Fachkundeprüfungen Verkehr

Taxi- und Mietwagenverkehr - Fachkundeprüfung

1. Wer muss die fachliche Eignung nachweisen?

Taxenverkehr (Paragraf Siebenundvierzig PBefG) ist die Personenbeförderung mit Personenkraftwagen zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel. Der Unternehmer unterliegt einer Genehmigungs-, Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, unterwegs oder am Betriebssitz entgegengenommen werden.
Verkehr mit Mietwagen (Paragraf Neunundvierzig PBefG) ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen, die nur im Ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Fahrgäste müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein. Mit Mietwagen darf kein „taxenähnlicher“ Verkehr betrieben werden. Im Gegensatz zum Verkehr mit Taxen dürfen Fahraufträge nur am Betriebssitz des Unternehmens entgegengenommen werden, „öffentliches Bereithalten“ ist nicht gestattet.
Wer als Unternehmer/Unternehmerin Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Genehmigungsbehörde. Um diese zu erhalten, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
  • wirtschaftliche Zuverlässigkeit
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • fachliche Eignung
Die fachliche Eignung wird im Regelfall durch eine Prüfung bei der zuständigen IHK nachgewiesen. Die IHK Düsseldorf ist zuständig für Teilnehmer mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf und dem Kreis Mettmann. An der Prüfung kann teilnehmen, wer angemeldet ist.

2. Was ist eine „Leitende Tätigkeit”?

Der Nachweis der fachlichen Eignung kann nach Paragraf sieben der PBZugV durch eine dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxen- und Mietwagenunternehmen erbracht werden. Die Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Sie muss die erforderlichen Kenntnisse gemäß Anlage 3 PBZugV vermittelt haben. Der Nachweis kann bei der örtlich zuständigen IHK beantragt werden. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig.

3. Welche Abschlüsse sind gleichwertig?

Ausschließlich folgende Abschlussprüfungen können gemäß Paragraf sechs Absatz zwei der PBZugV als gleichwertig auf Antrag umgeschrieben werden:
  • Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
  • Verkehrsfachwirt/Verkehrsfachwirtin,
  • Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV) der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik der Fachhochschule Heilbronn,
  • Diplom-Verkehrsfachwirt/Diplom-Verkehrsfachwirtin an der Technischen Universität Dresden,
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Hinweis: Die Abschlussprüfungen können nur anerkannt werden, wenn die Ausbildung vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden ist. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen eine Fachkundebescheinigung aus. Die Ausstellung des Fachkundenachweises ist gebührenpflichtig.

4. Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen, je einstündigen Prüfungsteilen und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil.
  • Teil 1: schriftliche Fragen: 40 Prozent der Gesamtpunktzahl (60,0 Punkte),
  • Teil 2: schriftliche Fallstudien: 35 Prozent der Gesamtpunktzahl (52,5 Punkte),
  • Mündliche Prüfung: 25 Prozent der Gesamtpunktzahl (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunktzahl (90 Punkte) und in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Prozent der möglichen Punkte erreicht wurden. Liegt die Punktezahl in einem oder beiden schriftlich Teilen unter 50 Prozent ist eine Zulassung zur mündlichen Prüfung nicht möglich und die Prüfung ist nicht bestanden.
Detaillierte Informationen zur Prüfung finden Sie in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 171 KB).

5. Wie kann man sich auf die Fachkundeprüfung vorbereiten?

Die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung ist grundsätzlich frei. Man kann selbständig lernen oder an einem Vorbereitungskurs bei einem beliebigen Bildungsträger teilnehmen. Da die Prüfung schwer ist, empfehlen wir insbesondere Personen ohne Vorkenntnisse sich intensiv auf die Prüfung vorzubereiten oder einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Für die Suche nach Anbietern von Vorbereitungslehrgängen für IHK-Fachkundeprüfungen steht im Internet unter anderem die KURSNET-Datenbank der Agentur für Arbeit sowie das Weiterbildungs-Informationssystem der IHK-Organisation WIS zur Verfügung. Die dortige Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt weder eine Empfehlung dar, noch ist damit eine qualitative oder inhaltliche Bewertung verbunden.
Informationen zur Existenzgründung, zur Prüfung und zur Vorbereitung zur Prüfung sowie zu fachspezifischer Literatur finden Sie in unserer Informationsbroschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB). Alle Sachgebiete der Prüfung finden Sie in der Anlage drei zur PBZugV sowie in dem daraus resultierenden Orientierungsrahmen FKP TuM 2022 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB).

6. Welche Prüfungstermine gibt es?

Termine 2025
schriftlich mündlich
(voraussichtlich)
Anmeldung
ab 10 Uhr
Status
21.01.2025 23.01.2025 26.11.2024
11.02.2025 13.02.2025 17.12.2024

Sollte im Anmeldeportal kein Termin sichtbar sein, dann sind aktuell keine Prüfplätze verfügbar. Wir empfehlen Ihnen regelmäßig das Anmeldeportal nach freien Plätze zu prüfen.
Der Termin für die mündliche Prüfung kann auch ein anderer Tag sein.
Bitte beachten Sie:
Seit dem 01.01.2023 gelten laut Gebührentarif der IHK Düsseldorf für Prüfungsanmeldungen zu Prüfungsterminen folgende Gebühren und Stornierungsbedingungen:
  • Gesamtprüfung (schriftlich/mündlich) 120,00 Euro
  • Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Die Einladung zur Prüfung und der Gebührenbescheid werden 10 Tage vor der Prüfung per E-Mail versendet.

7. Wie meldet man sich zur Prüfung an?

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über unser Onlineprotal.
Bitte vor der Anmeldung lesen:
Mit der Anmeldung zur Prüfung entstehen Gebühren. Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr von 50 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung von der Prüfung nur schriftlich erfolgen kann.