Standort
Gewerblicher Mietspiegel für die Städte im Kreis Mettmann
Inhalt
Der Gewerbliche Mietspiegel der IHK Düsseldorf soll eine erste Orientierung über die Mieten für Einzelhandels-, Büro-/Praxis- sowie Lager- und Produktionsflächen in den Städten des Kreises Mettmann bieten.
Für die Gewerblichen Mietspiegel wurde eine breit angelegte Umfrage unter Gewerbespezialisten mit langjährigen, detaillierten Kenntnissen der lokalen Marktverhältnisse, Makelnden, Mietenden, Center- und Gewerbeparkbetreibenden sowie Bestandshaltenden durchgeführt und die Datenbasis um entsprechende Angebotsdaten aus der Datenbank der Immobilien Scout GmbH (Internetplattform Immobilienscout24.de) ergänzt. Ausreißer im Sinne ungewöhnlich hoher oder niedriger Mieten bleiben dabei unberücksichtigt. Die vorliegenden Angaben stellen Anhaltspunkte dar, die eine Einschätzung erleichtern können.
Mietspiegel vergangener Jahre (rückwirkend bis 2007) stellt die IHK gern auf Wunsch zur Verfügung.
Seit 2021 wird der Gewerbemietspiegel Düsseldorf mit der Wirtschaftsförderung Düsseldorf zusammen erarbeitet. Der Düsseldorfer Gewerbemietspiegel ist nicht mit dem Gewerblichen Mietspiegel der Städte im Kreis Mettmann vergleichbar. Hier finden Sie den Düsseldorfer Mietspiegel.
Preisangaben
Die Preisangaben beziehen sich auf Mietflächen und nur auf Neuvermietung. Im konkreten Fall können Mieten begründet von den genannten Werten abweisen. Es handelt sich um die Nominalmiete (Nettokaltmiete) Sie haben keine direkten Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse. Die Preisangaben für Einzelhandelsflächen beziehen sich auf Verkaufsflächen ohne Nebenräume. Mietzuschläge für rein ebenerdige Geschäfte sind möglich.
Lagebeurteilung
Die Beurteilung der Lage eines Objektes kann nur einzelfallbezogen erfolgen. Standardisierte Definitionen, was bei Einzelhandelsflächen unter einer 1a- oder 1b-Lage zu verstehen ist, existieren nicht.
Kriterien sind u.a. die fußläufige Erreichbarkeit, die Frequenz potenzieller Kunden, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Erreichbarkeit von Parkplätzen.
Für die Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgt für die wichtigsten Einkaufsstraßen in der Innenstadt und den Stadtteilen ein Hinweis, wenn es sich um eine 1a-Lage handelt.
Nebenlagen im Sinne dieses Mietspiegels sind Stadtrand- oder Stadtteillagen.
Kriterien sind u.a. die fußläufige Erreichbarkeit, die Frequenz potenzieller Kunden, die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Erreichbarkeit von Parkplätzen.
Für die Landeshauptstadt Düsseldorf erfolgt für die wichtigsten Einkaufsstraßen in der Innenstadt und den Stadtteilen ein Hinweis, wenn es sich um eine 1a-Lage handelt.
Nebenlagen im Sinne dieses Mietspiegels sind Stadtrand- oder Stadtteillagen.
Ausstattungsbeurteilung
Einheitliche und verbindliche Ausstattungskriterien gibt es nicht. Die Beurteilung der Ausstattung von Büroflächen erfolgte in Abstimmung mit dem Arbeitskreis „Mietspiegel“ nach international geltenden Standards. Danach wird die Ausstattungsqualität nach so genannten A, B und C Standards bestimmt. A bedeutet hohe Qualität, B mittlere Qualität und C einfache Qualität. Dieser Qualitätsbestimmung sind folgende Merkmale zugeordnet.
Einfach (C): |
einfache Baukörper, starres Raumkonzept, Lochfassade, Fensterbänder, einfache Materialien (z.B. Putz), Massivboden, Einzelsteckdosen oder Brüstungskanäle, Massivdecken, abgehängte Decken mit Deckenleuchten, statische Heizung, Naturbelüftung, DV-Netzwerk, Zugangskontrolle, Rauchmelder.
