Recht und Steuern
Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung ist auch in Deutschland grundsätzlich zulässig.
Sie darf jedoch insbesondere
Sie darf jedoch insbesondere
- nicht irreführen,
- nur Waren und Dienstleistungen für denselben Bedarf erfassen,
- nur objektiv wesentliche und typische Eigenschaften einer Ware vergleichen und
- Konkurrenten und Produkte weder herabsetzen noch den guten Ruf von Konkurrenten in unlauterer Weise ausnutzen.
Damit ergeben sich vielfältige Auslegungs- und Anwendungsfragen. Die Kammer berät über Einzelfälle.