Pressemeldung Nr. 75 vom 14.12.2023
Europäische Einigung beim Lieferkettengesetz sorgt für weitere Bürokratie bei Unternehmen im IHK-Bezirk – Ziele unterstützenswert, Vorgaben aber nicht verhältnismäßig
Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten haben heute eine Einigung über das EU-Lieferkettengesetz erzielt (Corporate Sustainability Due Dilligence Directive, CSDDD). Die Einigung sorgt dafür, dass der Aufwand für Unternehmen jeglicher Größe steigen wird und sich der Anwendungsbereich damit auf die gesamte Wertschöpfungskette bezieht.
„Eine Umfrage bei unseren Mitgliedsunternehmen im Sommer hat gezeigt, dass viele Unternehmen bereits jetzt mit der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes zu kämpfen haben. Die Richtlinie auf EU-Ebene wird es für Unternehmen in Zukunft noch aufwendiger machen, ihre Wertschöpfungskette zu monitoren. Besonders problematisch ist aus unserer Sicht, dass viele KMUs, die sich im zweiten, dritten, vierten usw. Zuliefererglied befinden, mit erhöhtem Aufwand rechnen müssen“, sagt Ralf Schlindwein, Geschäftsführer International der IHK Düsseldorf.
„Wir setzen uns für den Abbau für Bürokratie ein und beobachten hier leider, wie die EU der Wirtschaft weitere Bürokratie aufbürdet. Dies schmälert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie des Standortes EU insgesamt“, so Schlindwein.
Die Ziele der Richtlinie werden von den IHK-Mitgliedsunternehmen unterstützt. Jedoch lässt die EU die Frage offen, wie Unternehmen, für die das Gesetz Anwendung findet, mit einem verhältnismäßigen Aufwand ihre gesamte Wertschöpfungskette monitoren sollen. „Angesichts derzeit schwieriger Zeiten für die Unternehmen ist dies ein falsches Signal. Die hohen Energiepreise und Zinsen sowie zunehmende geopolitische Spannungen behindern ohnehin schon den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr“, so Schlindwein abschließend.
Im IHK-Bezirk Düsseldorf dürften schätzungsweise rund 250 Unternehmen das Gesetz unmittelbar umsetzen müssen. Anders als beim deutschen Gesetz müssen diese Unternehmen Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre komplette Wertschöpfungskette ausüben. Auch viele Unternehmen, die die CSDDD von Gesetzes wegen nicht unmittelbar umsetzen müssen, werden durch den Trickle-Down-Effekt von der EU-Richtlinie stark betroffen sein - angesichts der Ausgestaltung noch mehr als bereits mit dem Lieferkettengesetz.
Zum Hintergrund:
Die Vorschriften der CSDDD sollen laut Pressemitteilung des Europäischen Parlaments für EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Gelten. Die Verpflichtungen sollen auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten, wenn mindestens 20 Millionen Euro in einem der folgenden Sektoren erwirtschaftet werden: Herstellung von und Großhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen, Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei, Herstellung von Lebensmitteln und Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, Gewinnung von und Großhandel mit mineralischen Rohstoffen oder Herstellung von damit verbundenen Produkten und Baugewerbe. Sie gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro in der EU. In Deutschland gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden seit diesem Jahr und ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden. Die IHK Düsseldorf unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch regelmäßige Webinare, einen Zertifikatslehrgang sowie vielfältige Informationen. Diese sind zu auf folgenden Seiten zu finden: https://www.ihk.de/duesseldorf/aussenwirtschaft/lieferkettengesetz
Die Vorschriften der CSDDD sollen laut Pressemitteilung des Europäischen Parlaments für EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro. Gelten. Die Verpflichtungen sollen auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten, wenn mindestens 20 Millionen Euro in einem der folgenden Sektoren erwirtschaftet werden: Herstellung von und Großhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen, Landwirtschaft einschließlich Forstwirtschaft und Fischerei, Herstellung von Lebensmitteln und Handel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, Gewinnung von und Großhandel mit mineralischen Rohstoffen oder Herstellung von damit verbundenen Produkten und Baugewerbe. Sie gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit einem Umsatz von mehr als 300 Millionen Euro in der EU. In Deutschland gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden seit diesem Jahr und ab 2024 für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden. Die IHK Düsseldorf unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch regelmäßige Webinare, einen Zertifikatslehrgang sowie vielfältige Informationen. Diese sind zu auf folgenden Seiten zu finden: https://www.ihk.de/duesseldorf/aussenwirtschaft/lieferkettengesetz