IHK Düsseldorf
Gastwirteunterrichtung
- 1. Wer muss die Unterrichtung absolvieren und was ist das Ziel?
- 2. Wer muss keine Unterrichtung absolvieren?
- 3. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
- 4. Wie ist der Ablauf der Unterrichtung?
- 5. Welche Gebühren fallen für die Unterrichtung an?
- 6. Welche Termine werden angeboten?
- 7. Wie melde ich mich für die Unterrichtung an?
- 8. Wo beantrage ich eine Ersatzbescheinigung?
1. Wer muss die Unterrichtung absolvieren und was ist das Ziel?
Wer einen gastronomischen Betrieb eröffnen und alkoholische Getränke verabreichen will, muss dem Ordnungsamt durch die Teilnahme an einer Gaststättenunterrichtung nachweisen, dass er/sie über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Hygienebestimmungen unterrichtet ist (Paragraph 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz).
Die Unterrichtung im Gaststättengewerbe soll sicherstellen, dass der Gewerbetreibende mit den Grundzügen der wichtigsten Vorschriften im Lebensmittel- und Hygienerecht als vertraut gelten kann. Werden die Vorschriften nicht beachtet, können Bußgelder fällig werden. Auch der Entzug der Erlaubnis ist möglich. Wer die lebensmittelrechtlichen Vorschriften befolgt, muss bei Kontrollen durch Überwachungsämter keine Beanstandungen und Bußgelder befürchten.
Wird die Gaststätte mittels eines Stellvertreters geführt, muss eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden. Der Stellvertreter muss den Nachweis der Unterrichtung im Gaststättengewerbe vorlegen können bzw. an der Unterrichtung teilnehmen. Bei Ausscheiden oder Wechsel des Stellvertreters muss entweder der neue Stellvertreter oder der Gewerbetreibende den Unterrichtungsnachweis vorlegen. Über die Voraussetzungen der Stellvertretererlaubnis informiert Sie die IHK.
Für die Durchführung der Unterrichtung ist die IHK zuständig, in deren Bezirk der Antragsteller im Zeitpunkt der Unterrichtung seine Niederlassung im Gaststättengewerbe hat oder gründen will.
Die IHK Düsseldorf ist für den Bezirk Düsseldorf und den Kreis Mettmann zuständig.
Eine Teilnahmebescheinigung erhält nur, wer an der gesamten Unterrichtung teilgenommen hat.
2. Wer muss keine Unterrichtung absolvieren?
Wer eine Abschlussprüfung in einem gastronomischen Ausbildungsberuf bestanden hat, erhält mit dem IHK-Prüfungszeugnis eine Bescheinigung für das Ordnungsamt und ist von der Unterrichtung befreit. So brauchen zum Beispiel Köche, Restaurantfachleute und Absolventen im Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Fleischer, Konditor) nicht an der Unterrichtungsveranstaltung teilnehmen. Die IHK stellt bei Bedarf nach Vorlage des Prüfungszeugnisses Bescheinigungen aus.
3. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
- Die Unterrichtungssprache ist in der Regel deutsch. Der Teilnehmer muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Unterrichtung verstehen und Fragen der Referenten beantworten kann. Gute Deutschkenntnisse sind daher Voraussetzung. Der Unterrichtungsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
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Die IHK Düsseldorf bietet nach Absprache Termine für eine Unterrichtung in italienischer Sprache an. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf. Die Kosten für den Dolmetscher sind von den Teilnehmern zu tragen und werden am Unterrichtungstag auf alle Teilnehmer umgelegt.
Diese Unterrichtungen finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt.
Weitere Sprachen nach Absprache bieten
Bergische IHK: Griechisch
Ansprechpartnerin: Frau Sofia Ernst (0202 2490 501, s.ernst@bergische.ihk.de)
IHK Köln: Türkisch
Ansprechpartnerin: Frau Corinna Wasters (0221 1640 6860, corinna.wasters@koeln.ihk.de)
IHK Köln: Chinesisch
Ansprechpartnerin: Frau Corinna Wasters (0221 1640 6860, corinna.wasters@koeln.ihk.de)
4. Wie ist der Ablauf der Unterrichtung?
Die Unterrichtung beginnt pünktlich um 8:50 Uhr.
Die Teilnahme ist nur vorher registrierten Teilnehmern möglich. Hierzu müssen Sie einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen. Enthält dieser keine Angaben zu Ihrer Adresse, dann legen Sie uns bitte eine aktuelle Meldebescheinigung vor.
