IHK Düsseldorf

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in - Master Professional in Business Management

Neue Verordnung

Zum 19. Dezember 2020 ist eine neue Verordnung (PDF) in Kraft getreten. Für die bisherige Verordnung vom 12. Juli 2006 (zuletzt geändert am 16. Oktober 2016) gilt eine Übergangsfrist.
Die Teilnahme an einer Prüfung nach der alten Verordnung muss bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 angemeldet und das gesamte Prüfungsverfahren bis zum Ablauf des 31. März 2024 abgeschlossen werden.
Lehrgänge, die ab Herbst 2020 starten, werden in der Regel nach der neuen Verordnung vorbereitet. Bitte beachten Sie die Informationen Ihres Lehrganganbieters.
Die IHK Düsseldorf führt die Prüfung nach der neuen Verordnung seit Herbst 2022 durch.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
1.   eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
2.   eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung
a)   zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“ oder
b)   zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,
3.   eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
4.   einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsantrag und Prüfungsanmeldung

Die Einreichung des Zulassungsantrages über unser Online-Portal ist zwingend erforderlich, um Aussagen zur Zulassung treffen zu können.
Der Zulassungsantrag ist gebührenfrei und unverbindlich.
Der Zulassungsantrag und die Prüfungsanmeldung sind nur online möglich.
WICHTIG: Das (gesamte) Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.

Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.

Prüfungsfächer

Die Prüfung besteht aus drei selbstständigen Prüfungsteilen:
1. Schriftlicher Prüfungsteil
Der schriftliche Prüfungsteil basiert auf der Beschreibung einer betrieblichen Situation. Er umfasst drei gleichgewichtige, aufeinander abgestimmte Aufgaben, die eigenständige Lösungen ermöglichen. Jede Aufgabe behandelt jeden Handlungsbereich in Bezug auf die Situation. Grundlage ist das Musterunternehmen „ABC-Mittelstands-Holding AG“.
In jeder Aufgabe müssen die Fragen zu einem Handlungsbereich auf Englisch formuliert und beantwortet werden. Das Niveau entspricht Level B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die Bearbeitungszeit für jede Aufgabe beträgt 240 Minuten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.
Für das Bestehen dieses Prüfungsteils müssen in jeder Aufgabenstellung mindestens 50 Punkten (= ausreichend) erzielt werden.
2. Mündlicher Prüfungsteil
Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle fünf Handlungsbereiche (§ 4 der Verordnung) wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen” liegt.
Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern. Es ist keine Vorbereitungszeit unmittelbar vor der mündlichen Prüfung vorgesehen.
Im mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu beurteilen.
Die schriftliche Prüfung muss vorher abgelegt (Teilnahme ist ausreichend) sein. Den Termin zur mündlichen Prüfung erhalten Sie mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung etwa drei Wochen vor dem ersten schriftlichen Prüfungstag.
Der mündliche Prüfungsteil muss innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils abgelegt werden. Wird diese Frist überschritten, muss der schriftliche Prüfungsteil erneut abgelegt werden.
3. Projektbezogener Prüfungsteil
Der projektbezogene Prüfungsteil wird nur durchgeführt, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind. Er besteht aus einer
  1. schriftlichen Projektarbeit,
  2. einer Präsentation und
  3. einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch
Zur Präsentation und zum Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.

Der Prüfungsausschuss benötigt einen Themenvorschlag mit einer Kurzbeschreibung und einer Gliederung (jeweils maximal zwei Seiten DIN A4). Diese Dokumente müssen über das Onlineportal hochgeladen werden und den Gegenstand sowie das Ziel der Projektarbeit klar darstellen.
Die Themen müssen den Handlungsbereichen entsprechen, die in § 5 der Verordnung genannt sind. Ausgangspunkt für die Themenwahl sollte eine aktuelle, zukunftsorientierte und praxisrelevante betriebliche Fragestellung sein.
Den Termin für die Einreichung des Themas erhalten die Prüfungsteilnehmer per E-Mail nach der Anmeldung zum Prüfungsteil.
Die schriftliche Projektarbeit ist so zu gestalten, dass
  1. Eine zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Aufgabenstellung bearbeitet wird, die auch eine Unternehmensgründung thematisieren kann.
  2. Die Aufgabenstellung als Entscheidungsvorlage für unternehmerische Entscheidungen aufbereitet ist.
Mindestens zwei der fünf Handlungsbereiche gemäß § 4 der Verordnung müssen berücksichtigt werden.
Die zu prüfende Person schlägt dem Prüfungsausschuss ein Thema vor. Wird kein Themenvorschlag eingereicht, legt der Prüfungsausschuss das Thema der schriftlichen Projektarbeit fest. Die Bearbeitungszeit für die Projektarbeit beträgt 30 Kalendertage und die Arbeit ist als schriftliche Hausarbeit zu erstellen. Sie darf erst nach Genehmigung und zum von der IHK vorgegebenen Starttermin begonnen werden. Der Termin wird per E-Mail mitgeteilt.
Ausgehend von der Präsentation soll im Fachgespräch nachgewiesen werden, dass vertiefende und erweiternde Fragestellungen der betrieblichen Praxis im Kontext der Projektarbeit analysiert und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgeblichen Einflussfaktoren entwickelt und bewertet werden können. Die Dauer des Fachgesprächs soll 30 Minuten nicht überschreiten.
Wird das projektbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit mit einem neuen Thema nochmals angefertigt werden.
Bei der Bewertung des projektbezogenen Prüfungsteils wird wie folgt gewichtet:
  • Die schriftliche Projektarbeit zählt 30 Prozent,
  • die Präsentation zählt 10 Prozent und
  • das Fachgespräch zählt 60 Prozent.
Alle Teile müssen bestanden werden.
Die Prüfung erstreckt sich insgesamt auf folgende Handlungsbereiche:
  1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
  2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
  3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
  4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
  5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.

Prüfungstermine

1. Prüfungsteil: schriftliche Prüfungen
Prüfungszeitraum
Herbst 2024
Frühjahr 2025
Herbst 2025
Anmeldefrist
26.08.2024
11.03.2025
09.09.2025
Schriftliche Prüfungsfächer
Uhrzeit
Herbst 2024
Frühjahr 2025
Herbst 2025
Situationsaufgabe 1
08:30 – 12:30
26.11.2024
11.06.2025
09.12.2025
Situationsaufgabe 2
08:30 – 12:30
27.11.2024
12.06.2025
10.12.2025
Situationsaufgabe 3
08:30 – 12:30
03.12.2024
18.06.2025
16.12.2025
2. Prüfungsteil: Mündliche Prüfung
Prüfungszeitraum
Herbst 2024
Frühjahr 2025
Herbst 2025
Anmeldefrist
11.10.2024
10.05.2025
12.11.2025
Mündliche Prüfungsfächer
Dauer
Herbst 2024
Frühjahr 2025
Herbst 2025
Prüfungsgespräch
45 min.
11.12.2024 + 12.12.2024*
10.07.2025 + 11.07.2025*
12.01.2026 + 13.01.2026*
3. Prüfungsteil: Projektbezogene Prüfung
Prüfungszeitraum
Herbst 2024
Frühjahr 2025
Herbst 2025
Anmeldefrist
28.11.2024
29.06.2025
20.12.2025
Projektbezogene Prüfungsfächer
Dauer
Herbst 2024
Frühjahr 2025
Herbst 2025
Einreichung Projektthemen
13.12.2024*
26.07.2025*
17.01.2026
Bearbeitungszeitraum Projektarbeiten
30 Tage
28.01.2025 – 28.02.2025*
29.08.2025 – 30.09.2025*
20.02.2026 – 20.03.2026 +
Präsentation und Fachgespräch
30 min.
28.04.2025 – 29.04.2025*
in Planung
in Planung
*Mündliche Prüfungstermine und Projektabgabetermine können sich noch geringfügig ändern.

Bestehensregelung

Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mindestens mit "ausreichend" (ohne Rundung) bewertet wurden. Wenn die Prüfung bestanden ist, werden die Punktebewertungen der schriftlichen Prüfung, der mündlichen Prüfung und des projektbezogenen Prüfungsteils jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet.
Für die Bildung der Gesamtnote gilt folgende Gewichtung:
  • Die schriftliche Prüfung zählt 50 Prozent,
  • die mündliche Prüfung zählt 30 Prozent und
  • die projektbezogene Prüfung zählt 20 Prozent.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr wird gemäß  4.5.6 und  4.8. der Gebührenordnung der IHK Düsseldorf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) erhoben.
Erste Teilprüfung: 296,00 Euro
Zweite Teilprüfung: 296,00 Euro
Projektarbeit: 187,00 Euro
Wiederholungsprüfung:
Gesamtwiederholung: 85 Prozent
Teilwiederholung: 70 Prozent

Vorbereitung*

Auskünfte zum Lehrgang (Umgang, Beginn, Kosten) erteilen ausschließlich die angegebenen Lehrgangsträger.
BAW Berufliche Aus- und Weiterbildung, Akademie für Wirtschaft, EDV und Sprachen
Berliner Allee 30, 40212 Düsseldorf
Telefon: (0211) 2399333
und
Hohenzollernring, 55, 50672 Köln
Telefon: (0221) 251919
carriere & more, Monschauer Str. 12, 40549 Düsseldorf
Telefon 0800 4665466
Comcave.College GmbH, Immermannhof, Immermannstr. 65, 40210 Düsseldorf
Telefon: (0211) 55 04 89 - 0
(Lehrgangsort Düsseldorf)
Dr. Michael Hennes
Schule für berufliche Weiterbildung
Rochusstr. 291, 50827 Köln
Telefon: (0221) 88 86 97 95
(Lehrgangsort Düsseldorf)
Grundig Akademie, Beuthener Straße 45, 90471 Nürnberg
Telefon: (0911) 40 90 501
IFM Institut für Managementlehre gGmbH, Leithestr. 111 a, 45886 Gelsenkirchen
Telefon: (0209) 177 435-0
(Lehrgangsort: Düsseldorf)
Sommerhoff AG Managementinstitut, Alfredstraße 57-65, 45130 Essen
Telefon: (0201) 22098-0
( Lehrgangsort: Düsseldorf)
vame Business Academy, Lanker Straße 10, 40545 Düsseldorf
Telefon: (0211) 17 18 122
Weitere Vorbereiter finden Sie unter https://wis.ihk.de oder https://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

Rechtsgrundlage

Verordnung vom 18. Dezember 2020
*) Mit der namentlichen Aufzählung der Weiterbildungsträger kommt die IHK einer rechtlichen Verpflichtung nach, auch auf ein bestehendes privates Angebot von Vorbereitungslehrgängen zu Prüfungen hinzuweisen. Die Aufzählung stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der Angebote der genannten Anbieter dar und ist nicht abschließend. Die Träger unterliegen keiner Aufsicht durch die IHK. Private Anbieter von Vorbereitungslehrgängen für die jeweilige Prüfung, die eine Aufnahme in die Liste wünschen, wenden sich bitte an die IHK.
Die Teilnahme an einem Prüfungsvorbereitungslehrgang ist keine Voraussetzung für die Zulassung zu einer IHK-Prüfung. Die IHK empfiehlt aber gleichwohl jedem Prüfungsbewerber, sich systematisch auf die angestrebte Prüfung vorzubereiten.