Fachkundeprüfung für den Waffenhandel
- 1. Warum Waffenfachkundeprüfung?
- 2. Wer braucht keine Waffenfachkundeprüfung abzulegen?
- 3. Wer führt die Waffenfachkundeprüfung durch?
- 4. An welche Stelle müssen Sie sich zuerst wenden?
- 5. Welche Kenntnisse müssen in der Prüfung nachgewiesen werden?
- 6. Wie bereiten Sie sich am besten auf die Prüfung vor?
- 7. Welche Hilfsmittel zur Prüfungsvorbereitung stehen Ihnen zur Verfügung?
- 8. Wie ist der Ablauf der Prüfung?
- 9. Wie erfahren Sie das Ergebnis der Prüfung?
- 10. Welche Kosten entstehen durch die Waffenfachkundeprüfung?
- 11. Welche Gebühren erhebt die zuständige Behörde für die Waffenhandelserlaubnis?
- 12. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 13. Welche IHKn bieten die Fachkundeprüfung noch an?
1. Warum Waffenfachkundeprüfung?
Waffen dienen nicht nur dem Sport, der Jagd oder der Selbstverteidigung, sondern sie können genauso zum Angriff und zur Zerstörung eingesetzt werden. Sie verkörpern mithin ein erhebliches Gefährdungspotential. Der Besitz und der Gebrauch von Waffen ebenso wie der Handel mit Waffen und Munition unterliegen daher strikten gesetzlichen Regelungen. Die Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt. In Nordrhein-Westfalen ist durch eine Zuständigkeits-Verordnung geregelt, dass grundsätzlich die Kreispolizeibehörde in deren Bereich der gewöhnliche Aufenthalt des Waffenbesitzers beziehungsweise des Antragstellers liegt, für die Durchführung des Waffenrechts und für die Erlaubniserteilung zuständig ist..
Wegen der von Waffen und Munition ausgehenden besonderen Gefährdung muss die Behörde bestimmten Personen aber die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis versagen. Das Waffengesetz führt dazu aus: Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) oder die persönliche Eignung (§ 6 WaffG) nicht besitzt (§ 21 Abs. 3 Nr. 1). Die Erlaubnis für den Waffenhandel ist ferner zu versagen, wenn der Antragsteller nicht die erforderliche Fachkunde nachweist (§ 21 Abs. 3 Nr. 3 WaffG).
Angehende Waffenhändler, also Personen, die mit zivilen Waffen und Munition handeln wollen, müssen ihre Fachkunde in der Regel durch eine Prüfung nachweisen, sofern sie nicht die vom Waffengesetz vorgeschriebene Qualifikation besitzen.
2. Wer braucht keine Waffenfachkundeprüfung abzulegen?
Angehende Waffenhändler, also Personen, die mit zivilen Waffen und Munition handeln wollen, müssen ihre Fachkunde in der Regel durch eine Fachkundeprüfung nachweisen, sofern sie nicht die vom Waffengesetz vorgeschriebene Qualifikation besitzen.
Die Fachkunde (in Form einer erfolgreich absolvierten Waffenfachkundeprüfung) braucht nicht nachzuweisen, wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebs in die Handwerksrolle erfüllt. Die Freistellung erfolgt über das Polizeipräsidium Köln, welches für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zuständig ist.
Andernfalls muss der Antragsteller eine Prüfung vor dem Staatlichen Prüfungsausschuss der Bezirksregierung ablegen. Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist der Prüfungsausschuss bei der Industrie- und Handelskammer Düsseldorf eingerichtet.
3. Wer führt die Waffenfachkundeprüfung durch?
Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln ist die Zuständigkeit für die Durchführung der Waffenfachkundeprüfung und die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses zur Abnahme der Fachkundeprüfung für den Waffenhandel der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf übertragen worden.
4. An welche Stelle müssen Sie sich zuerst wenden?
Wer mit Waffen handeln will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Das ist bei kreisfreien Städten das Polizeipräsidium, ansonsten die zuständige Polizeibehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller
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die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sowie
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die erforderliche Fachkunde besitzt.
Der Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fachkundeprüfung für den Waffenhandel der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf ist für den Regierungsbezirk Düsseldorf und Köln zuständig. Wer die Prüfung ablegen will, muss sich in jedem Fall vorab an die zuständige Behörde wenden. Diese muss auch den Bedarf zur Ablegung dieser Prüfung mit einem Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB)gegenüber der IHK bestätigen. Dieses Formular reichen Sie bei der Anmeldung direkt mit ein – ohne diese Bestätigung der zuständigen Behörde müssen wir die Anmeldung ablehnen.
