Höhere Berufsbildung
Fortbildungsprüfung "Geprüfte Industriemeister Chemie"
Zulassungsvoraussetzungen
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Handlungsspezifische Qualifikationen
Zusätzlich zu den o. g. Anforderungen müssen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis, die abgelegte Prüfung in den fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (nicht älter als fünf Jahre) sowie die Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Ausbildereignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/-in - Fachrichtung Chemie beschriebenen Aufgaben haben.
Abweichend davon kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wichtiger Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn der Prüfung erfüllt sein! Lassen Sie dies ggf. von uns schon vor dem Start eines prüfungsvorbereitenden Praxisstudiengangs o. ä. prüfen. Dazu benötigen wir einen Lebenslauf sowie Berufsabschluss- und Arbeitszeugnisse.
Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zulassung zur Prüfung zusammen mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Einladung erhalten Sie eine Hilfsmittelliste und die Strukturierung bzw. den Ablauf der Prüfung. Den Bescheid über die Prüfungsgebühr erhalten Sie in einem separaten Schreiben.
Prüfungsfächer
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Der schriftliche Teil umfasst die Basisqualifikationen sowie die handlungsspezifischen Qualifikationen.
Die Prüfung des berufs- und arbeitspädagogischen Teils erfolgt nach den Regelungen zur Ausbildereignungsprüfung.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Chemische Produktion
- Organisation, Führung und Kommunikation
- Spezialisierungsgebiete (Syntheseplanung, Automatisierungs- und Prozessleittechnik, Technologie, Betriebscontrolling)
Prüfungstermine
Prüfungstermine
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schriftliche Prüfungstermine
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Anmeldefrist
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Frühjahr 2025
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
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12. + 13. März
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1. Januar 2025
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Frühjahr 2025
handlungsspezifische Qualifikation
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19. + 20. März
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1. Januar 2025
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Herbst 2025
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
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16. + 17. Oktober
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1. Juni 2025
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Herbst 2025
handlungsspezifische Qualifikation
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28. + 29. Oktober
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1. Juni 2025
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Frühjahr 2026
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
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11. + 12. März
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1. Januar 2026
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Frühjahr 2026
handlungsspezifische Qualifikation
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18. + 19. März
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1. Januar 2026
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Herbst 2026
fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
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7. + 8. Oktober
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1. Juni 2026
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Herbst 2026
handlungsspezifische Qualifikation
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14. + 15. Oktober
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1. Juni 2026
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Grundsätzlich finden Sie alle Prüfungstermine (sowie allgemeine Hilfsmittellisten und Strukturierungen) auf der Website der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldung zur Prüfung
Nach dem Anmeldeschluss und nachdem uns alle Unterlagen für die Prüfungszulassung vorliegen, senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung. Sollten Sie eine Woche nach Anmeldeschluss noch keine Bestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Prüfungsgebühr
Die Gebühren belaufen sich gem. Gebührentarif der IHK Elbe-Weser auf 300,- EUR für die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen, 300,- EUR für die handlungsspezifischen Qualifikationen sowie 254,- EUR für die Ausbilderprüfung.
Werden die Gebühren nicht vom Prüfungsteilnehmer gezahlt, benötigen wir mit der Anmeldung zur Prüfung eine formlose Kostenübernahmeerklärung.
Rücktritt von der Prüfung
Wenn Sie vor der Zulassung zurücktreten, werden keine Gebühren fällig.
Bei einem Rücktritt nach Zulassung aber vor Beginn der Prüfung werden 50% der Gebühren fällig, danach 100%.
Sollten sie während des laufenden Prüfungsverfahrens erkranken, benötigen wir umgehend ein ärztliches Attest, da eine nicht abgelegte Prüfung andernfalls mit 0 Punkten bewertet werden muss.