selben Tag bearbeitet. Anschließend werden sie im Unternehmen mit IHK-Siegel ausgedruckt und können dann dem Kunden zugesandt werden.

Vorteile des Online-Verfahrens

Es gibt viele gute Gründe Ursprungszeugnisse und sonstige dem Wirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen online zu beantragen.
Die wichtigsten Vorteile sind:
  • Innerhalb eines Tages: Beantragung, Bewilligung und Versand an Kunden (bei Eingang bis 30 Minuten vor Ende der Servicezeiten)
  • Notwendige Änderungen können sofort vorgenommen werden
  • Postwege oder Botengänge werden eingespart
  • Im Benutzerprofil können Vorlagendateien erstellt werden
  • Keine höhere Ausstellungsgebühr
  • Registrierung durch Nutzerkennung (Double Opt In-Verfahren)
  • Hohe Datensicherheit
  • Transparentes Verfahren: Die Historie der Antragsbearbeitung ist mit Angabe von Datum und Bearbeiter innerhalb der eUZ-Anwendung nachvollziehbar.
  • Speicherung der Vorgänge der letzten 2 Jahre

Der Weg zum und Ablauf beim eUZ

Sie interessieren sich für das eUZ? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist freiwillig. Es ist möglich, parallel Dokumente in Papierform und elektronisch zu beantragen. Natürlich muss sichergestellt sein, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragt wird. Bitte beachten Sie, dass für das elektronische Verfahren Formulare ohne eingedruckte Nummer zu verwenden sind.
Sie finden im eUZweb-Onboard Quickguide der IHK-GfI eine Kurzübersicht über die wichtigsten Funktionen und Einstellungen.
Darüber hinaus können Sie auf der Website der IHK-GfI die Videoanleitungen nutzen.

Verifizierungsportal

Mit dem IHK-Verifizierungsportal können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es auch wirklich echt ist und die angegebene IHK dafür die Verantwortung übernimmt.
Im Feld 8 des Ursprungszeugnisses ist pro Ursprungszeugnis ein individueller Verifizierungscode angegeben. Diesen Code kann man zusammen mit der Ursprungszeugnisnummer auf der Website eingeben und erhält dann die Auskunft, ob die angegebene IHK das Ursprungszeugnis mit diesem Code wirklich ausgegeben hat und dafür verantwortlich ist.
Eine Erweiterung dieses Features bietet sich in Form der neu eingeführten QR-Codes an, die gewohntermaßen ein Hochladen und Abrufen der Daten mittels Scans ermöglichen. Ebenfalls neu ist, dass die Vorderseite des Ursprungszeugnisses abgebildet wird, was mehr Sicherheit für den Empfänger bietet.

Hinweise und Zusammenfassung

  • Elektronisch ausgestellte UZ und digital bescheinigte Dokumente werden zum neuen Standard und sind im Ausland anerkannt. Eine Überprüfung mit dem Verifizierungsportal ist für Zollbehörden im Ausland sehr einfach.
  • In einzelnen Ländern, beispielsweise in Ägypten oder Katar, wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen auf ein konventionell erstelltes Ursprungszeugnis bestanden. Das hat sich geändert. Im Zweifelsfall vorher mit dem Kunden die Ausstellung abklären
  • Soll das Bundesverwaltungsamt in die Bescheinigungskette einbezogen werden, so besteht diese dann auf von der IHK im Original unterschriebene Dokumente.
  • Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden. Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
  • Wenn auf der Rückseite des UZs vom Zielland vorgeschriebene Texte stehen, beachten Sie bitte, dass diese nach dem Ausdruck im Unternehmen handschriftlich um das Datum und die Unterschrift ergänzt werden müssen. Andernfalls kann das UZ von den Zollbehörden im Zielland abgewiesen werden

Technische Voraussetzungen und Service-Portal der IHK-Gfl für Störungsmeldungen

Die technischen Voraussetzungen der neuen eUZ-Webanwendung finden Sie auf der Homepage der IHK Gesellschaft für Informationsverarbeitung mbH (GfI).
Sollte einmal eine Störung am elektronischen Ursprungszeugnis auftreten, kann der IT-Dienstleister der IHKs, die IHK-GfI, Sie direkt darüber informieren.
Dazu ist es notwendig, dass Sie sich einmalig bei dem neuen Service-Portal der IHK-GfI anmelden.
Nach der Anmeldung können Sie das Abonnement der eUZ-Störungsinformationen selbst beginnen, verwalten und auch beenden.