Allgemeine Teilnahmebedingungen
Unsere AGB
I. Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu Fortbildungsveranstaltungen erfolgt formlos, aber in jedem Fall in Textform (elektronisch unter https://stade.bildung.ihk24.de/webbasys/, per Fax, E-Mail oder Brief) bei der IHK Elbe-Weser (im Folgenden IHK). Mit der Anmeldung erkennt der Vertragspartner diese Teilnahmebedingungen an. Gleiches gilt für den Teilnehmer, sofern er nicht gleichzeitig Vertragspartner, sondern Begünstigter im Sinne von § 328 BGB ist.
Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der IHK berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Darstellung der Veranstaltung in der Veranstaltungs-datenbank stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung und die Anmeldebestätigung der IHK zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt schriftlich, z. B. per Brief, per E-Mail oder Fax an die von dem Vertragspartner bei der Anmeldung angegebene Post- bzw. E-Mail-Adresse oder Faxnummer. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die IHK dem Vertragspartner dies unverzüglich mit.
Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur angebotenen Veranstaltung erklärt. Die Bestätigung des Zugangs der Anmeldung erfolgt durch automatisierte E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Anmeldung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Vertragsannahme erfolgt durch eine separate Anmeldebestätigung der IHK nach Maßgabe dieser Veranstaltungs- AGB.
Die IHK behält sich vor, Ort, Raum und Dozent der Veranstaltung, unter Umständen auch die zeitliche Abfolge, zu ändern. Die Festlegung besonderer organisatorischer Zugangsbedingungen zu Präsenzveranstaltungen, z. B. aufgrund einer Pandemie, bleibt ebenfalls vorbehalten. In einem solchen Fall informiert sie die Vertragspartner umgehend. Das jeweils zum Veranstaltungszeitpunkt gültige Hygienekonzept ist für die Teilnahme verbindlich.
2. Zahlungsbedingungen
Der Vertragspartner hat das Entgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Arbeitsagentur, Arbeitgeber) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin auf das benannte Konto der IHK zu zahlen. Bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten erfolgt die Zahlung des Entgelts in monatlichen Raten. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verpflichtet sich der Zahlungspflichtige der IHK eine Ermächtigung zum Bankeinzugsverfahren zu erteilen.
Die Kosten für Lehrmittel und Prüfungen sind in den Teilnahmeentgelten nicht enthalten, so-weit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird. Prüfungsgebühren werden nach der geltenden Gebührenordnung der IHK separat in Rechnung gestellt.
3. Ermäßigungen und Rabatte
3.1
Für die Teilnahme gewährt die IHK für Auszubildende, deren Ausbildungsverträge bei der IHK Elbe-Weser eingetragen sind, eine Ermäßigung von 50 % auf das zu entrichtende Entgelt, sofern der Vertragspartner bei der Anmeldung darauf hinweist. Die Ermäßigung kann nur unter der Bedingung in Anspruch genommen werden, dass bei Anmeldeschluss der jeweiligen Veranstaltung mindestens noch ein freier Platz verfügbar ist.
Sie gilt nicht für Veranstaltungen, die speziell für Auszubildende ausgeschrieben sind, für „Webinare“, für Veranstaltungen, die von einem Kooperationspartner durchgeführt werden, für Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von sechs Monaten, für Veranstaltungen, die auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorbereiten sowie für Veranstaltungen, deren Kenn-Nummer mit „99…“ beginnt. Wird eine Veranstaltung von einem Kooperationspartner durch-geführt oder handelt es sich um ein „Webinar“, so ist dieses in der Ausschreibung der Veranstaltung vermerkt.
3.2
Für die gleichzeitige Anmeldung mehrerer Personen mit demselben Rechnungsempfänger („gemeinschaftliche Rechnung“) zu derselben Veranstaltung räumt die IHK einen Rabatt in folgender Höhe ein:
- 5 % für einen zweiten Teilnehmer
- 10 % für einen dritten Teilnehmer
- 20 % für einen vierten sowie jeden weiteren Teilnehmer.
Der Rabatt gemäß Ziffer 3.2 Satz 1 gilt nicht für „Webinare“, für Veranstaltungen, für die gemäß Ziffer 3.1 ein Rabatt gewährt wird, für Veranstaltungen, die von einem Kooperationspartner durchgeführt werden, für Veranstaltungen mit einer Mindestdauer von sechs Monaten, für Veranstaltungen, die auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorbereiten sowie für Veranstaltungen, deren Kenn-Nummer mit „99…“ beginnt. Wird eine Veranstaltung von einem Kooperationspartner durchgeführt oder handelt es sich um ein „Webinar“, so ist dieses in der Ausschreibung der Veranstaltung vermerkt.