Für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln zuständige ist: Das Polizeipräsidium Köln, ZA12, Walter-Pauli-Ring 2 – 6, 51103 Köln
Die Erlaubnis zum Waffenhandel müssen Sie ebenfalls bei der zuständigen Behörde beantragen. Diese prüft die Zuverlässigkeit, andere Erlaubnisvoraussetzungen und schließlich, ob die Fachkunde nachgewiesen worden ist. In der Regel bedarf es dazu der erfolgreichen Teilnahme an der Waffenfachkundeprüfung. Bitte sprechen Sie auch mit der Behörde vorab ab, auf welche Waffen- und Munitionsarten sich die Prüfung beziehen soll. Das können gem. Anlage zum § 15 Abs. 2 Nr. 2 AWaffV sein:
- Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte
- Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
- Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition; Schalldämpfer
- Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1, Nr. 2.6 bis 2.8 des Waffengesetzes
- Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser
- Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen
- Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind
- Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen.
- Munition
- Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)
- Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)
- Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)
- Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser (1.4)
- Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1. Januar 1871 hergestellt worden sind, und aus sonstigen ihnen gleichstehenden Geräten (1.6 und 1.7).
Die einzelnen Positionen dieses Katalogs sind verbindlich, eine weitergehende Einschränkung des Prüfungsumfanges ist daher nicht möglich. Es ist beispielsweise nicht zulässig, die Prüfung auf Büchsen und Flinten zum sportlichen Schießen oder auf Luftdruckwaffen mit einer Bewegungsenergie =< 7,5 Joule zu beschränken. Auch wer nur mit Sportwaffen handeln will, muss daher Jagdwaffen kennen. Wer nur freie Luftdruckwaffen in sein Sortiment aufnehmen will, muss auch die Vorschriften über den Erwerb von Waffen kennen, für die eine Waffenbesitzkarte erforderlich ist.
5. Welche Kenntnisse müssen in der Prüfung nachgewiesen werden?
Die in der Prüfung nachzuweisende Fachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse insbesondere für folgende Bereiche:
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Vorschriften über den Handel mit Waffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie die Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften,
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Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Schusswaffen beantragt ist,
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Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihrer Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe, wenn die Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt ist.
Dabei hat der Antragsteller Kenntnisse nachzuweisen über
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Schusswaffen und Munition aller Art, wenn eine umfassende Waffenhandelserlaubnis beantragt ist,
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die in der Anlage zur Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) aufgeführten Schusswaffen- oder Munitionsarten, für die die Erlaubnis zum Handel beantragt ist.
Waffenrecht - mögliche Prüfgebiete
1. Erläuterung der waffenrechtlichen Vorschriften/Umfang
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Waffengesetz, Allgemeine Waffengesetz-Verordnung
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Beschussgesetz, Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz
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Jagdgesetz
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Sprengstoffgesetz
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Kriegswaffenkontrollgesetz
2. Erläuterung waffenrechtlicher Begriffe
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Waffenarten (Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, gleichgestellte Geräte)
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Munitionsarten
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sonstige waffenrechtliche Begriffe
3. Anzeigepflichten nach Handelserlaubniserteilung
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Aufnahme des Gewerbes
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Waffenhandelsbuch
4. Arten der Erwerbsberechtigungen für Schusswaffen
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verschiedene WBKs (grün, Sport, Sammler, Ersatzbescheinigungen)
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verschiedene Jagdscheine
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erwerbsscheinpflichtige Waffen
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Waffen 4 mm, bedürfnisfrei zu erwerben (Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen)
5. Erwerbsberechtigungen wie z. B. Waffenbesitzkarte inhaltlich erläutern
6. Zwischenstaatliche Verträge - Ausfuhr von Waffen
7. Erwerb von Waffen durch Ausländer (Anpassung an EG-Recht)
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z. B. Repetierer nach Russland - Bundesausfuhramt stellt Ausfuhrgenehmigungen aus
8. Staatliche Waffenprüfung durch Beschussämter
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Beschussarten Beschusszeichen/auch Ausland (Beschussunion)
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Kennzeichnung von Waffen (Hersteller-Nr., Kaliber usw.)
