Finanzen und Steuern

Künstlersozialkasse

Jedes Unternehmen, das regelmäßig künstlerische Leistungen in Auftrag gibt und verwertet, muss in der Regel auf die gezahlten Entgelte eine Abgabe an die Künstlersozialkasse leisten. Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen ihrerseits ebenfalls Beiträge und werden auf diese Weise über die Künstlersozialkasse versichert.
Die nachfolgenden Informationen sollen Unternehmen die Feststellung erleichtern, ob sie an die KSK abgabepflichtig sind. Diese selbstständige Überprüfung sollte in jedem Fall vorgenommen werden, damit bei der Aufnahme der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die KSK keine unangenehmen Überraschungen auftreten.

Abgabepflichtige Unternehmen

Grundsätzlich sind alle Unternehmen künstlersozialabgabenpflichtig, die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen. Zum Kreis der abgabenpflichtigen Unternehmen zählen aber auch solche Unternehmen, die sich selbst oder eigene Produkte bewerben oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und in diesem Zusammenhang Entgelte für freischaffende künstlerische oder publizistische Leistungen mit einer Gesamtsumme über 450 Euro im Kalenderjahr zahlen. Außerdem besteht eine Abgabepflicht auch für solche Unternehmen, die Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern oder Publizisten für Zwecke des eigenen Unternehmens mit einer Entgeltsummer über 450 Euro nutzen, um im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen zu erzielen.
Weitere Informationen zum Kreis der künstlersozialabgabenpflichtigen Unternehmen finden Sie hier.
Hinweis: Zur Klärung der Abgabenpflicht und zur Vermeidung von Nachteilen, sollten sich Unternehmen in Zweifelsfällen an die Künstlersozialkasse wenden.

Online-Meldung zur Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse bietet abgabepflichtigen Unternehmen die Möglichkeit, sowohl ihre Anmeldung bei der Künstlersozialkasse als auch die Jahresmeldung online durchzuführen.

Detaillierte Informationen sowie die notwendigen Vordrucke finden Unternehmen auf der Website der Künstlersozialkasse.