Recht und Steuern

Öffentliche Bestellung von Sachverständigen

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK ist ein Gütesiegel für die Sachverständigen, da Urkunde, Stempel und Ausweis den Experten erst nach eingehender Prüfung der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung überreicht werden.
Darüber hinaus müssen die Sachverständigen über Erfahrungen in der Gerichts- und Gutachterpraxis verfügen. Zu ihrer persönlichen Eignung zählt aber auch ihre Integrität, denn die Sachverständigen legen einen Eid ab, dass sie ihre Aufgaben unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft erfüllen werden.

Öffentlich bestellte Sachverständige arbeiten sowohl für Gerichte und Behörden, als auch für Unternehmen und Privatpersonen. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn bei Streitigkeiten unabhängige und sachkundige Berater gefragt sind. Ein Einsatzgebiet, das immer mehr an Bedeutung gewinnt, ist die Erstellung von Schiedsgutachten im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung. Das Merkblatt "Schiedsgutachten" gibt dazu nähere Information.

Das Merkblatt für die öffentliche Bestellung und Vereidigung informiert über die Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung sowie den Ablauf des Bestellungsverfahrens.
Erklärfilm Sachverständige
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Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr. Das Merkblatt zur IHK-Signaturkarte für Sachverständige informiert über die Beantragung und Verwendung der Signaturkarte.
Die DE-CODA GmbH hat zudem zwei Videos erstellt, die die Nutzung der IHK-Signaturkarte für Sachverständige veranschaulichen. Das erste Video zeigt die Signierung und den Versand elektronischer Gutachten, das zweite Video erklärt die Anzeige und Überprüfung der Signatur auf der Gutachten-Datei.