Umweltmanagement
EMAS - das EU Umweltmanagementsystem
EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein Umweltmanagementsystem der Europäischen Union zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung von Unternehmen und Organisationen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Registrierte EMAS-Organisationen können verschiedene Erleichterungen im Vollzug des Umweltrechts in Anspruch nehmen.
Umweltrechtsvorschriften
Unternehmen und andere Organisationen, die sich an EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) beteiligen, verpflichten sich dazu, alle einschlägigen Umweltrechtsvorschriften zu erfüllen und einen Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Umweltleistung zu organisieren. Sie veröffentlichen eine Umwelterklärung und lassen sich von einem unabhängigen Umweltgutachter überprüfen. Mit einer EMAS-Registrierung werden auch immer die Anforderungen nach ISO 14001 erfüllt. EMAS gilt außerdem als Umweltmanagementsystem im Sinne des Energieeffizienzgesetzes, der Carbon-Leakage Verordnung (BECV) und weitere energierechtlicher Regelungen. Darüber hinaus sind damit auch einige umweltrechtliche Erleichterungen verbunden.
Auch nicht wirtschaftlich tätige Organisationen wie Kirchen, Schulen und öffentliche Verwaltungen können EMAS einführen. In Sammelregistrierungen können die Standorte einer Organisation - unabhängig davon, ob sie sich in Deutschland oder einem anderen Land befinden - gemeinsam registriert werden.
Die Registrierung der Teilnehmer ist in Deutschland Aufgabe der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer als „Gemeinsame Stelle der registerführenden Stellen“ veröffentlicht das tagesaktuell geführte EMAS-Register.
Sie können in dem Register nach einzelnen Organisationen und ihren EMAS-registrierten Standorten suchen oder die EMAS-Organisationen einer Region, einer Branche oder einer Betriebsgröße recherchieren.
Zum Service der IHK für Institutionen und Unternehmen, die am europäischen Umweltmanagementsystem und Umweltbetriebsprüfungsprogramm EMAS teilnehmen, gehört auch Beratung und Begleitung während des Verfahrens.
Beratungsphase
Bevor der Antrag auf Registrierung gestellt wird, setzt sich das Unternehmen, ein externer Umweltberater oder der beauftragte Umweltgutachter mit der Registrierungsstelle in Verbindung, um Details des Verfahrens zu klären. Für IHK-zugehörige Unternehmen in Niedersachsen ist dies die IHK Hannover. Die Gestaltung der Umwelterklärung, die Erläuterung des Registrierungsverfahrens und die Zuordnung des Unternehmens zu den Wirtschaftszweigen gemäß Wirtschaftsstatistik stehen im Mittelpunkt dieser Beratungsphase. Weiterhin erkundigen sich Unternehmen häufig nach infrage kommenden öffentlichen Finanzierungshilfen.
Formale Prüfung durch die IHK
Sobald der Antrag bei der Register führenden IHK eingegangen ist, wird er auf Vollständigkeit geprüft. Zur formalen Prüfung gehört darüber hinaus festzustellen, ob der Umweltgutachter bzw. die Umweltgutachterorganisation über die Fachkunde verfügen, die zur Begutachtung zur Ausstellung der Gültigkeitserklärung erforderlich ist. Neben diesen formalen Kriterien prüft die IHK auch, ob die Umwelterklärung grobe Verstöße gegen die Vorgaben der einschlägigen Verordnung enthält. Grobe materielle Verstöße liegen z. B. dann vor, wenn sämtliche Umweltziele des Unternehmens nicht quantifizierbar sind.
Anhörung der Umweltbehörden
Wesentlicher Bestandteil des Registrierungsverfahrens ist die Beteiligung der zuständigen Umweltbehörden. In Niedersachsen sind dies die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sowie die Kommunen in ihrer Eigenschaft als untere Abfall-, Wasser- und Naturschutzbehörden bzw. in Einzelfällen zusätzlich die Bergämter. Die Behörden werden über das Registrierungsverfahren informiert und bekommen Gelegenheit, innerhalb von vier Wochen Bedenken gegen die Eintragung vorzutragen und Verstöße gegen einschlägige Umweltvorschriften zu benennen.
Wenn die Prüfung ergibt, dass die Vorgaben des Öko-Audit-Systems (EMAS) erfüllt sind und die zuständigen Umweltbehörden keine Bedenken vortragen, wird das Unternehmen von der IHK in das europäische Register eingetragen. Neben der jährlichen Umwelterklärung muss das Unternehmen spätestens nach drei Jahren eine neue für gültig erklärte konsolidierte Umwelterklärung vorlegen. Wenn bei der Registrierungsstelle die Beschwerde eingeht, dass ein Verstoß gegen Umweltvorschriften vorliegt, prüft die IHK, ob die Beschwerde Relevanz für die Eintragung hat.
Ihr Ansprechpartner
EMAS-Aktuell
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