Energie
Förderprogramme Energie
Verbraucher und Unternehmen sparen Geld, wenn sie in energieeffiziente Anlagen oder Verfahren investieren. Der Bund und das Land Niedersachsen unterstützen Sie hierbei mit zahlreichen Förderprogrammen – zum Beispiel bei der Förderung von Energiemanagementsystemen, Abwärmevermeidung und -nutzung, bei Investitionen in energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse oder bei Beratungen im Unternehmen.
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Förderprogramme GRW/EFRE und EBN-Beraterpool
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
- Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten (KFN)
- Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Klimaschutzinitiative für den Mittelstand
- Erneuerbare Energien - Strom und Wärme
- Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
- Abwärmenutzung in Prozessen und Gebäuden
- Innovationen und Digitalisierungsmaßnahmen
- Dekarbonisierung in der Industrie
- Kostenlose Beratungsangebote für Unternehmen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- KfW-Darlehensprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“
Einen umfassenden Überblick über staatliche Mittel bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit 22. Januar können Anträge für BEW und EBN wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien wieder gestellt werden. Die Einreichung und Bewilligung von Anträgen werden aktuell technisch umgesetzt. Informationen zu weiteren Richtlinien werden laut BAFA in Kürze folgen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Am 01. Januar 2024 ist die überarbeitete Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt ersichtlich.
Einstige Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden nun in vier Förderrichtlinien unterteilt und betreffen unter anderem die Antragstellung bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Förderungen für den Umbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung obliegen der Zuständigkeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die BEG EM gewährt hierbei eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Umbauten mit klimaneutraler Wärmequelle, wie zum Beispiel Wasser, Erdreich oder Abwasser können einen zusätzlichen Bonus von 5 % erhalten.
Die BEG EM gewährt hierbei eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Umbauten mit klimaneutraler Wärmequelle, wie zum Beispiel Wasser, Erdreich oder Abwasser können einen zusätzlichen Bonus von 5 % erhalten.
Weitere Effizienzmaßnahmen der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, sowie Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen erfolgt über die Haus- oder Geschäftsbank bei der BAFA.
Der Grundfördersatz von 15% für Maßnahmen an beispielsweise Dämmung von Außenwänden, sowie Dach- und Bodenflächen, Erneuerungen von Fenster, Außentüren und -toren, raumlufttechnischer Anlagen, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Kältetechnik, als auch energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme, kann bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans für Wohngebäude um 5% erweitert werden.
Weitere Einzelheiten zum Förderprogramm können Sie der BAFA-Übersicht entnehmen.
Förderprogramme GRW/EFRE und EBN-Beraterpool
Abhängig vom GRW- und EFRE-Gebiet werden einzelbetriebliche Investitionen, seit dem 10. Juli 2023, über die NBank mit 10 bis maximal 35 % gefördert. In den GRW-Gebieten können CO2-mindernde Zusatzinvestitionen optional mitgefördert werden. Im EFRE-Fördergebiet sind diese verpflichtend. Durch den üblichen allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnungs-Artikel ergibt sich eine Förderquote von 30 bis 65 %. Für die Zusatzinvestitionen muss eine Expertise durch einen Sachverständigen eingereicht werden.
Nähere Informationen können der Website der NBank entnommen werden.
