Berufsbildung

Neuordnung Industriekaufleute

Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufes „Industriekaufmann/-frau“ ist abgeschlossen: Der novellierte Beruf trat zum 1. August 2024 in Kraft. Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfuhr damit sein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.
Die Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden über 30 Monate hinweg u. a. in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
  • Leistungserstellung planen und koordinieren,
  • Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
  • Beschaffung planen und steuern,
  • Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
  • Vertriebsprozesse umsetzen,
  • Personalprozesse umsetzen,
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert. Zu kleinschrittige Lernzielformulierungen und langatmige Schachtelsätze konnten weitestgehend vermieden werden, was auch die Verständlichkeit des Ausbildungsrahmenplans in der betrieblichen Praxis erhöht.

Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase

Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen (siehe oben) aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet.
Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. sechs Monaten vorgesehen. Nicht selten trägt die Wahl des Einsatzgebietes den während der „Grundausbildung“ festgestellten individuellen Begabungen und Vorlieben der Auszubildenden Rechnung und kann perspektivisch auf eine Verantwortungsübernahme nach Ende der Ausbildung vorbereiten. Zugleich kann das Einsatzgebiet auch ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.
Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Einsatzgebiete wie folgt:
  • Vertrieb,
  • Marketing,
  • Beschaffung,
  • Logistik,
  • Personalwirtschaft,
  • Leistungserstellung
  • kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  • […]
Wichtig: Von der Auflistung abweichende Einsatzgebiete können nach wie vor festgelegt werden, wenn in ihnen die notwendigen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können. Mit Blick auf die derzeit übliche betriebliche Praxis decken die in der Verordnung genannten Einsatzgebiete den benötigten Bedarf bereits gut ab.

Neue Standardberufsbildpositionen

Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen wurden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • Digitalisierte Arbeitswelt
Über die bereits gesetzten Standardberufsbildpositionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
  • digitale Geschäftsprozesse,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit,
  • projektorientiertes Arbeiten sowie
  • internationale Handlungskompetenz

Gestreckte Abschlussprüfung

Neu eingeführt wurde die „gestreckte Abschlussprüfung“. Das bedeutet zwei Prüfzeitpunkte:
  • Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos.
  • Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Wichtig: Da das in Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.

Dualer Partner Berufsschule: Rahmenlehrplan

Die betriebliche Ausbildung der Industriekaufleute wird durch einen qualitativ hochwertigen und anspruchsvollen Unterricht durch den „dualen Partner Berufsschule“ ergänzt. Grundlage ist der KMK-Rahmenlehrplan. Dieser liegt ebenfalls komplett überarbeitet vor und ist in 13 Lernfelder für den berufsbezogenen Unterricht gegliedert. Aufgrund der Bildungshoheit kann es zu landesspezifischen Anpassungen kommen – der KMK-Rahmenlehrplan ist jedoch als fachlicher und zeitlicher Mindestmaßstab zu betrachten.
Die schulischen Lernfelder (LF) für die IK-Ausbildung gliedern sich wie folgt:
  1. Das Unternehmen vorstellen und die eigene Rolle mitgestalten
  2. Projekte planen und durchführen
  3. Kundenaufträge bearbeiten und überwachen
  4. Beschaffungsprozesse planen und steuern
  5. Wertströme buchhalterisch dokumentieren und auswerten
  6. Leistungserstellung planen, steuern und kontrollieren
  7. Logistik- und Lagerprozesse koordinieren, umsetzen und überwachen
  8. Kosten- und Leistungsrechnung zur Vorbereitung untern. Entscheidungen durchführen
  9. Marketingkonzepte planen und umsetzen
  10. Jahresabschluss vorbereiten, auswerten und für Finanzierungsentscheidungen nutzen
  11. Geschäftsprozesse an gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausrichten
  12. Personalprozesse planen, steuern und kontrollieren
  13. Betriebliche Problemlösungsprozesse innovativ durchführen

Was müssen Unternehmen jetzt beachten?

Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart bis 31.07.2024

Ausbildungsverhältnisse (reguläre und verkürzte Ausbildungszeit) mit Ausbildungsstart bis 31.07.2024 müssen nach alter Verordnung eingetragen und ausgebildet werden. Die Prüfungen finden nach den alten Prüfungsstrukturen (Zwischenprüfung/Abschlussprüfung) statt.

Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart ab 01.08.2024 (reguläre Ausbildungszeit – 36 Monate)

Neue Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart ab dem 01.08.2024 müssen nach der neuen Verordnung eingetragen, ausgebildet und beschult werden. Die Prüfungen finden nach der neuen Prüfungsstruktur der Verordnung statt (gestreckte Abschlussprüfung). Die Zwischenprüfung entfällt und wird durch Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.

Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart ab 01.08.2024 (mit verkürzter Ausbildungszeit)

Das Ausbildungsverhältnis muss in diesem Fall nach der neuen Verordnung eingetragen und ausgebildet werden. Wir geben jedoch an dieser Stelle den Hinweis, sollte der Wunsch bestehen, eine verkürzte Ausbildung innerhalb der neuen Verordnung abzubilden, dass eine vollumfängliche Beschulung nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Verkürzung z. B. von einem Jahr, fehlt den Auszubildenden das elementare letzte Ausbildungsjahr mit dem Schwerpunkt des Einsatzgebietes. Zudem stehen den Auszubildenden keine alten Prüfungen zur Vorbereitung zur Verfügung, was das selbstständige Erlernen der Inhalte erschwert.
Alternativ kann das verkürzte Ausbildungsverhältnis nach alter Verordnung eingetragen werden, sofern der Ausbildungsstart bis zum 31.07.2024 datiert ist.

Ausbildungsverordnung und der Rahmenlehrplan

Die Verordnung und der Rahmenlehrplan für das neugeordnete Berufsbild Industriekaufmann/-frau können auf der Website des BiBB eingesehen werden.
Mit Beginn des neues Ausbildungsjahres ist nun auch die Umsetzungshilfe für die Praxis erschienen.