6. Wie bereiten Sie sich am besten auf die Prüfung vor?
Eine erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung setzt eine sorgfältige Vorbereitung voraus. Diese allgemeinen Informationen sollen Ihnen bei der Vorbereitung der Prüfung behilflich sein. Der Prüfungsstoff ist umfangreich und die Anforderungen an das praktische und theoretische Wissen sind hoch, wobei der in § 22 Abs. 1 WaffG festgelegte Maßstab („... wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebs in die Handwerksrolle erfüllt“) die Richtschnur bildet. Aufgrund des umfassenden Prüfungsstoffes kann es daher sinnvoll sein, den Antrag zunächst auf eine oder zwei Waffen- und Munitionsarten zu beschränken.
Eingehende Kenntnisse des Waffenrechts allgemein, insbesondere aber das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 in der neuesten Fassung (WaffG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), der Grundzüge des Beschussgesetzes (BeschG) und der Beschussverordnung (BeschV), sowie der Vorschriften über den Verkauf von Waffen und Munition an/von Angehörige/-n von EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern sind unerlässlich. Theoretische Rechtskenntnisse allein reichen in keinem Fall aus; sie müssen vielmehr durch praktische Erfahrung und Anwendung vertieft und gefestigt sein. Sie sollten Aussehen und Inhalt einer Waffenbesitzkarte, eines Jagdscheines, eines Munitionshandelsbuches und anderer im Waffenhandel üblicher Dokumente aus eigener Anschauung kennen und mit diesen Dokumenten umgehen können. Gleich wichtig ist auch die Fähigkeit, gängige Waffen technisch zu erläutern und praktisch zu handhaben. Von besonderer Bedeutung ist daneben die technische Identifizierung von Waffen und Munition sowie Fragen, die mit Sicherheits- und Schutzaspekten im Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch die Handelsfähigkeit von Waffen und Munition.
Zur Vorbereitung gibt es unterschiedliche Literatur auf dem Markt. Wir dürfen hier keine Empfehlung abgeben. Gleiches gilt auch für Vorbereitungslehrgänge, die Sie freiwillig besuchen können – mögliche Anbieter finden Sie unter anderem in dem Weiterbildungs-Informations-System.
Anbieter* von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung im Waffenhandel
- Waffenschule Berlin, Mahlsdorfer Straße 3 – 6, 12555 Berlin, Tel.: 030 658903 13,
info@waffenschule-berlin.de , www.waffenschule-berlin.de - Suhler Waffenschule (SWS), Friedrich-Engels-Straße 5, 98527 Suhl, Tel.: 03681 301213, www.suhler-waffenschule.de
- Deutsche Waffen-Akademie, Reiner Herrmann, Bahnhofstraße 1, 74677 Dörtzbach, Tel.: 07937 803717, www.deutsche-waffen-akademie.de
- Waffen Burg, Sonnenbichl 10, 82393 Iffeldorf, Tel.: 0176 20139088, info@waffen-burg.de, www.waffen-burg.de
- Waffentechnisches Sachverständigenbüro Mohr, Roger Mohr, Von-Plettenberg-Straße 6, 59590 Geseke Tel.: 02942 9773164, zentrale@rogermohr.de, www.rogermohr.de
- Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Waffenwesen, Priminiusstraße 58, 66453 Gersheim-Walsheim, Tel.: 06843 589863, info@waffenwesen.de, www.waffenwesen.de
- Wuelfel Seminar GmbH, Hildesheimer Straße 305, 30519 Hannover, Telefon: 0511 9849633, www.wuelfel.de
- Waffenfachkunde Zentrum Mittelhessen, Wellerröderstraße 50, 34320 Sörewald, Telefon: 0151 74521042, www.waffenfachkunde-zentrum-mittelhessen.de
- Deutsches Sachkunde Zentrum, Zum Wiesental 2, 36041 Fulda, Telefon: 01523 3593180, www.deutsches-sachkunde-zentrum.de
- Waffenhandelskontor, Hauptstraße 99, 61209 Echzell, Telefon: 06035 208714, www.deutsche-waffen-akademie.de
* Die Anbieterbenennung ist ein Service der IHK. Die Auflistung ist keine abschließende Aufzählung und stellt keine Empfehlung hinsichtlich der Qualität der Ausbildungsleistungen dar. Die Anbieter unterliegen keiner Prüfung durch die IHK.