Die Programme im Überblick:
Niedersachsen Invest GRW
Wer wird gefördert: | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste |
Was wird gefördert: | Einzelbetriebliche Investitionen und ergänzende CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder für die Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf |
Wie wird gefördert: | Zuschuss von bis zu 65 % für Klimaschutzmaßnahmen |
Niedersachsen Invest EFRE
Wer wird gefördert: | KMU der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste |
Was wird gefördert: | Einzelbetriebliche Investitionen in Verbindung mit CO2-reduzierenden Zusatzinvestitionen in Energieeffizienz, Umweltschutz oder die Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf |
Wie wird gefördert: | Zuschuss von bis zu 60 % für Klimaschutzmaßnahmen |
Wirtschaftsnahe Infrastruktur (EFRE und GRW)
Wer wird gefördert: | vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände |
Was wird gefördert: | Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten (GRW und EFRE-Fördergebiet) sowie Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz (GRW-Fördergebiet) |
Wie wird gefördert: | variierende Zuschüsse je nach Fördergegenstand und Gebiet |
EBN-Beraterpool
Förderfähig bei Antragstellung ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste in der jeweiligen Kategorie der Rubrik „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ gelistet ist. Übergangsweise wurde bis zum 31.12.2023 eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Zulassung für das Förderprogramm EBN auch ohne Eintragung in die Expertenliste anerkannt. Die Zuständigkeit für die Zulassung des Bundesförderprogramms EBN liegt seit dem 01 Juli 2023 allein bei der deutschen Energieagentur (dena).
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Das Bundesförderprogramm „Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)“ unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Die Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW. Folgende Module sind förderfähig:
- Modul 1: Querschnittstechnologien (Elektrische Motoren, Antriebe und Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung, Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung, thermische Isolierung/Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen)
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Prämienförderung und Dekarbonisierungsbonus, Basisförderung
- Modul 5: Transformationspläne
- Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Weitere Informationen: Bundesförderung für Energie und Ressourceneffizienz
Wichtige Änderungen: Zum 15. Februar 2024 ist eine neue Richtlinie für die “Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz” (EEW) in Kraft getreten. Bei der Novellierung wurde das Förderprogramm u. a. an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen der EU angepasst.
Bundesförderung für klimafreundliche Neubauten (KFN)
Ziel der Bundesregierung ist die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zu reduzieren und somit die nationalen sowie europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.
Die Förderung erfolgt in KfW-Produkten und in Form von zinsgünstigen Krediten mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln ohne Tilgungszuschüsse.
Die Förderung startete am 1. März 2023 und endet am 31. Dezember 2030.
Die Richtlinie finden Sie auf der Website des Bundesbauministeriums.
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
Eine weitergehende Beratung können Sie sich über das Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ fördern lassen. Förderfähig sind:
- Energieberatung in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Energieberatungen für Nichtwohngebäude in Form eines energetischen Sanierungskonzepts auf Grundlagen der DIN V 18599
- Energieberatungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden
- Contracting-Orientierungsberatung
Die Beratungen dürfen nur von Energieberater durchgeführt werden, die vom Förderprogramm zugelassen sind. Gefördert werden maximal 80 Prozent des Beraterhonorars. Die maximale Fördersumme variiert zwischen 1.200 Euro und 10.000 Euro – je nach Förderbereich und Energieverbrauch bzw. Nettogrundfläche.
Weitere Informationen: Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Klimaschutzinitiative für den Mittelstand
Gefördert werden Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen. Das Förderangebot soll mittelständische Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie heranführen. Die Module A-G umfassen unter anderem die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, eine CO2-arme Energieversorgung und Energiespeicher. Die Förderung erfolgt über einen Förderkredit (bis 25 Millionen Euro pro Vorhaben) in Verbindung mit einem Klimazuschuss.
Weitere Informationen: Klimaschutzinitiative für den Mittelstand
Erneuerbare Energien - Strom und Wärme
Gefördert werden unter anderem die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Aber auch die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien oder Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Es handelt sich um einen Förderkredit mit bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben.
Weitere Informationen: Erneuerbare Energien – Strom und Wärme
Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung wird Energie in mechanische oder elektrische Energie und nutzbare Wärme umgewandelt. Die bei der Verbrennung neben der Antriebsenergie entstehende Abwärme wird über Nah- und Fernwärmenetze zur Beheizung eingesetzt und führt somit zu einem höheren Gesamtnutzungsgrad des Brennstoffs. Die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 Kilowattelektrisch fördert das BAFA mit einem Investitionszuschuss. KWK-Anlagen mit bis zu 50 Kilowattelektrisch erhalten einen Zuschlag je erzeugter Kilowattstunde Strom. Außerdem werden Wärme- und Kältenetze entsprechend ihrer Nennweite und der verlegten Trassenlänge sowie Wärme- und Kältespeicher pro Kubikmeter Speichervolumen durch Investitionszuschüsse gefördert.
