Vermittler, Berater und sonstige Gewerbe
Unterrichtung Spielgeräteaufsteller nach § 33 c GewO
Hintergrund
Am 1. Juli 2021 ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) bundesweit in Kraft getreten. Für Spielhallen wird ein neuer Sachkundenachweis eingeführt. Zweck der Unterrichtung mit anschließender Prüfung ist es, zusätzliche Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Betrieb von Spielhallen zu vermitteln, damit in besonderem Maße die mit dem Betrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichte und die daraus verbundenen Gefahren vertraut werden.
Der Sachkundenachweis ist für die Betreiberinnen und Betreiber von Spielhallen sowie für jene Personen verpflichtend, die sie mit der Spielhallenleitung vertraglich beauftragen. Zum Nachweis verpflichtet sind ebenfalls die für das Sozialkonzept verantwortlichen Personen vor Ort im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 1 GlüStV 2021, unabhängig von der Frage, ob sie vertraglich beauftragt worden sind.
Durchführung
Auch für diese neue Sachkundeunterrichtung mit anschließender Prüfung übernimmt die Niederrheinische IHK die Durchführung stellvertretend für die IHKs Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Hagen und Krefeld/Mönchengladbach.
Der Sachkundenachweis besteht aus einer zweitägigen Unterrichtung (14 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten) mit anschließender schriftlicher Prüfung (Sachkundenachweis). Bei der Niederrheinischen IHK finden die Termine immer im Block Freitag-Samstag statt.
Ab sofort sind alle näheren Informationen zur Sachkundeunterrichtung mit anschließender Prüfung auf der Website der Niederrheinischen IHK zu finden.
Die Anmeldung zum Sachkundenachweis erfolgt ausschließlich online. Hier gelangen Sie direkt zu den geplanten Unterrichtungsterminen.