7. Welche Hilfsmittel zur Prüfungsvorbereitung stehen Ihnen zur Verfügung?
Zur Vorbereitung gibt es vielfältige Informationsquellen. Der Buchhandel bietet eine Fülle von Einführungsliteratur unterschiedlicher Art. Nicht zuletzt bieten auch seriöse Fachzeitschriften und Versandkataloge einen Überblick über Technik und Handel. Beim Abruf von Informationen aus dem Internet sollte beachtet werden, aus welchen Quellen die Informationen stammen. Bei Ihrer Vorbereitung auf die Waffenfachkundeprüfung sollten Sie neben der waffenrechtlichen Grundlage immer den praktischen Bezug beachten.
Beispiele Fachliteratur:
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Waffenrecht kompakt: Kurzerläuterungen zum Waffengesetz, Dirk Ostgathe, Stuttgart, Boorberg 2015, 144 Seiten. ISBN 978-3-415-045-57
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Waffenrecht für Polizei, Bundesgrenzschutz und Zoll, Schulz, Martin, Stuttgart, Boorberg 2009, 320 Seiten. ISBN 978-3-415-04155-4
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Fachkundeprüfung Waffenhandel Praxiswissen zum Waffenrecht für Prüfung und Betrieb - Lehrbuch zur Vorbereitung auf den rechtlichen Teil der IHK-Fachkundeprüfung (Busche), ca. 368 Seiten, Juristischer Fachverlag ISBN 978-3-940723-91-8
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Jagdgeschosse: Aufbau - Zielverhalten - Verwendung. Manfred Rosenberger, Motorbuch Verlag, 256 Seiten. ISBN 3-613-02746-1
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Jagdpatronen, Manfred Rosenberger, DWJ Verlag, Ausgabe 2013, ISBN 978-3-663-2828
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Künnecke, K. und F. Berger (2003): Waffenhandel - Rechtsgrundlagen für die Fachkundeprüfung. Bonn (DIHK Publikationsservice, Pützchen Chaussee 60, 53227 Bonn, Internet Bestellshop: www.dihk.de/publikationen, Fax: 0228 4224593), 70 Seiten
-
Heller, R.E. und H. Soschinka (2008): Waffenrecht- ein Handbuch für die Praxis. (Verlag C. H. Beck, dtv Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel. 089 381890)
-
Apel, E. und C. Bushart (2004): Waffenrecht, Band 2: Waffengesetz Kommentar. Stuttgart (Verlag W. Kohlhammer, Heßbrühlstr. 69, 70565 Stuttgart, Tel. 0711 7863-0)
-
Martini, K.H. (2004): Das Waffen-Sachkundebuch. Schwäbisch Hall (DWJ Verlags-GmbH, Rudolf Diesel Str. 46, 74572 Blaufelden, Tel. 07953 9787-0, Fax 07953 9787-882)
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Hennig, R. (2006): Die Waffen-Sachkunde-Prüfung in Frage und Antwort für Sportschützen, Jäger, Waffenscheinbewerber, Sicherheitsunternehmen, Freizeitkapitäne, Waffensammler. München (BLV Verlagsgesellschaft mbH, Lothstraße 19, 80797 München, Tel. 089 120212-0, Fax 089 120212121)
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Steindorf Heinrich Papsthart: Waffenrecht: WaffR, Kommentar, 9. Auflage 2010 (Verlag Verlag C. H. Beck, dtv Beck, Wilhelmstraße 9, 80801 München, Tel. 089 381890)
-
André Busche: Waffenrecht (Handbuch für Waffenbesitzer, Waffenhandel, und Behörden), 6. Auflage (juristischer Fachverlag André Busche, Gneisenaustraße 1, 24105 Kiel, www.juristischer-fachverlag.de )
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Waffenrecht Waffengesetz, Beschussgesetz, Sprengstoffgesetz, Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und Durchführungsvorschriften – Gesetzestexte, Nationales Waffenregister-Gesetz 18. Auflage 2018, Deutscher Taschenbuch Verlag Beck, ISBN 978-3-406-72488-6
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Das neue Waffenrecht 2019, Für Verwaltung und Vereine inkl. Jagd- und Vereinsrecht - Eine ideale Lern-, Arbeits- und Orientierungshilfe, Walhalla Fachverlag, ISBN 978-3-8029-5257-9
-
Waffengesetz (WaffG), www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
-
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV), www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/awaffv/gesamt.pdf
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Zusatzinformationen zum Handel mit Auslandsberührung sind erhältlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, poststelle@bafa.bund.de, Telefon 06196 9080
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DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (2008): Leitfaden Waffenhandel - Fragen und Antworten für die Fachkundeprüfung (16,50 Euro einschließlich Versandkosten und Mehrwertsteuer, IHK Düsseldorf, Tel. 0211 3557-218)Achtung:
Diese Broschüre behandelt nur einen Teil des waffenrechtlichen und waffentechnischen Stoffes! -
Kostenfreie Broschüre Waffenrecht, zu beziehen über den VDB – Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.