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Mittel (B): |
einfacher oder gegliederter Baukörper, flexibles Raumkonzept, Fensterbänder, vorgehängte Fassade, mittlere Materialien, Massivboden, Brüstungs- oder Bodenkanäle, abgehängte Decken mit hochwertigen Deckenleuchten, statische Heizung, Sonderbereiche teilweise klimatisiert, zusätzlich zum DV-Netzwerk, der Zugangskontrolle und dem Rauchmelder, Aufzüge und Notstromversorgung.
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Hoch (A): |
gegliederter Baukörper, flexibles Raumkonzept, vorgehängte Fassaden, hochwertige Materialien, Doppelboden, Hohlraumboden, Kanäle, Bodentanks, abgehängte Decken mit direkt-, indirekt strahlenden Leuchten, innovative Wärmeversorgung, Teil- und Vollklimatisierung, zusätzlich zum DV-Netzwerk, der Zugangskontrolle und dem Rauchmelder, Aufzüge, Notstromversorgung, GLT und Videoüberwachung.
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Auch für Lager- und Produktionsflächen gibt es keine einheitlichen und verbindlichen Ausstattungskriterien. Die Ausstattungskriterien wurden in Abstimmung mit den Mitgliedern des Arbeitskreises „Mietspiegel“ auf der Basis der Erfahrungswerte der SEGRO Slough Estates Group, Düsseldorf festgelegt.
Einfach: |
Kalthalle ohne Beheizung mit ebenerdigen Toren und Beleuchtung.
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Mittel: |
gebraucht, Warmhalle, beheizt, bedingt oder gar nicht produktionsgeeignet, bessere Andienung als bei einer einfachen Ausstattung
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Gehoben: |
Warmhalle, beheizt, Überladebrücke, Bodenbelastbarkeit erhöht / über 2,5 Tonnen, produktionsgeeignete Belichtung / Tageslicht, Lagerguthöhe über 5 Meter, ebenerdige Andienung.
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Konkrete Einschätzung
Konkrete Preisangaben und Lagebeurteilungen erstellen sachkundige Makler, Immobilienberater, Fondsmanager und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Rechtlicher Hinweis:
Die vorliegenden Angaben sind nur Anhaltspunkte, die eine Einschätzung erleichtern sollen. Sie können nicht pauschal und ungeprüft auf bestimmte Objekte übertragen werden. Es müssen vielmehr in jedem Einzelfall die konkrete Lage des Objektes, die Größe, die Ausstattung, die Beschaffenheit, die Straßenfront usw. berücksichtigt werden.
Diese Seiten geben nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen, es sei denn, der IHK wird vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen.
Die vorliegenden Angaben sind nur Anhaltspunkte, die eine Einschätzung erleichtern sollen. Sie können nicht pauschal und ungeprüft auf bestimmte Objekte übertragen werden. Es müssen vielmehr in jedem Einzelfall die konkrete Lage des Objektes, die Größe, die Ausstattung, die Beschaffenheit, die Straßenfront usw. berücksichtigt werden.
Diese Seiten geben nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, wird keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen, es sei denn, der IHK wird vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen.
Danksagung:
Die IHK dankt den Mitgliedern des Arbeitskreises „Mietspiegel“ der IHK Düsseldorf für die fachliche Beratung beim Erstellen des Gewerblichen Mietspiegels.
Die IHK dankt den Mitgliedern des Arbeitskreises „Mietspiegel“ der IHK Düsseldorf für die fachliche Beratung beim Erstellen des Gewerblichen Mietspiegels.
Sollten Sie auch Interesse haben, am Arbeitskreis „Mietspiegel” der IHK Düsseldorf mitzuwirken, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Gewerbliche Mietpreisspiegel der Städte im Kreis Mettmann
Mietpreisspiegel der Städte im Kreis Mettmann
- Mietspiegel Stadt Erkrath (Nr. 2599462)
- Mietspiegel Stadt Haan (Nr. 2599464)
- Mietspiegel Stadt Heiligenhaus (Nr. 2599466)
- Mietspiegel Stadt Hilden (Nr. 2599454)
- Mietspiegel Stadt Langenfeld (Nr. 2599468)
- Mietspiegel Stadt Mettmann (Nr. 2599470)
- Mietspiegel Stadt Monheim am Rhein (Nr. 2599452)
- Mietspiegel Stadt Ratingen (Nr. 2599472)
- Mietspiegel Stadt Velbert (Nr. 2599456)
- Mietspiegel Stadt Wülfrath (Nr. 2599474)