Bei Verspätungen können Sie leider nicht mehr zugelassen werden. Sie müssen sich dann zu einem neunen Termin anmelden. Dadurch entstehen Ihnen Stornierungsgebühren in Höhe von 50 Prozent der fälligen Gebühr. Wir bitten Sie daher um rechtzeitiges Erscheinen, möglichst 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.
Bei Verspätungen können Sie leider nicht mehr zugelassen werden. Sie müssen sich dann zu einem neunen Termin anmelden. Dadurch entstehen Ihnen Stornierungsgebühren in Höhe von 50 Prozent der fälligen Gebühr. Wir bitten Sie daher um rechtzeitiges Erscheinen, möglichst 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn.
Die Unterrichtung dauert 5 Unterrichtseinheiten (8:50 Uhr bis 13:45 Uhr) und ist in drei Themenblöcke aufgeteilt. nach jeden Block ist eine Pause.
- Lebensmittelrecht
- Lebensmittelhygiene
- Getränkerecht
Die Bescheinigung wird nicht ausgestellt, wenn Sie nicht ununterbrochen an der Unterrichtung teilnehmen oder offensichtlich unaufmerksam sind. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie am Ende der Veranstaltung eine Bescheinigung (vorausgesetzt die Gebühr ist bezahlt) nach Paragraph 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gaststättengesetzes in zweifacher Ausfertigung (1 Exemplar für Ihre privaten Unterlagen, 1 Exemplar für das Ordnungsamt). Die Bescheinigung gilt auch für spätere Gaststätteneröffnungen im gesamten Bundesgebiet.
In der Teilnahmegebühr ist ebenfalls die Broschüre „Was der Gastwirt wissen muss“ sowie ein Skript enthalten.
5. Welche Gebühren fallen für die Unterrichtung an?
Seit dem 1.1.2023 betragen die Gebühren für die Unterrichtung 44 Euro. Die Gebühren sind nach Anmeldung und Erhalt des Gebührenbescheids vor der Unterrichtung zu begleichen.
Bei Abmeldung von der Unterrichtung nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben.
6. Welche Termine werden angeboten?
Termine 2025
Termin | Anmeldung möglich ab |
---|---|
14.01.2025 | 19.11.2024 |
18.02.2025 | 23.12.2024 |
18.03.2025 | 21.01.2025 |
15.04.2025 | 18.02.2025 |
20.05.2025 | 25.03.2025 |
17.06.2025 | 22.04.2025 |
Einlass: 8:30 Uhr
Beginn: 8:50 Uhr
Ende: 13:45 Uhr
Die Unterrichtung beginnt pünktlich. Eine spätere Teilnahme ist nicht möglich.
7. Wie melde ich mich für die Unterrichtung an?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über unser Onlineportal. Bitte melden Sie sich nur bei der IHK Düsseldorf an, wenn Sie im Bezirk der IHK Düsseldorf Ihre Niederlassung im Gaststättengewerbe haben oder gründen wollen.
Bitte vor der Anmeldung lesen:
Mit der Anmeldung zur Unterrichtung entstehen Gebühren. Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung. Hierbei ist es zwingend erforderlich, dass jeder Teilnehmer eine E-Mail-Adresse und seine Telekommunikationsdaten angibt.
Wichtige Information:
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift.
Verwenden Sie für die Registrierung ausschließlich Ihre private E-Mail-Adresse sowie Postanschrift.
Die Teilnehmer erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, die sie innerhalb von 24 Stunden durch Anklicken des Links bestätigen müssen. Erst dann sind Sie verbindlich angemeldet.
Der genaue Ort der Unterrichtung wird mit der Einladung und dem Gebührenbescheid ca. 1 Woche vor der Veranstaltung bekannt gegeben.
Onlineportal
8. Wo beantrage ich eine Ersatzbescheinigung?
Im Falle eines Verlustes der Original-Unterrichtungsbescheinigung können Sie eine Ersatzbescheinigung mit dem Antragsformular beauftragen. Die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Bitte geben Sie unbedingt bei der Antragstellung mindestens das genaue Jahr der Erstbescheinigung an, da wir Ihre Daten sonst nicht ermitteln können und keine Ersatzbescheinigung ausstellen können.
Bitte geben Sie unbedingt bei der Antragstellung mindestens das genaue Jahr der Erstbescheinigung an, da wir Ihre Daten sonst nicht ermitteln können und keine Ersatzbescheinigung ausstellen können.