Pressemeldung Nr. 70 vom 07.12.2023

IHK zum Haushaltsplanentwurf der Stadt Düsseldorf für das Jahr 2024

Stadt sollte Ziel des strukturellen Haushaltsausgleiches konsequent verfolgen


Städte sind nicht nur Träger wirtschaftlicher Dynamik, sie sind unser Lebensraum, den wir zugunsten aller mit Blick auf ein ökologisches und ökonomisches Wachstum gestalten.
Die IHK Düsseldorf richtet in ihrer aktuellen Stellungnahme des Haushaltsplanentwurfs daher den Blick auf die Frage, wie die Entscheidungen zur Haushaltsplanung aus Sicht der lokalen Unternehmen zu beurteilen sind.
Dank der Leistungskraft der heimischen Wirtschaft muss Düsseldorf in diesem Jahr nicht wie geplant auf die Ausgleichsrücklage zurückgreifen, sondern wird ganz im Gegenteil ein positives Jahresergebnis erzielen. Die Ausgleichsrücklage kann deshalb sogar auf über eine halbe Milliarde Euro aufgestockt werden. Damit kann die Stadt das nun erwartete Defizit des Jahres 2024 in Höhe von rund 303 Millionen Euro, anders als im Entwurf des Doppelhaushaltes von September unterstellt, komplett mit Mitteln aus der Ausgleichsrücklage nivellieren. Für die IHK steht fest, dass das positive Jahresergebnis der Landeshauptstadt 2023 durch den Einsatz des letztmalig nutzbaren Instruments der Bilanzierungshilfe zustande kommt. Das ordentliche Ergebnis bleibt auch 2023 negativ.
Dass die Stadt den Gewerbesteuerhebesatz im Planungszeitraum unverändert bei 440 Punkten belassen möchte, begrüßt die IHK ausdrücklich, diese Zurückhaltung passt auch in die aktuelle konjunkturelle Lage. Auch das Investitionsprogramm der Stadt wirkt angesichts der derzeitigen konjunkturellen Lage als ein nicht zu unterschätzender Stabilitätsanker: In den nächsten beiden Jahren sollen mehr als 1,1 Milliarden Euro z.B. in Schulen und in den ÖPNV investiert werden. Viele der damit verbundenen Aufträge werden von lokalen Unternehmen ausgeführt werden, die so Arbeitsplätze sichern und Kaufkraft vor Ort schaffen können.
Ein wesentlicher Schritt hin zu einer zukunftsorientierten Verwaltung sind aus Sicht der IHK jedoch notwendige Strukturreformen. Dabei sollten drei zentrale Elemente berücksichtigt werden: Mehr Realitätssinn beim Abgleich von Projektwünschen und Umsetzungsressourcen, eine strikte Orientierung weiterer Investitionswünsche an den Planzahlen des Haushaltsentwurfes und die Aufstellung eines Personalentwicklungs- und Digitalisierungskonzeptes, mit dessen Hilfe der Personalaufwand nach Jahren stetigen Wachstums zumindest in eine Phase des Nullwachstums überführt werden kann.
„Die Wirtschaft vor Ort ist sehr leistungsfähig. Dank Gewerbesteuerzahlungen in Rekordhöhe kann die Ausgleichsrücklage noch einmal auf mehr als 500 Millionen Euro aufgestockt werden. Hinzukommen müssten endlich Gespräche und Vereinbarungen zu Sparrunden und strukturelle Änderungen, die dann auch durchgehalten und umgesetzt werden. Da sehe ich bisher keine Aktivität. Die Grundsätze müssen lauten: Pflichtige Aufgaben müssen auf ihr Leistungsniveau hin überprüft werden; freiwillige Aufgaben sind an der Frage zu spiegeln, ob sie überhaupt nötig sind oder in Zeiten knapper Kassen angeboten werden können“, sagt IHK-Präsident Andreas Schmitz.
Soll das Ziel des strukturellen Haushaltsausgleiches nicht aus den Augen verloren werden, müssen Rat und Verwaltung die noch vorhandenen Handlungsoptionen konsequent nutzen, die die IHK in ihrer ausführlichen Stellungnahme darstellt.