Pressemeldung Nr. 41 vom 01.08.2023

Halbjahresbilanz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Unternehmen im IHK Bezirk kämpfen mit der Umsetzung - Risiko für die internationale Wettbewerbsfähigkeit

Rund ein halbes Jahr nach Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat die IHK Düsseldorf ihre Mitgliedsunternehmen nach ihrer Zwischenbilanz bei der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis befragt, 180 Unternehmen haben geantwortet.
Es zeigt sich, dass nicht nur Unternehmen, die direkt unter das Gesetz fallen, die gesetzlichen Anforderungen umsetzen. Acht von zehn Unternehmen, die zur Umsetzung nicht direkt verpflichtet sind, setzen die Anforderungen aufgrund von Kundenanforderungen, aus Reputationsgründen oder in Vorbereitung auf die EU-Richtlinie vollständig oder zumindest in Teilen um. Die Umsetzung stellt Unternehmen jedoch vor einige Probleme und sorgt für zusätzlichen Aufwand und Kosten.
„Die zur Umsetzung des Gesetzes unmittelbar verpflichteten Unternehmen haben die Anforderungen größtenteils bereits vollständig oder teilweise umgesetzt oder bereiten sich zumindest auf deren Umsetzung vor. Trotz der Chancen, die im gesetzlichen Kontext gesehen werden, wie beispielsweise das transparente Lieferantenmanagement, wiegen Bürokratie- und Umsetzungskosten in Unternehmen deutlich schwerer und stellen ein Risiko für die internationale Wettbewerbsfähigkeit dar“, fasst Ralf Schlindwein, Geschäftsführer International, zentrale Ergebnisse der Umfrage zusammen.
Die Herausforderungen sind groß, zum Beispiel bei der Transparenz. „Rund einem Drittel der Unternehmen liegen keine Informationen über die Zulieferer ihrer eigenen, unmittelbaren Zulieferer vor. Das ist problematisch, da das Gesetz auch den Umgang mit mittelbaren Zulieferern definiert“, sagt Schlindwein. Die befragten Unternehmen im IHK-Bezirk beschäftigen sich zudem zwangsläufig mit der Frage, ihre Geschäftsbeziehungen neu zu ordnen. Zwar plant die Mehrheit der befragten Unternehmen (60 %) keine Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen mit unmittelbaren Lieferanten aufgrund der gesetzlichen Anforderungen. „Allerdings prüft jedes fünfte Unternehmen die Neuordnung der Geschäftsbeziehungen. Diese Entwicklung widerspricht dem Ziel der Diversifizierung von Lieferketten, Märkten und Partnerländern, das die Politik mantraartig wiederholt“, unterstreicht Schlindwein. Ebenfalls kritisch blicken die Unternehmen zurzeit auf die in Brüssel verhandelte Lieferkettenrichtlinie (Corporate Due Dilligence Directive), von der eine Verschärfung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erwartet wird. „Unternehmen haben bereits jetzt mit der Umsetzung des Lieferkettengesetzes zu kämpfen. Mit der EU-Regelung werden Unternehmen vor noch größere Herausforderungen gestellt“, kritisiert Schlindwein das aus Sicht der Unternehmen wenig praxistaugliche Vorhaben.
Unternehmen, die sich zu den gesetzlichen Anforderungen informieren wollen, können sich an Dr. Elke Stoffmehl (elke.stoffmehl@duesseldorf.ihk.de, 0211 3557-223) wenden oder finden auf unserer Homepage ein vielfältiges Angebot.
Die IHK Düsseldorf bietet zudem den von ihr mitentwickelten Zertifikatslehrgang „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ an. Der nächste Lehrgang startet im September.