Ausbildung

Zusatzqualifikationen

Ein zentraler Bestandteil der Teilnovellierung der Elektro- und Metallberufe sowie des Berufs Mechatroniker/-in ist die Aufnahme von Zusatzqualifikationen (ZQs) in die Verordnungen. Als Inhalt der Verordnungen haben die ZQs bundesweit Gültigkeit und müssen nicht mehr durch die regionalen Berufsbildungsausschüsse der IHKs beschlossen werden. Bei Zusatzqualifikationen handelt es sich grundsätzlich um ein zusätzliches, optionales Angebot von Ausbildungsbetrieben.
Die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL) stellt ZQ-spezifische Orientierungshilfen für die Auswahl praxisbezogener Aufgaben zur Verfügung.
ZQ 1 bis 3 für die Elektroberufe und Mechatroniker/-in:
ZQ 4 bis 6 für die Metallberufe:
ZQ 7 für die Metallberufe sowie Mechatroniker/-in: