Prüfung nach § 26a WEG

Anmeldung zur Prüfung für Zertifizierte Verwalter

Wohneigentümer haben einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, dass ein Zertifizierter Verwalter für eine WEG bestellt wird. Mit dem erfolgreichen Ablegen der entsprechenden Prüfung erfüllen Sie diesen Anspruch.
Sie können sich über unser Online-Formular für die Prüfung zum Zertifizierten Verwalter anmelden.
  • Die nächsten Termine finden Sie in einem Auswahlfeld. Um sich für einen Termin anzumelden, müssen Sie das Formular ausfüllen und anschließend einen Bestätigungslink in einer E-Mail anklicken.
  • Nach erfolgter Online-Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatisch erzeugte E-Mail mit Bestätigungslink. Diesen Link müssen Sie innerhalb von 24 Stunden anklicken, erst dann ist Ihre Registrierung abgeschlossen. Andernfalls wird Ihr Platz anderen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.
  • Sofern die Prüfungsgebühr nicht von Ihnen, sondern einer anderen Person oder einer Firma in Rechnung gestellt werden soll, vermerken Sie das bitte in der Anmeldung.
  • Die verbindliche Anmeldebestätigung erhalten Sie nach wenigen Tagen per E-Mail. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn Sie eine Anmeldebestätigung erhalten haben.
  • Die Einladung mit weiteren Informationen wie Zeit- und Ortsangabe erhalten Sie rechtzeitig vor dem Prüfungstermin per E-Mail, den Gebührenbescheid per Post an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse.
  • Falls Sie Ihren Prüfungstermin nicht wahrnehmen können, melden Sie sich bitte vor Beginn der Prüfung schriftlich per Mail ab. Die Abmeldung zur Prüfung senden Sie bitte an svenja.axt@elbeweser.ihk.de
  • Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung grundsätzlich verbindlich ist.
  • Prüfungsgebühr: 275,- EUR

Termine

  • 16. Januar 2025 (schriftlich), 16. Januar 2025 (mündlich) Stade
Rücktritt: Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (Brief/E-Mail) zurücktreten. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 14 Tage vor Prüfungsbeginn möglich und kann ausschließlich schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erklärt werden. Wird diese Frist von 14 Tagen unterschritten, fällt die Prüfungsgebühr zu 50 Prozent an. Bei Absagen am Vortag oder am Prüfungstag selbst, ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu begleichen. Diese Bedingungen gelten als verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.