Standort
Landesentwicklungsplan (LEP) NRW
Einleitung
- Am 8. Februar 2017 trat der neue LEP-NRW in Kraft.
- Seit dem 25. Januar 2017 ist er im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht.
- Seit dem 5. August 2019 sind die ersten Änderungen im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht.
LEP - Strategisches Instrument der Steuerung
Der Landesentwicklungsplan (LEP) dient dazu, verschiedene Nutzungsanforderungen an einen begrenzten Raum und seine Ressourcen bestmöglich aufeinander abzustimmen. Er stellt wesentliche Weichen für die Ausweisung von künftigen Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten, Kraftwerksstandorten und Flächen für Windkraftanlagen, aber auch für die Sicherung von Waldflächen sowie die Ausweisung von Natur- und Wasserschutzgebieten.
Adressaten sind primär die Regionalplanbehörden. Diese müssen bei der Aufstellung neuer Regionalpläne (Regionalplan für die Planungsregion Düsseldorf) die Vorgaben des LEPs beachten. Aber auch Kommunen müssen bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen ebenfalls die landesplanerischen Vorgaben beachten. Die Zielformulierungen eines LEP müssen zwingend beachtet werden, bei Grundsätzen gibt es einen Abwägungs-/Ermessensspielraum. Gegen einen Landesentwicklungsplan kann nicht geklagt werden.
Der Weg zu einem neuen LEP-NRW
Zwischen 2009 und 2013 hat die Landesplanungsbehörde (Staatskanzlei NRW) im Einvernehmen mit den Landesministerien den Entwurf für einen neuen LEP NRW erarbeitet. Am 25. Juni 2013 hat die NRW Landesregierung den Entwurf eines neuen LEP NRW beschlossen.
Von Mitte August 2013 bis Ende Februar 2014 wurde der Planentwurf öffentlich zur Diskussion gestellt (Offenlage). Kreise, Städte, Gemeinden, Institutionen (unter anderem Kammern) und Privatpersonen konnten hierzu Stellung nehmen. Bei der Staatskanzlei gingen rund 1.400 Stellungnahmen mit circa 10.000 Anregungen ein. Der Entwurf wurde auf der Basis der Anregungen grundlegend überarbeitet. Eine zweite Offenlage fand von Mitte Oktober 2015 bis Mitte Januar 2016 statt.
Das Landeskabinett hat am 5. Juli 2016 den neuen LEP NRW aufgestellt und dem Landtag mit der Bitte um Zustimmung zugeleitet. Am 14. Dezember 2016 stimmte der Landtag dem LEP-Entwurf vom 5. Juli 2016 zu. Am 25. Januar 2017 wurde der neue LEP NRW im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Er trat am 8. Februar 2017 in Kraft. Am 17. April 2018 hat die Landesregierung die Änderung des LEP beschlossen. Die Änderungen wurden am 5. August 2019 im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW verkündet.
Engagement der NRW Kammern
Die NRW-Kammern hatten den Diskussionsprozess kontinuierlich und frühzeitig begleitet:
- 2009: Fachbeitrag der Wirtschaft (Kern des Fachbeitrags sind elf Thesen für eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung des LEP) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 9584 KB).
- 28.2.2014: Stellungnahme der Wirtschaft zum ersten LEP-Entwurf
- 11.06.2014: Rohstoffkonferenz der Wirtschaft
- 08.09.2014: Raumordnungskonferenz der Wirtschaft
- 15.01.2016: Stellungnahme der Wirtschaft zum zweiten LEP-Entwurf
- 10.03.2016: LEP-Konferenz der Wirtschaft
- Positionspapier „Flächeninanspruchnahme und Flächenkompensation“ und Studie „Vom Brutto zum Netto“
- 13.07.2018: Stellungnahme der Wirtschaft zur ersten LEP-Änderung
Die IHK Düsseldorf hatte ihre Unternehmen über die Offenlagetermine per Internet und IHK Magazin informiert.
Was erreicht wurde
In den ersten Entwurf sind viele Hinweise aus dem Fachbeitrag der Wirtschaft, wie beispielsweise neue Vorgaben zum Schutz von Hafen- Industrie- und Kraftwerkstandorten sowie die Einführung eines landesweit einheitlichen Siedlungs- und Rohstoffmonitorings eingeflossen.
Auch bei der Überarbeitung des ersten Entwurfes wurden wichtige Anregungen der Wirtschaft berücksichtigt. Deshalb gibt es in dem Planwerk beispielsweise kein 5- Hektar- Ziel und kein Klimaschutzziel mehr. Die Metropolregion Rheinland wurde neu aufgenommen.
Im Rahmen des ersten Änderungsverfahrens sind viele Hinweise der Wirtschaft eingeflossen, die seinerzeit aus der Stellungnahme der Wirtschaft vom 15. Januar 2016 nicht aufgegriffen worden sind. So werden beispielsweise nun auch private Industriehäfen vor einer heranrückenden Wohnbebauung geschützt und der Versorgungszeitraum für die Lockergesteinsindustrie wurde von 20 auf 25 Jahre angehoben.