Recht

Handelsrecht

Ein wichtiges Instrument der Sicherheit im Wirtschaftsverkehr ist das bei den Amtsgerichten geführte Handelsregister.
In diesem Register werden alle, die ein Handelsgewerbe betreiben, als Kaufleute geführt. Es werden daher sowohl Einzelunternehmen (e.K), als auch Personengesellschaften (oHG und KG), wie auch alle Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH und UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen. Sie unterliegen damit den Pflichten von Kaufleuten, etwa zur kaufmännischen Buchführung und Bilanzierung, haben aber auch das Recht zur Firmenführung im Rechtsverkehr.
Die Firma, der Sitz wie auch die vertretungsberechtigten Personen und bei einigen Rechtsformen die Kapitalausstattung sind aus dem Handelsregister ersichtlich.
Nicht im Handelsregister geregelt ist der Fall, dass Ihr Vertragspartner seine vereinbarten Zahlungspflichten nicht erfüllt und Ihnen dadurch finanzielle Schwierigkeiten entstehen können
Informationen darüber, wie Sie Ihren säumigen Vertragspartner in Verzug setzen, eine Mahnung verfassen oder gegebenenfalls das gerichtliche Mahnverfahren gegen ihn einleiten, erhalten Sie in unseren Merkblättern, die Sie sich auf dieser Seite unter Weitere Informationen kostenlos herunterladen können.