Höhere Berufsbildung

Fortbildungsprüfung "Geprüfte Industriemeister Kunststoff und Kautschuk"

Zulassungsvoraussetzungen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Zusätzlich zu den o. g. Anforderungen müssen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis, die abgelegte Prüfung in den fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (nicht älter als fünf Jahre) sowie die Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Ausbildereignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Abweichend davon kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wichtiger Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn der Prüfung erfüllt sein! Lassen Sie dies ggf. von uns schon vor dem Start eines prüfungsvorbereitenden Praxisstudiengangs o. ä. prüfen. Dazu benötigen wir einen Lebenslauf sowie Berufsabschluss- und Arbeitszeugnisse.
Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zulassung zur Prüfung zusammen mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Einladung erhalten Sie eine Hilfsmittelliste und die Strukturierung bzw. den Ablauf der Prüfung. Den Bescheid über die Prüfungsgebühr erhalten Sie in einem separaten Schreiben.

Prüfungsfächer

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Der schriftliche Teil umfasst die Basisqualifikationen sowie die handlungsspezifischen Qualifikationen.
Die Prüfung des berufs- und arbeitspädagogischen Teils erfolgt nach den Regelungen zur Ausbildereignungsprüfung.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Technik
  • Organisation
  • Führung und Personal
Der Handlungsbereich Technik enthält die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
  • Bearbeitungstechnik
  • Verarbeitungstechnik
  • Kautschuktechnik
  • Faserverbundtechnik
wobei der Prüfungsteilnehmer einen der genannten Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte bestimmt, in dem geprüft werden soll.

Termine

Prüfungstermine
schriftliche Prüfungstermine
Anmeldefrist
Frühjahr 2025
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
29. + 30. April
1. Januar 2025
Frühjahr 2025
handlungsspezifische Qualifikation
19. + 20. Mai
1. Januar 2025
Herbst 2025
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
5. + 6. November
1. Juni 2025
Herbst 2025
handlungsspezifische Qualifikation
4. + 5. Dezember
1. Juni 2025
Frühjahr 2026
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
29. + 30. April
1. Januar 2026
Frühjahr 2026
handlungsspezifische Qualifikation
27. + 28. Mai
1. Januar 2026
Herbst 2026
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
5. + 6. November
1. Juni 2026
Herbst 2026
handlungsspezifische Qualifikation
23. + 24. November
1. Juni 2026
Grundsätzlich finden Sie alle Prüfungstermine (sowie allgemeine Hilfsmittellisten und Strukturierungen) auf der Website der DIHK Bildungs-GmbH.

Anmeldung zur Prüfung

Nach dem Anmeldeschluss und nachdem uns alle Unterlagen für die Prüfungszulassung vorliegen, senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung. Sollten Sie eine Woche nach Anmeldeschluss noch keine Bestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Prüfungsgebühr

Die Gebühren belaufen sich gemäß Gebührentarif der IHK Elbe-Weser auf 300,- EUR für die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen, 300,- EUR für die handlungsspezifischen Qualifikationen sowie 254,- EUR für die Ausbilderprüfung.
Werden die Gebühren nicht vom Prüfungsteilnehmer gezahlt, benötigen wir mit der Anmeldung zur Prüfung eine formlose Kostenübernahmeerklärung.

Rücktritt von der Prüfung

Wenn Sie vor der Zulassung zurücktreten, werden keine Gebühren fällig.
Bei einem Rücktritt nach Zulassung aber vor Beginn der Prüfung werden 50% der Gebühren fällig, danach 100%. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Sollten sie während des laufenden Prüfungsverfahrens erkranken, benötigen wir umgehend ein ärztliches Attest, da eine nicht abgelegte Prüfung andernfalls mit 0 Punkten bewertet werden muss.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Sie ist bestanden, wenn alle schriftlichen Prüfungsleistungen und das situationsbezogene Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Die schriftliche Vorleistung wird doppelt gewichtet
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet i. d. R. ca. sechs Monate später zum nächstmöglichen Prüfungstermin statt. Hierfür ist eine neue fristgerechte Anmeldung erforderlich; Prüfungsgebühren fallen ebenfalls erneut an.
Information zur Einsichtnahme: Eine Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungsleistungen ist nach jeder Prüfung möglich, nachdem Sie Ihren Prüfungsbescheid erhalten haben. Bitte melden Sie sich bei uns hinsichtlich einer Terminabsprache für die zentralen Termine zur Einsicht.

Schriftliche Prüfung

Die entsprechenden Ablaufpläne, Strukturierungen und Hilfsmittellisten bekommen Sie mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin zugeschickt.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Wenn in maximal zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche eine mangelhafte Prüfungsleistung (49- 30 Punkte) erbracht wurde, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung zu einem separaten Termin (Dauer ca. 20 min, keine Hilfsmittel, keine Vorbereitungszeit) möglich. Ist eine Leistung mit ungenügend (29 – 0 Punkte) bewertet worden, besteht diese Möglichkeit allerdings nicht.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Wenn in maximal einem der schriftlichen Prüfungsbereiche eine mangelhafte Prüfungsleistung (49- 30 Punkte) erbracht wurde, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung zu einem separaten Termin (Dauer ca. 20 min, keine Hilfsmittel, keine Vorbereitungszeit) möglich. Ist eine Leistung mit ungenügend (29 – 0 Punkte) bewertet worden, besteht diese Möglichkeit allerdings nicht.

Mündliche Prüfung (Präsentation/Fachgespräch)

Die mündliche Prüfung findet als situationsbezogenes Fachgespräch statt. Das Fachgespräch dauert zwischen 45 und 60 Minuten.
Hierfür gibt es keine bundeseinheitlichen Termine. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen frühestens vier Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt. Sie erhalten rechtzeitig eine gesonderte schriftliche Einladung.