Weitere Informationen: Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
Abwärmenutzung in Prozessen und Gebäuden
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Vorhaben zur Nutzung von Abwärme über zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse. Investitionsmaßnahmen zur Energieeinsparung in Produktionsanlagen und -prozessen erhalten über das KfW-Energieeffizienzprogramm mit der Nr. 292 Fördermittel.
Energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, also zum Beispiel die Wärmerückgewinnung in der Lüftungs- und Klimatechnik, die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Wärme und Kälte, werden über das KfW-Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren mit der Nr. 276 gefördert.
Die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) den Bau von Wärme- und Kältenetzen, sofern die darin transportierte industrielle Abwärme ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz bereitgestellt wird. Außerdem werden mit dem Programm "Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0" Gesamtsysteme gefördert.
Die KfW fördert über das Programm Erneuerbare Energien – Premium Nr. 271 ebenfalls Wärmenetze und Speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden.
Innovationen und Digitalisierungsmaßnahmen
Der KfW-Kredit für Wachstum richtet sich an größere mittelständische Unternehmen. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung. Im Rahmen des Förderprogramms beteiligt sich die KfW zu gleichen Konditionen an einer Fremdkapitalfinanzierung von einer oder mehreren Partnerbanken und übernimmt dabei im Rahmen einer Risikounterbeteiligung bis zu 70 Prozent der Risiken des Vorhabens. Der KfW Risikoanteil soll in der Regel mindestens 7,5 Millionen Euro betragen.
Weitere Informationen: Innovationen und Digitalisierungsmaßnahmen
Dekarbonisierung in der Industrie
Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Projekte in energieintensiven Industrien, die prozessbedingte Emissionen weitgehend oder dauerhaft reduzieren. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus dem Bereich der energieintensiven Industrie mit prozessbedingten Emissionen. Außerdem werden Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen für Begleitforschung gefördert. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss/Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Weitere Informationen: Dekarbonisierung in der Industrie
Kostenlose Beratungsangebote für Unternehmen der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)
Die Klimaschutz- und Energieagentur bietet kostenfreie und niederschwellige Einstiegsberatungen zu folgenden Themenfeldern an:
- Energie- und Materialeffizienz
- Solarenergie
- Klimaneutralität
- Betriebliche Mobilität
Die Beratungen im Wert von bis zu 4.000 Euro sind in der Regel zwei bis drei Stunden lang und finden vor Ort in Ihrem Unternehmen statt. Sie bekommen einen Bericht mit unternehmensspezifischen Handlungsempfehlungen inkl. Hinweisen auf weiterführende Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Umsetzung.
Interessensbekundung inkl. De-minimis-Erklärung
Der weitere Ablauf wird Ihnen in der folgenden Darstellung aufgezeigt.
Weitere Informationen:
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt kreative Unternehmen bei der Realisierung von Ideen mit passgenauen Fördermöglichkeiten.
Gefördert werden Branchen- und themenoffene Forschungs- und Entwicklungsprojekte von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind unter anderem kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks und unternehmerisch tätiger Berufe. Je nach Antragsteller ist eine Förderhöhe von bis zu 45 Prozent möglich. Im Blickpunkt der Förderung stehen Forschungs- und Entwicklungs-Einzelprojekte von Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsprojekte von mit mindestens zwei Unternehmen bzw. mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung sowie Innovationsnetzwerke von mindestens sechs Unternehmen.
Weitere Informationen: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
KfW-Darlehensprogramm „Klimaschutzoffensive für Unternehmen“
Mit der Klimaschutzoffensive für Unternehmen fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Darlehen Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in diesen Modulen:
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologie
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrie
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser, Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Modul F: Integrierte Mobilitätsvorhaben
Weitere Informationen: Klimaschutzoffensive für Unternehmen