Höhere Berufsbildung
Fortbildungsprüfung "Geprüfte Bilanzbuchhalter"
Zulassungsvoraussetzungen
Grundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/-in – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung. Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 BibuBAProFPrV erfüllt
- nach § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Berufsbildungsgesetz (PO-F-BBiG) der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum im Bezirk der IHK Elbe-Weser
- an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
- in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
- ihren oder seinen Wohnsitz hat
und sich zudem fristgerecht schriftlich anmeldet.
Wichtiger Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn der Prüfung erfüllt sein! Lassen Sie dies ggf. von uns schon vor dem Start eines prüfungsvorbereitenden Praxisstudiengangs o. ä. prüfen. Dazu benötigen wir einen Lebenslauf sowie Berufsabschluss- und Arbeitszeugnisse.
Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zulassung zur Prüfung zusammen mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Einladung erhalten Sie eine Hilfsmittelliste und die Strukturierung bzw. den Ablauf der Prüfung. Den Bescheid über die Prüfungsgebühr erhalten Sie in einem separaten Schreiben.
Termine
Prüfungstermin
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Aufgabenstellungen 1, 2, 3
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Anmeldefrist
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Frühjahr 2025
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25., 27. März + 1. April
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1. Januar 2025
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Herbst 2025
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3., 9., 12. September
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1. Juni 2025
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Frühjahr 2026
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17., 19. + 24. März
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1. Januar 2026
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Herbst 2026
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22., 24. + 29. September
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1. Juni 2026
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Grundsätzlich finden Sie alle Prüfungstermine (sowie allgemeine Hilfsmittellisten und Strukturierungen) auf der Website der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldung zur Prüfung
Nach dem Anmeldeschluss und nachdem uns alle Unterlagen für die Prüfungszulassung vorliegen, senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung. Sollten Sie eine Woche nach Anmeldeschluss noch keine Bestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Prüfungsgebühr
Aktuell beträgt die Prüfungsgebühr 285,- EUR je Prüfungsteil (gem. Gebührentarif)
Werden die Gebühren nicht vom Prüfungsteilnehmer gezahlt, benötigen wir mit der Anmeldung zur Prüfung eine formlose Kostenübernahmeerklärung.
Rücktritt von der Prüfung
Wenn Sie vor der Zulassung zurücktreten, werden keine Gebühren fällig.
Bei einem Rücktritt nach Zulassung aber vor Beginn der Prüfung werden 50% der Gebühren fällig, danach 100%. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Sollten sie während des laufenden Prüfungsverfahrens erkranken, benötigen wir umgehend ein ärztliches Attest, da eine nicht abgelegte Prüfung andernfalls mit 0 Punkten bewertet werden muss.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Sie ist bestanden, wenn alle schriftlichen Prüfungsleistungen und das situationsbezogene Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
- betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
- ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet i. d. R. ca. sechs Monate später zum nächstmöglichen Prüfungstermin statt. Hierfür ist eine neue fristgerechte Anmeldung erforderlich; Prüfungsgebühren fallen ebenfalls erneut an.
Information zur Einsichtnahme: Eine Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungsleistungen ist nach jeder Prüfung möglich, nachdem Sie Ihren Prüfungsbescheid erhalten haben. Bitte melden Sie sich bei uns hinsichtlich einer Terminabsprache für die zentralen Termine zur Einsicht.
Schriftliche Prüfung
Die entsprechenden Ablaufpläne, Strukturierungen und Hilfsmittellisten bekommen Sie mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin zugeschickt.
Mündliche Prüfung (Präsentation/Fachgespräch)
Die mündliche Prüfung wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils durchgeführt.
Sie gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. Eine Präsentation dauert maximal fünfzehn Minuten, ein Fachgespräch maximal dreißig Minuten.
Hierfür gibt es keine bundeseinheitlichen Termine. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen frühestens vier Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt. Sie erhalten rechtzeitig eine gesonderte schriftliche Einladung.
Das Thema der Präsentation ist mit einer Kurzbeschreibung und inhaltlicher Gliederung zum Termin der schriftlichen Prüfung einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür den entsprechenden Vordruck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 82 KB).