Link zum Aufrufen: www.vdb-waffen.de/de/service/nachrichten/aktuelle/29062022_waffenrecht_kurzgefasst_-_der_sichere_umgang_mit_einer_waffe.html
* Die Literaturangabe ist ein Service der IHK. Die Auflistung ist keine abschließende Aufzählung und stellt keine Empfehlung oder Beurteilung der genannten Bücher/Broschüren dar. Die Literatur unterliegt keiner Prüfung durch die IHK.
Bitte informieren Sie sich im Buchhandel und beachten Sie außerdem, dass aktuelle Gesetzesänderungen in der angegebenen Literatur unter Umständen noch nicht berücksichtigt sind.
8. Wie ist der Ablauf der Prüfung?
Die Prüfung ist mündlich abzulegen. Sie dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Die Prüfungen werden als Einzelprüfungen durchgeführt. Im Prüfungsraum bittet der Vorsitzende um den Personalausweis des Prüflings. Bestehen Bedenken, dass die Prüfer oder einer der Prüfer dem Prüfling gegenüber nicht unbefangen urteilen werden, sollte dies unbedingt noch vor Beginn der Prüfung dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bekannt gegeben werden.
Der Prüfungsvorsitzende beginnt die Prüfung in der Regel mit einigen rechtlichen Fragen und leitet dann über zu dem praktisch-technischen Teil, der im Wesentlichen von den beiden Beisitzern bestritten wird. Der Prüfling wird gebeten, anhand der vor ihm liegenden Waffen- und Munitionsarten Kennzeichen zu erläutern, Waffentechnik zu beschreiben und Waffen zu handhaben, Munition zu bestimmen und zuzuordnen, Kaliberangaben umzurechnen und Fragen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Handels zu beantworten.
Nach Abschluss der Prüfung berät der Prüfungsausschuss, gibt dem Prüfling Gelegenheit zu seiner Einschätzung Stellung zu nehmen und teilt dann unmittelbar das Ergebnis mit. Ist es positiv, erhält der Teilnehmer ein Prüfungszeugnis sowie einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Ist die Prüfung nicht bestanden, bekommt der Prüfling darüber ebenfalls einen förmlichen Bescheid mit einer
Rechtsmittelbelehrung. Die Erlaubnisbehörde wird durch die IHK Düsseldorf schriftlich über das Ergebnis unterrichtet und erhält eine Kopie des Prüfungszeugnisses bzw. des Bescheides.
Eine Prüfung kann bei Nichtbestehen auch mehrmals wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss ist jedoch berechtigt, den Bescheid über das Nichtbestehen mit einer Sperrfrist bis zur nächsten Wiederholungsprüfung zu versehen. Er macht von dieser Möglichkeit in der Regel Gebrauch, wenn der Prüfling erkennbar einer längeren Vorbereitungszeit bedarf. Schon deswegen sollte vor der Prüfung eine sorgfältige Vorbereitung stehen.
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertreter der für die Erteilung der Waffenhandelserlaubnis zuständigen Behörde, des zuständigen Regierungspräsidiums und der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf können anwesend sein.
9. Wie erfahren Sie das Ergebnis der Prüfung?
Nach Abschluss der Prüfung berät der Prüfungsausschuss, gibt dem Prüfling Gelegenheit zu seiner Einschätzung Stellung zu nehmen und teilt dann unmittelbar das Ergebnis mit. Ist es positiv, erhält der Teilnehmer ein Prüfungszeugnis sowie einen Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung. Ist die Prüfung nicht bestanden, bekommt der Prüfling darüber ebenfalls einen förmlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. Die Erlaubnisbehörde wird durch die IHK Düsseldorf schriftlich über das Ergebnis unterrichtet und erhält eine Kopie des Prüfungszeugnisses bzw. des Bescheides. Eine Prüfung kann bei Nichtbestehen auch mehrmals wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss ist jedoch berechtigt, den Bescheid über das Nichtbestehen mit einer Sperrfrist bis zur nächsten Wiederholungsprüfung zu versehen. Er macht von dieser Möglichkeit in der Regel Gebrauch, wenn der Prüfling erkennbar einer längeren Vorbereitungszeit bedarf. Schon deswegen sollte vor der Prüfung eine sorgfältige Vorbereitung stehen.
