Zuschüsse für KMU
Förderprogramm WIPANO 2024-2027
Die Förderrichtlinie „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) läuft im Jahr 2024 bis Ende 2027 neu an. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind KMU, die im Hauptgewerbe betrieben werden. Nicht antragsberechtigt sind Vereine, gGmbH oder Anmeldegemeinschaften.
Sie dürfen in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung (oder noch nie zuvor) weder ein Patent noch ein Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das Fördervorhaben noch nicht begonnen wurde. Die Antragsbearbeitungszeit gibt das BMWK mit ca. drei bis vier Wochen an. Beauftragen Sie also zum Beispiel nicht vor dem WIPANO-Antrag einen Patentanwalt mit der Patentanmeldung. Es besteht jedoch die Möglichkeit eines Eilantrages für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch Kontaktaufnahme mit dem Projektträger Jülich.
Was wird gefördert?
Sie müssen qualifizierte externe Dienstleister für den Prozess der Schutzrechtanmeldung beauftragen. Zur Inanspruchnahme der WIPANO-Förderung besteht Patentanwaltspflicht.
Es gibt zwei Module, das erste ist verpflichtend, das zweite optional, aber nur in Kombination mit dem ersten Modul möglich:
Modul 1 → Zuschuss bis max. 10.000 Euro |
Förderfähige externe Dienstleistungen
|
Für die Förderfähigkeit der Ausgaben von Modul 1 ist zwingend eine Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Stand-der-Technik-Recherche und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchzuführen.
|
Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
|
Stand-der-Technik–Recherche (inkl. Prüfung auf Neuheit)
|
|
Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- bzw. Gebrauchsmuster
|
|
Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent bzw. Gebrauchsmuster
|
|
Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung
(z.B. Anmeldestrategie) |
|
Modul 2
→ Zuschuss bis max. 6.000 Euro
|
Förderfähige externe Dienstleistungen
|
Modul 2 ist optional und kann nur abgerechnet werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde. Bei Inanspruchnahme von Modul 2 ist die Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung der Erfindung durch einen externen Dienstleister verpflichtend.
|
Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
|
Marken- und Designanmeldungen
|
|
aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
|
|
Prototypen-Bau (ohne Eigenleistung)
|
|
Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der
Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen, usw.) |
|
Zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche, usw.)
|
|
Patentrechtsschutzversicherung
|
|
Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung
|
Wie wird gefördert?
- Maximale Projektlaufzeit: 24 Monate
- Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Höhe der Zuwendung pro Vorhaben: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die auf 32.000 Euro begrenzt sind; der maximale Zuschuss beträgt somit 16.000 Euro
- Projektbezogene Ausgaben sind durch das Unternehmen vorzufinanzieren.
- Die Antragstellung erfolgt über das elektronische Formular-System easy-Online.