Recht und Steuern

Gewerbe

Definition:
Gewerbe ist jede
  • erlaubte,
  • auf Gewinn gerichtete und
  • auf Dauer angelegte
  • selbständige Tätigkeit,
außer:

Urproduktion (z. B. Landwirt), freien Berufen und der Verwaltung eigenen Vermögens.

Die Aufnahme eines Gewerbes ist bei der Gewerbemeldestelle der Gemeinde anzumelden.

Für zahlreiche Gewerbezweige ist eine besondere Erlaubnis erforderlich.
Die Kammer hilft bei der Zuordnung und Abgrenzung.