10. Welche Kosten entstehen durch die Waffenfachkundeprüfung?
Die Teilnahme an der Prüfung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren wird von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf auf der Grundlage der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf festgelegt. Sie beträgt für die Prüfung seit 1. Januar 2023:
284 Euro
Eine kostenfreie Absage ist nicht möglich. Bei einem ordnungsgemäßem Rücktritt (schriftlich oder per E-Mail an kundencenter@duesseldorf.ihk.de) vor Beginn der Prüfung oder bei nachgewiesener Krankheit ermäßigt sich die Gebühr um 70 Prozent.
11. Welche Gebühren erhebt die zuständige Behörde für die Waffenhandelserlaubnis?
Zusätzlich zu den Prüfungsgebühren erhebt die zuständige Behörde nach der Kostenverordnung zum Waffengesetz Gebühren für die Bearbeitung des Erlaubnisverfahrens. Die Gebühren sind in den jeweiligen Gebührenverzeichnissen der Behörden festgelegt und richten sich in der Regel nach dem Umgang der beantragten Erlaubnis. Bitte erfragen Sie auf jeden Fall den für Ihr individuelles Antragsverfahren erhobenen Gebührensatz direkt bei der zuständigen Behörde! Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien der Waffenhandelserlaubnis
Die sogenannte „Kleine Lizenz“
Diese Kategorie der Waffenhandelserlaubnis schränkt Ihre Handelstätigkeit ein auf
Diese Kategorie der Waffenhandelserlaubnis schränkt Ihre Handelstätigkeit ein auf
- Druckluft-, Federdruck- und Druckgaswaffen und deren Munition
- Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Waffengesetzes und deren Munition.
Die sogenannte „Große Lizenz“
Diese erlaubt (einschließlich des Verkaufs sämtlicher freiverkäuflicher Waffen und Munition) den Verkauf folgender Waffen- und Munitionsarten:
Diese erlaubt (einschließlich des Verkaufs sämtlicher freiverkäuflicher Waffen und Munition) den Verkauf folgender Waffen- und Munitionsarten:
- Büchsen und Flinten einschl. Flobertwaffen und Zimmerstutzen und deren Munition
- Pistolen und Revolver zum Verschießen von Pistolenmunition und deren Munition; Schalldämpfer
- Signalwaffen mit einem Patronen- und Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm Durchmesser und deren Munition
- Mehrschüssige Vorderladerwaffen mit Perkussionszündung und deren Munition
- vor dem 1. Januar 1871 entwickelte Schusswaffen und deren Munition Auskünfte zum erhobenen Gebührensatz erteilt ausschließlich die zuständige Polizeibehörde!
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Kontakte zu praktizierenden Waffenhändlern vermitteln.
12. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Die Prüfungstermine werden individuell nach Anmeldestatus festgelegt. Eine Prüfung kann erst stattfinden, wenn sich mindestens 3 Teilnehmer für die Prüfung angemeldet haben. Bitte registrieren Sie sich bei Interesse auf der Online- Warteliste. Wir informieren Sie, sobald die Mindestanmeldezahl erreicht ist und melden Ihnen dann den Prüfungstermin.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Anmeldung die Bestätigung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB)der Polizeibehörde hochladen müssen.
Aufgrund der fortwährend geringen Teilnehmerzahlen kooperieren die IHK Nord Westfalen und die IHK Düsseldorf bei der Durchführung der Fachkundeprüfung für den Waffenhandel.
Die Waffenfachkundeprüfung im Frühjahr 2025 wird bei ausreichender Anmeldezahl durch die IHK Nord Westfalen in Münster abgehalten.
Die Waffenfachkundeprüfung im Frühjahr 2025 wird bei ausreichender Anmeldezahl durch die IHK Nord Westfalen in Münster abgehalten.
ANMELDUNG
Stornierungsbedingungen:
Bei Rücktritt (nur schriftlich, zum Beispiel per E-Mail) nach erfolgter Anmeldung wird eine Stornogebühr von 30 Prozent der fälligen Gebühr erhoben. Dies gilt auch im Falle einer Erkrankung.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Prüfungsgebühr an.
Die Prüfungsanmeldung wird einschließlich eines Gebührenbescheides schriftlich bestätigt. Die Gebühr ist vor der Prüfung zu begleichen.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfungssprache ist deutsch. Der Teilnehmer muss die deutsche Sprache so gut beherrschen, dass er die Prüfungsfragen verstehen kann.