Green Deal

Energiecontrolling

Eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, sind detaillierte Kenntnisse des Energieverbrauchs im Unternehmen. Ein erfolgreiches Energiecontrolling beinhaltet daher die systematische Erfassung und Dokumentation der Energieverbräuche und -kosten im Unternehmen und bildet somit die Grundlage zur Analyse der energetischen Situation eines Unternehmens. Nur so können die größten Energieverbraucher identifiziert, die Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen beurteilt und geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.

Energieaudit

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind alle großen Unternehmen (Nicht-KMU) verpflichtet, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das Energieaudit oftmals eine Voraussetzung für die Gewährung steuerlicher Vorteile oder finanzieller Hilfen im Energiesektor.
Durch ein Energieaudit lassen sich die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens offenlegen und Energieeffizienzpotenziale identifizieren. Grundlage hierfür ist die systematische Erfassung und Analyse der Energiedaten. Im Ergebnis wird ein Abschlussbericht erstellt, der vorhandene Energieeinsparpotenziale ausweist und auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen empfiehlt. Normiert ist das Energieaudit in der DIN EN 16247-1.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung regelmäßiger Energieaudits sprechen auch viele andere Gründe dafür: So können Unternehmen ein Audit als Vorstufe für die Einführung eines komplexeren Energiemanagementsystems nutzen. Denn auf der Grundlage der gewonnenen Daten aus der Verbrauchserfassung und der eingesetzten Energieträger ist die Weiterentwicklung eines Energieaudits zum Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 möglich. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ein Audit beispielsweise als Entscheidungsgrundlage für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen nutzen.
Hinweis: Das EDL-G wird aktuell novelliert. Die Auditpflicht wird zukünftig nicht mehr durch die Unternehmensgröße, sondern den Energieverbrauch ausgelöst. Nach ersten Gesetzesentwürfen wird die Schwelle bei 2,5 bis 2,77 GWh im Jahr liegen.

Energiemanagement

Mit einem unternehmensweiten Energiemanagement können Unternehmen ihren Energieverbrauch detailliert erfassen, Einsparpotenziale identifizieren und entsprechende Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen. Kernstück des Energiemanagements ist ein Managementsystem, das einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ermöglicht. Empfohlen wird deshalb die Anwendung des sogenannten PDCA-Zyklus mit seinen Phasen Planen (Plan), Umsetzen (Do), Überprüfen (Check) und Handeln (Act).

Die Plan-Phase

Ausgehend von einer ersten Bestandsaufnahme, werden in der Plan-Phase strategische und operative Ziele festgelegt. Grundlage hierfür ist:
  • Datenerfassung mit Dokumentation,
  • Identifikation von Verbesserungspotenzialen,
  • Identifikation von Personen mit direktem Einfluss auf den Energieverbrauch,
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen,
  • Festlegung der Energieziele,
  • Festlegung eines Aktionsplanes mit Zeiträumen.

Die Do-Phase

In der Anwendungsphase werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt. Wichtige Aspekte sind dabei:
  • Ressourcen
  • Sensibilisierung & Training
  • Kommunikation
  • Dokumentation
  • Ablauflenkung

Die Check-Phase

Die bislang durchlaufenen Schritte werden hinsichtlich ihrer Zielwirksamkeit bewertet.
  • Überwachung und Messung
  • Einhaltung von Rechtsvorschriften
  • Korrekturen und präventive Maßnahmen
  • Planung und Strukturierung der Dokumentation
  • Interne Audits

Die Act-Phase

Die Überprüfung des Energiemanagements muss auf oberster Managementebene erfolgen. Auf der Grundlage der Ergebnisse werden Korrekturen eingeleitet:
  • Management Review
  • Verbesserungsmaßnahmen
Nach Abschluss der letzten Phase und der Bewertung der Ergebnisse wird der PDCA-Zyklus erneut durchlaufen.

Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001

Als internationaler Standard für Energiemanagementsysteme gilt die ISO 50001. Die Norm wurde durch die Internationalen Organisation für Normung (ISO) im Juni 2011 veröffentlicht und ist in Deutschland als DIN EN ISO 50001 am 24. April 2012 in Kraft getreten.
Die DIN EN ISO 50001 regelt abschließend die Anforderungen, die an ein systematisches Energiemanagement gestellt werden und ist Grundlage für dessen Zertifizierung. Während die Abschnitte 1 bis 3 der DIN EN ISO 50001 den Anwendungsbereich, die rechtlichen Beziehungen zu anderen Normen und Begriffe regeln, definiert der Abschnitt 4 die eigentlichen Anforderungen an ein Energiemanagementsystem.

Energiemanagement als Bestandteil von EMAS

Das europäischen Umweltmanagement EMAS basiert auf den Managementstrukturen der ISO 14001 und deckt daher die ISO 50001 nicht vollständig ab. Sofern aber die Energienutzung als bedeutsamer Umweltaspekt Bestandteil des Umweltmanagementsystems ist, kann mit geringen inhaltlichen Anpassungen und Konkretisierungen auch eine Zertifizierung nach ISO 50001 erlangt werden. Die Auditpflicht nach EDL-G wird bereits durch eine Registrierung nach EMAS vollumfänglich erfüllt.
Energiemanagementsysteme waren bisher noch nicht generell gesetzlich verpflichtend, allerdings für energieintensive Unternehmen vielfach Voraussetzung, um finanzielle Hilfen beantragen zu können (z. B. Spitzenausgleich, BECV). Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wird nun erstmals ein Managementsystem für alle Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zur Pflicht.
Aber auch unabhängig von gesetzlichen Pflichten kann ein Energiemanagementsystem zum Unternehmenserfolg beitragen: Die stetige Verbesserung der energiebezogenen Leistung eines Unternehmens schont nicht nur den Geldbeutel sondern leistet auch einen Beitrag zum Klimaschutz und damit zur Nachhaltigkeit des Unternehmens.