4. Rücktritt und Kündigung
Rücktritt und Kündigung müssen in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Eingangsdatum bei der IHK Elbe-Weser. Im Falle eines Rücktritts bzw. einer Kündigung kann der Vertragspartner seine Anmeldung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen, indem er dies der IHK Elbe-Weser schriftlich mitteilt. Dies gilt nicht, wenn der genannte Ersatzteilnehmer ein höheres Teilnahmeentgelt als der ursprünglich angemeldete Teilnehmer entrichten müsste. Im Übrigen behält sich die IHK die Zustimmung vor.
4.1 Rücktritt und Kündigung bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten:
Der Vertragspartner kann bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von weniger als sechs Monaten bis spätestens 10 Tage vor Beginn entgeltfrei und ohne Angaben von Gründen den Rücktritt vom Vertrag in Textform erklären. Hält er diese Frist nicht ein, bleibt er zur Zahlung der vollen Teilnehmerkosten verpflichtet.
Bei Webinaren ist die Erklärung des Rücktritts bis zu 22 Tage vor Unterrichtsbeginn möglich.
Bei Personalschulungen nach dem Niedersächsischen Spielhallengesetz ist die Erklärung des Rücktritts bis zu 17 Tage vor Unterrichtsbeginn möglich.
Bei Unterrichtungen im Bewachungsgewerbe ist die Erklärung des Rücktritts bis zu 29 Tage vor Unterrichtsbeginn möglich.
Bei Vorbereitungslehrgängen auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) kann der Rücktritt bis zu sechs Wochen vor dem ersten Unterrichtstag, sowohl für AEVO-Webinare als auch für AEVO-Präsenzlehrgänge, erklärt werden.
Bei Fortbildungsveranstaltungen zum Geprüften Industriemeister Kunststoff und Kautschuk kann der Rücktritt bis zu acht Wochen vor dem ersten Unterrichtstag erklärt werden.
Bei nicht fristgemäßem Rücktritt oder einem vollständigen oder teilweisen Nichterscheinen der angemeldeten Person bei der Veranstaltung bleibt der Vertragspartner zur Zahlung des Teilnahmeentgelts verpflichtet. Die Stellung von geeigneten Ersatzteilnehmern ist möglich.
Ggf. bereits versandte Lernmaterialien werden in Rechnung gestellt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.
4.2 Rücktritt und Kündigung bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten:
Der Vertragspartner kann bei Fortbildungsveranstaltungen mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten bis zu zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen den Rücktritt vom Vertrag in Textform erklären. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. In diesem Fall fällt eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von € 50,00 an. Ggf. bereits versandte Lernmaterialien werden in Rechnung gestellt. Nach Ablauf der Frist für einen Rücktritt ist nur noch eine Kündigung möglich.
Der Vertragspartner kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ende der ersten sechs Monate nach Veranstaltungsbeginn kündigen. In diesem Fall wird die Kündigung zum Monatsende wirksam. Damit endet auch die Zahlungsverpflichtung.
Danach kann der Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Quartalsende kündigen.
Im Fall einer Kündigung ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 % des Fortbildungsveranstaltungsentgelts (maximal jedoch € 125,00) zu entrichten. Unabhängig davon bleibt der Vertragspartner zur Zahlung des bis zum Wirksamwerden der Kündigung fällig gewordenen Teilnahmeentgelts verpflichtet. Ggf. bereits versandte Lernmaterialien werden in Rechnung gestellt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund i. S. v. § 626 BGB bleibt davon unberührt.
5. Fortbildungsveranstaltungen mit IHK-Prüfung
Der Teilnehmer ist für die rechtzeitige Prüfung der persönlichen Zulassungsvoraussetzungen und die fristgerechte Anmeldung zur Prüfung bei der für ihn zuständigen IHK verantwortlich. Die Teilnahme an einer Veranstaltung mit dem Fortbildungsziel einer IHK-Prüfung berechtigt nicht automatisch zur Teilnahme an der IHK-Prüfung.
6. Absage, Programmänderung und Ausfall
Die IHK hat das Recht, insbesondere bei einer nicht ausreichenden Zahl von Anmeldungen, Fortbildungsveranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Vertragspartner sind ausgeschlossen.
Ein Wechsel der Dozenten, des Veranstaltungsortes, Verschiebungen im Ablaufplan oder eine ggf. notwendige Umstellung auf Online-Unterricht berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zumutbar sind.
Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten wegen Ausfall von Unterrichtsstunden ist aus-geschlossen, es sei denn, der Ausfall beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Ver-halten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
7. Ausschluss von der Teilnahme
Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sich der Vertragspartner mit seiner Zahlungsverpflichtung mehr als zwei Wochen in Verzug befindet oder wenn durch das Verhalten des Teilnehmers ein ordnungsgemäßer Ablauf der Fortbildungsveranstaltung nicht gewährleistet ist oder wenn sonstige Vertragsverstöße vorliegen, die einen Ausschluss rechtfertigen. In diesem Fall wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 % des Fortbildungsveranstaltungsentgelts (maximal jedoch € 125,00) fällig. Hiervon unberührt bleiben bereits fällig gewordene Teilbeträge sowie etwaige Schadensersatzansprüche der IHK. Ggf. bereits versandte Lernmaterialien werden in Rechnung gestellt.
8. Haftung
Die Haftung der IHK für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit sowie wesentlicher Vertragspflichten.
9. Datenerfassung, Datenschutz, Copyright, Rechte an Lehrmaterialien und -inhalten
Folgende personenbezogene Daten der Teilnehmer werden zum Zwecke der Fortbildungsveranstaltungsorganisation verarbeitet: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Rechnungsadresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Diese Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Vertrages gemäß Artikel 6 (1) b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und bedarf daher keiner Einwilligung.
Durch die Anmeldung willigt der Teilnehmer gemäß Artikel 6 (1) a) DSGVO darin ein, dass die IHK folgende personenbezogene Daten an die mit dem Kurs jeweils befassten Dozenten und Betreiber von Online-Lernplattformen zum Zwecke der direkten Zusendung von Unterrichtsmaterialien sowie zur Einrichtung von Log-In-Zugängen übermittelt: Vor- und Nachname, Wohnadresse und E-Mail-Adresse. Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit formlos gemäß Artikel 7 (3) DSGVO gegenüber der IHK widerrufen. Ein Widerruf der Einwilligung hätte zur Folge, dass eine Datenübermittlung an die vorstehend genannten Stellen unterbliebe bzw. bereits an diese Stellen übermittelte Daten revisionssicher gelöscht werden würden. Die IHK weist darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages im Falle eines Widerrufs der Einwilligung des Teilnehmers vor Beendigung des Kurses eventuell nicht mehr möglich wäre. In diesem Falle bliebe der Teilnahmeentgeltzahlungsanspruch der IHK gegenüber dem Teilnehmer davon unberührt.
Unabhängig von einem etwaigen Widerruf der Einwilligung versichert die IHK, dass diese personenbezogenen Daten nach Abschluss der jeweiligen Fortbildung bei den Dozenten bzw. Online-Plattformen revisionssicher gelöscht werden, es sei denn, dass sich der Teilnehmer für weitere Kurse anmeldet, zu deren Abwicklung diese Daten erforderlich sind.
Im Übrigen verweist die IHK auf ihre Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO im Internet unter: www.ihk.de/elbeweser/infopflichten-veranstaltung
Die Benutzung der von der IHK Elbe-Weserzur Verfügung gestellten Skripte, Bücher, Software und sonstiger Lehrmaterialien und -inhalte ist nur dem Teilnehmer gestattet. Die Vervielfältigung und/oder Nutzung durch Dritte ist strikt untersagt. Der Teilnehmer ist auch nicht berechtigt, diese Unterlagen zu vermieten oder Softwareprogramme und Zugangsdaten zur Lernplattform an Dritte weiterzugeben.
10. Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die IHK ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Nebenabrede
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gelten ausschließlich diese Veranstaltungs-AGB. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die IHK ihnen ausdrücklich in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu-gestimmt hat.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13. Gerichtsstand
Ist der Vertragspartner Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand in Stade. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ergänzend zum unter I.4. geregelten Rücktrittsrecht steht Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB bei Fernabsatzverträgen, d. h. bei Verträgen die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie z. B. Brief, Telefon, E-Mail oder Internet) geschlossen wurden, ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser (Am Schäferstieg 2, 21680 Stade, Telefon: 04141/524-0, Telefax: 04141/524-112, E-Mail: bildung@elbeweser.ihk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich eventuell entstandener Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen oder beginnen die von Ihnen gebuchten Dienstleistungen/Veranstaltungen während der Widerrufsfrist, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und sen-den Sie es zurück.)
– An Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser, Am Schäferstieg 2, 21680 Stade, Telefax: 04141/524-112, E-Mail: bildung@elbeweser.ihk.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Stade, im Oktober 2024
Wenn Sie sich gegen das Risiko absichern möchten, dass bei kurzfristiger Erkrankung das volle Seminarentgelt bezahlt werden muss, können Sie eine Seminarrücktrittsversicherung, z. B. bei der HanseMerkur oder der ERV, abschließen.