NSpielhG

Personalschulungen nach dem Niedersächsischen Spielhallengesetz

Zur Umsetzung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes vom 26. Januar 2022 bietet die IHK Elbe-Weser seit November 2022 regelmäßig Personalschulungen für Servicekräfte von Spielhallen nach § 8 NSpielhG an.
Die ganztägige Schulung vermittelt in 8 Unterrichtsstunden fachspezifische Kenntnisse in folgenden Sachgebieten:
  • Spielverordnung,
  • Glücksspielstaatsvertrag 2021, insbesondere allgemeine Grundzüge des Glücksspielrechts mit Schwerpunkt Spielhallen,
  • Spielersperrsystem, insbesondere Zugangskontrolle und Handhabung,
  • Niedersächsisches Spielhallenrecht,
  • Jugendschutzrecht,
  • Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich anbieterunabhängiger Hilfsangebote,
  • Erkennung von Suchtsymptomen,
  • Handlungskompetenzen, insbesondere in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielenden.
Eine Auffrischung ist für die Handlungskompetenzen spätestens nach zweieinhalb Jahren, die Schulung der übrigen Sachgebiete spätestens nach fünf Jahren, zu wiederholen.
Inhouse-Schulungen sind jederzeit möglich, auch Samstags. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne an.

Kosten

Die Teilnahme an einer Schulung kostet 265,- EUR pro Person (8 Std.) und die Auffrischungsschulung kostet 235,- EUR pro Person (4 Std.).
Der Anmeldeschluss gilt, sofern die Schulung nicht bereits vorher ausgebucht ist.

Termine 2025

8-stündige Schulung

  • 22. Januar 2025
  • 12. Februar 2025
  • 17. März 2025
  • 9. April 2025

4-stündige Schulung

  • 21. Januar 2025
  • 13. Februar 2025
  • 18. März 2025
  • 8. April 2025
>> Anmeldung zur Personalschulung nach NSpielhG
Rücktritt: Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (Brief/E-Mail) zurücktreten. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis 17 Tage vor Prüfungsbeginn möglich und kann ausschließlich schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) erklärt werden. Wird diese Frist von 17 Tagen unterschritten, fällt die Prüfungsgebühr zu 50 Prozent an. Bei Absagen am Vortag oder am Prüfungstag selbst, ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu begleichen. Diese Bedingungen gelten als verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt.
Hinweis: Die Schulungen werden nur durchgeführt, wenn genügend Anmeldungen vorliegen!