Recht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat für die unternehmerische Betätigung eine sehr große Bedeutung.
Die richtige Stellenausschreibung, die Gestaltung des Arbeitsvertrages, Urlaubsansprüche, Mutterschutz und Elternzeit sowie die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind nur einige Themen mit denen Arbeitgeber konfrontiert werden.
Die IHK hilft ihren Mitgliedern durch Rat und Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen. Sie darf aber keine rechtliche Interessenvertretung (wie zum Beispiel Vertretung vor Gericht, Formulierung von Abmahnungen oder Kündigungen) übernehmen.

Vielfältige Informationsmöglichkeiten

Für die wichtigsten Themen stehen Merkblätter zur Verfügung. 
Die Veranstaltungsreihe der IHK Düsseldorf „Arbeitsrechtliche Probleme in der Praxis“ informiert zwei Mal im Jahr über aktuelle arbeitsrechtliche Themen und Urteile. Darüber hinaus findet in regelmäßigen Abständen der Workshop "Das erste Mal Arbeitgeber" statt. Gegenstand des Workshops sind vor allem Arbeitgeberpflichten, die mit dem Einstellen eines Mitarbeiters verbunden sind.  
Arbeitsrechtliche Auskünfte der IHK sind nur für unsere Mitgliedsunternehmen, also für Arbeitgeber bestimmt. Dies ergibt sich aus der Funktion der IHK als Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft. Ansprechpartner der Arbeitnehmer sind Gewerkschaften, Arbeitsgerichte und Rechtsanwälte.