Recht und Steuern
Mediation
1. Die Mediationsstelle der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf
Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf hat eine Mediationsstelle eingerichtet, die auf der Grundlage einer Mediationsordnung, die am 2. Juni 2003 in Kraft getreten ist, die Durchführung von Mediationsverfahren zur Lösung von Wirtschaftskonflikten ermöglicht. Das angebotene Verfahren ist anwendbar auf allgemeine Wirtschaftskonflikte in Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten. Hierzu gehören sowohl gesellschaftsrechtliche als auch außer- und innerbetriebliche Streitigkeiten.
2. Was ist Wirtschaftsmediation?
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Die Parteien erarbeiten selbständig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Konfliktes. Sie werden dabei von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt. Der Mediator wird von den Parteien selbst bestimmt, wobei die Mediationsstelle die Parteien bei ihrer Auswahl berät. Der Mediator ist dabei kein Schiedsrichter und hat keine Entscheidungsgewalt. Er begleitet die Parteien bei deren Verhandlungen und hilft ihnen unter Anwendung bewährter Methodik, gemeinsam zukunftsorientierte und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
3. Welcher Unterschied besteht zwischen einer Mediation und einem Schiedsverfahren?
Im Gegensatz zum Schiedsverfahren erlangen die Parteien keinen vollstreckbaren Titel. Der erzielte rechtsverbindliche Vergleich kann zwar wie jeder anderer Vertrag mit Hilfe von für vertragliche Verhältnisse vorgesehenen Instrumentarien durchgesetzt werden. Die Vollstreckbarkeit kann jedoch erst erreicht werden, wenn die Vereinbarung als ein vollstreckbarer Anwaltsvergleich abgeschlossen wird (vgl. § 796 a ZPO). Auch verfügt der Mediator, anders als der Schiedsrichter, über keine Zwangs- oder Entscheidungsgewalt. In der Mediation verbleibt die Entscheidungsgewalt bei den Parteien.
4. Welche Vorteile hat die Wirtschaftsmediation?
- Wirtschaftliche Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können
- Flexible, eigenverantwortliche Gestaltung des Verfahrens
- Zukunftsorientierte Lösung statt Festhalten am Konflikt
- Fairer Interessenausgleich ohne Gesichtsverlust
- Unbelastete Fortführung geschäftlicher bzw. persönlicher Beziehungen
- Höchstmaß an Vertraulichkeit, kein öffentliches Verfahren
- Geringer Zeit- und Kostenaufwand, kein mehrinstanzliches Gerichtsverfahren, Schonung von Ressourcen
- Sofortiger Beginn des Verfahrens möglich
- Hemmung der Verjährung von Ansprüchen bis zwei Monate nach Beendigung des Mediationsverfahrens
5. Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?
Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit. Das Mediationsverfahren kennt keinen starren Aufbau. In der Praxis lassen sich fünf Phasen unterscheiden:
I. Einstieg
Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwendigen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen.
II. Darstellung der Positionen
Die Parteien legen ihre gegensätzlichen Positionen dar. Dadurch werden ihre unterschiedlichen Sichtweisen erkennbar.
III. Ermittlung der Interessen
In dieser Phase verlassen die Parteien ihre starren Positionen. Sie erkennen die dahinter liegenden Interessen und entwickeln gegenseitiges Verständnis.
IV. Suche nach Lösungsoptionen
Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profitieren.
V. Abschlussvereinbarung
Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen.
Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwendigen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen.
II. Darstellung der Positionen
Die Parteien legen ihre gegensätzlichen Positionen dar. Dadurch werden ihre unterschiedlichen Sichtweisen erkennbar.
III. Ermittlung der Interessen
In dieser Phase verlassen die Parteien ihre starren Positionen. Sie erkennen die dahinter liegenden Interessen und entwickeln gegenseitiges Verständnis.
IV. Suche nach Lösungsoptionen
Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profitieren.
V. Abschlussvereinbarung
Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen.
6. Was ist eine Mediationsklausel und eine Mediationsvereinbarung?
Die Parteien können auf das Mediationsverfahren zurückgreifen, wenn sie in ihren Verträgen eine Mediationsklausel aufnehmen, die beide Parteien verpflichtet, bei Meinungsverschiedenheiten zunächst ein Mediationsverfahren durchzuführen. Die IHK Düsseldorf schlägt allen Parteien, die in ihren Verträgen auf die Verfahrensordnung der Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Bezug nehmen wollen, eine Musterklausel vor. Mit der Aufnahme dieser Klausel in den Vertrag legen sich die Parteien auf ein Mediationsverfahren und die Mediationsordnung der IHK Düsseldorf fest.
Zu Beginn des Verfahrens wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen. Bei dieser handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien untereinander und dem Mediator, wobei die IHK Düsseldorf eine Mediationsvereinbarung zur Verfügung stellt. Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung abgeschlossen.