Höhere Berufsbildung
Fortbildungsprüfung "Geprüfte Wirtschaftsfachwirte"
Zulassungsvoraussetzungen
Grundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/-in. Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- die Zulassungsvoraussetzungen nach § 2 WFachwPrV erfüllt
- nach § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Berufsbildungsgesetz (PO-F-BBiG (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB)) der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum im Bezirk der IHK Elbe-Weser
- an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
- in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
- ihren oder seinen Wohnsitz hat
und sich zudem fristgerecht schriftlich anmeldet.
Wichtiger Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zulassungszeitpunkt, d. h. im Idealfall spätestens bei Anmeldung zur Prüfung, erfüllt sein! Lassen Sie dies von uns schon vor dem Start einer Prüfungsvorbereitung prüfen. Dazu benötigen wir einen Lebenslauf sowie Berufsabschluss- und Arbeitszeugnisse.
Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zulassung zur Prüfung zusammen mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Einladung erhalten Sie eine Hilfsmittelliste und die Strukturierung bzw. den Ablauf der Prüfung. Den Bescheid über die Prüfungsgebühr erhalten Sie in einem separaten Schreiben.
Termin
Grundsätzlich finden Sie alle Prüfungstermine (sowie allgemeine Hilfsmittellisten und Strukturierungen) auf der Website der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldung zur Prüfung
Die schriftliche Prüfung ist außerdem in zwei Teile gegliedert, für die Sie sich jeweils separat anmelden müssen, unabhängig von der Teilnahme an einem vorbereitenden Lehrgang oder Praxisstudiengang. Die Anmeldung zum zweiten Prüfungsteil (handlungsspezifische Qualifikationen) umfasst auch die Anmeldung zur mündlichen Prüfung.
Prüfung im
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Anmeldefrist
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Frühjahr 2025
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1. Januar 2025
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Herbst 2025
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1. Juni 2025
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Nach dem Anmeldeschluss und nachdem uns alle Unterlagen für die Prüfungszulassung vorliegen, senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung. Sollten Sie eine Woche nach Anmeldeschluss noch keine Bestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Prüfungsgebühr
Aktuell beträgt die Prüfungsgebühr 298,50 EUR (gem. Gebührentarif) je Prüfungsteil.
Werden die Gebühren nicht vom Prüfungsteilnehmer gezahlt, benötigen wir mit der Anmeldung zur Prüfung eine formlose Kostenübernahmeerklärung.
Rücktritt von der Prüfung
Wenn Sie vor der Zulassung zurücktreten, werden keine Gebühren fällig.
Bei einem Rücktritt nach Zulassung aber vor Beginn der Prüfung werden 50% der Gebühren fällig, danach 100%. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Sollten sie während des laufenden Prüfungsverfahrens erkranken, benötigen wir umgehend ein ärztliches Attest, da eine nicht abgelegte Prüfung andernfalls mit 0 Punkten bewertet werden muss.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Sie ist bestanden, wenn alle schriftlichen Prüfungsleistungen und das situationsbezogene Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.
Eine nicht bestandene Prüfung im Bereich Wirtschaftsbezogene Qualifikationen kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet i. d. R. ca. sechs Monate später zum nächstmöglichen Prüfungstermin statt. Hierfür ist eine neue fristgerechte Anmeldung erforderlich; Prüfungsgebühren fallen ebenfalls erneut an.
Information zur Einsichtnahme: Eine Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungsleistungen ist nach jeder Prüfung möglich, nachdem Sie Ihren Prüfungsbescheid erhalten haben. Bitte melden Sie sich bei uns hinsichtlich einer Terminabsprache zur Einsicht.
Schriftliche Prüfung
Die entsprechenden Ablaufpläne, Strukturierungen und Hilfsmittellisten bekommen Sie mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin zugeschickt.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen. Die erste schriftliche Teilprüfung (Wirtschaftsbezogene Qualifikationen) gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Die zweite schriftliche Teilprüfung (Handlungsspezifische Qualifikationen) gliedert sich in zwei aufeinander abgestimmte Situationsaufgaben, die folgende Handlungsbereiche abdecken:
- Betriebliches Management
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit
Mündliche Prüfung (Präsentation/Fachgespräch)
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. Eine Präsentation dauert maximal zehn Minuten, ein Fachgespräch maximal zwanzig Minuten.
Hierfür gibt es keine bundeseinheitlichen Termine. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen frühestens vier Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt. Sie erhalten rechtzeitig eine gesonderte schriftliche Einladung.
Folgende Präsentationsmaterialien stehen Ihnen zur Verfügung: Flip-Chart, Metaplan-Wand und – karten. Ein Laptop/Notebook wird nicht gestellt.