Förderung

Unterstützungs- und Fördermaßnahmen für Ausbildung und Umschulung

Assistierte Ausbildung (AsA)

Um Ausbildungsplätze zu besetzen oder die Ausbildung erfolgreich zu beenden, müssen häufig Sprach- oder Lernschwierigkeiten und organisatorische Herausforderungen bewältigt werden. In solchen Fällen hilft die Agentur für Arbeit Unternehmen, Ausbildungsplatzbewerbern und Auszubildenden mit dem Instrument Assistierte Ausbildung (AsA).

Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)

Bei der Einstiegsqualifizierung handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von 4 bis max. 12 Monaten Dauer, das für Personen, die zum förderfähigen Personenkreis gehören, der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit dient.
Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden.
Auch Betriebe, die bislang nicht ausgebildet haben, bietet sich die Möglichkeit erste Erfahrungen in der Qualifizierung junger Menschen zu sammeln.

Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung (VerAplus)

„VerAplus” ist ein Programm zur Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung. Dabei stehen ehrenamtliche Senior Expertinnen und Senior Experten den Jugendlichen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Senior Expertin oder der Senior Experte ermitteln zusammen mit dem Jugendlichen, wo es hakt. Sie finden Lösungen für bessere Lernmotivation, zur Förderung von sozialen Kompetenzen und Bewältigung von Problemen. Der SES-Ausbildungsbegleiter hilft bei der Vorbereitung auf Prüfungen und beim Ausgleich sprachlicher Defizite. Auch hier gilt das bewährte SES-Motto: Hilfe zur Selbsthilfe.

Verbundausbildung

Ziel des Programms ist die Verbesserung der regionalen Versorgung Jugendlicher mit betrieblichen Ausbildungsplätzen durch die Gewinnung von Betrieben für Ausbildung sowie effektives Matching zwischen Angebot und Nachfrage in den regionalen Ausbildungsmärkten. Auch soll der Zugang für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte, auch Flüchtlinge, der Weg in die duale Berufsausbildung ermöglicht werden. Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der NBank.

Förderung von Menschen mit Behinderungen

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen für die betriebliche Aus- oder Weiterbildung von benachteiligten, behinderten und schwerbehinderten Menschen durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung gefördert werden. Der Zuschuss wird für die gesamte Ausbildungszeit gezahlt. Die Förderung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit.