Recht und Steuern

Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

Wichtiger Hinweis!

Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. März 2024 folgende Unterlagen für die Prüfung relevant sind.
Fallvorgaben ab 01.03.2024
Bewertungsbogen ab 01.03.2024

Hinweis: Die Prüfungsrelevanz greift zwar erst ab März 2024, die Rechtsgrundlagen gelten jedoch bereits jetzt.

1. Wer muss den Sachkundenachweis vorweisen?

Wer eine Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler (§ 34i Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Immobiliardarlehensvermittlung notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkundeprüfung als "Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" erfolgreich zu absolvieren. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.

2. Welche Berufsqualifikationen sind gleichgestellt?

Der Paragraph 4 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) enthält einen Katalog von öffentlich-rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Abschlüssen, die - einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe - der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Finanzanlagenvermittlung oder -Beratung erforderlich.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, muss keine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Der Katalog der in § 4 Abs. 1 ImmVermV genannten Abschlüsse (einschließlich deren Vorläufer- oder Nachfolgeberufe) ist abschließend. Andere Abschlüsse oder Fortbildungen können leider nicht anerkannt werden.

3. Wer ist von der praktischen Prüfung befreit?

Möglichkeiten zur Befreiung vom praktischen Prüfungsteil finden Sie im Paragraph 3 Abs. 5 der ImmVermV.

4. Welchen Inhalt und welchen Ablauf hat die Prüfung?

Die Sachkundeprüfung zum Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung dauert 150 Minuten. Der praktische Prüfungsteil dauert in der Regel 20 Minuten.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB) "Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" der IHK Düsseldorf in der jeweils gültigen Fassung.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus 2 Teilen:
  • fachliche Kenntnisse für die Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung
  • Finanzierung und Kreditprodukte
Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn in beiden Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden (Paragraph 3 Absatz 7 ImmVermV).
Ist der schriftlichen Prüfungsteil nicht bestanden, erfolgt keine Zulassung zum praktischen Prüfungsteil. Die Prüfung kann wiederholt werden.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, sehen Sie sich die Demo-Version an!
(Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!)
Bitte beachten Sie:
Unterstützte Browser:
Internet Explorer: Version 9
Internet Explorer: Version 11 mit Kompatibilitätsansicht
Mozilla Firefox ab Version 25
Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Fallvorgaben, die vom Prüfer ausgewählt wird. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden. Er wird von einem Prüfer gespielt. Ziel des Gesprächs ist es, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn mindesten 50 Prozent der zu erzielenden Prunkte erreicht wurden. Wurde der praktische Prüfungsteil nicht bestanden, so kann dieser innerhalb von 2 Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung wiederholt werden.
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird der Protokollbogen der DIHK verwendet.
Der praktische Prüfungsteil ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfungsteilnehmer von diesem gem. § 3 Abs. 5 ImmVermV befreit ist.
Weitere Informationen zur Sachkundeprüfung sind in §§ 1 bis 2 sowie den Anlagen 1 und 2 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) geregelt. In Abschnitt 1 der ImmVermV werden unter Bezugnahme auf Anlage 1 die Anforderungen der Sachkundeprüfung dargelegt.

5. Welche Gebühren entstehen bei der Anmeldung?

Der Gebührentarif der IHK Düsseldorf sieht seit dem 01.01.2023 für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung ab sofort folgende Gebührentatbestände vor:​
  • Vollprüfung (schriftlich und praktisch) – 476,00 Euro
  • Teilprüfung (nur schriftlicher Teil) – 374,00 Euro
  • Teilprüfung (nur praktischer Teil) – 268,00 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung zur Prüfung immer eine Stornogebühr von 70 Prozent der fälligen Gebühr erhoben wird. Dies gilt auch im Krankheitsfall.

6. Welche Prüfungstermine gibt es?

Bitte beachten Sie:
Abhängig von der Teilnehmerzahl behält sich die IHK vor, den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil zusammen an einem einzelnen Tag abzunehmen. Hierüber werden die Prüfungsteilnehmer rechtzeitig informiert.
Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behält die IHK sich vor, die Prüfung abzusagen. In diesem Fällen wird die IHK mit Einverständnis des Prüfungsteilnehmers versuchen, die Prüfung am selben Termin, durch eine andere IHK durchführen zu lassen.
Schriftlicher Prüfungsteil
Praktischer Prüfungsteil
(voraussichtlich)

Anmeldung ab
(10:00 Uhr)
Anmeldeschluss
18.03.2025
19.03.2025
08.12.2024
25.02.2025
17.06.2025
18.06.2025
09.03.2025
27.05.2025
18.11.2025
19.11.2025
10.08.2025
28.10.2025

7. Wo melde ich mich zur Prüfung an?

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über unser Onlineportal. Um sich anzumelden, müssen Sie sich zunächst einen Login anlegen. Über diesen Login können Sie jederzeit Ihren Anmeldestatus einsehen , Ihre Kontaktdaten ändern oder sich abmelden. Bitte beachten Sie, dass bei jeder Abmeldung eine Stornogebühr fällig wird.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift, da wir über diese E-Mail-Adresse auch persönliche Informationen wie die Einladung und das Ergebnis der Prüfung mitteilen.
Falls der Gebührenbescheid an den Arbeitgeber oder einen anderen Kostenträger geschickt werden soll, dann ist das Kostenübernahmeformular (PDF-Datei · 53 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB) mit der Anmeldung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gestempelt im Anmeldeprozess hochzuladen.

Hier geht es zur Onlineanmeldung.
Sollten Sie keinen passenden Termin finden, können Sie sich auf der Internetseite der DIHK über weiterer bundeseinheitliche Termine informieren.

8. Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?

Der Verordnungsgeber gibt keine konkreten Vorgaben zu Art und Umfang eines Vorbereitungslehrganges. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat deshalb mit einem Expertengremium einen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung entwickelt, der die für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele verbindlicher und transparenter machen soll. Er dient Prüfungskandidaten, Prüfern und Ausbildern als "Navigationssystem" durch die Lerninhalte. Er bildet die Grundlage für die Erstellung lernzielorientierter Prüfungsaufgaben und für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen.
Den Rahmenplan, die Fallvorgaben (Achtung ab 1.01.2024 neu) und der Bewertungsbogen (Achtung ab 1.01.2024 neu) zum praktischen Prüfungsteil finden Sie auf der Internetseite der DIHK. Ebenso hält das “Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.” auf seinen Internetseiten Informationen zur Prüfung für Sie bereit.
Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Sachkundeprüfungen stehen im Internet unter anderem das Weiterbildungs-Informationssystem (WIS) der IHKs und das Informationssystem Kursnet der Agenturen für Arbeit zur Verfügung. Die jeweiligen Zusammenstellungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.