Pressemeldung Nr. 22 vom 11.05.2023
Beherbergungssteuer kontraproduktiv für Tourismusstandort Düsseldorf und Kreis Mettmann
Am 15. Juni 2023 soll im Düsseldorfer Stadtrat über die Einführung einer Beherbergungssteuer zum 1. Januar nächsten Jahres entschieden werden.
Die IHK Düsseldorf spricht sich auf Basis ihres Positionspapiers „Die Zukunft des Tourismus in Düsseldorf und im Kreis Mettmann“ und Beschlüssen im Tourismusausschuss gegen die Einführung der Beherbergungssteuer aus. Um den Tourismus in Düsseldorf nicht zu gefährden gilt es, diese vermeidbare Belastung für das bereits durch die Pandemie, den Fachkräftemangel und enorme Kostensteigerungen gebeutelte Gastgewerbe zu verhindern.
„Viele Unternehmen der Branche haben durch vorangegangene und aktuelle Rahmenbedingungen bereits mit existenziellen Sorgen zu kämpfen. Deswegen gilt es, das Gastgewerbe vor weiteren Belastungen zu schützen. Hinzu kommt: Es ist nicht ersichtlich, warum nun ausgerechnet diese Branche herausgegriffen werden soll, um den städtischen Haushalt zu stärken“, sagt Gregor Berghausen, Hauptgeschäftsführer der IHK.
Auch für die Destination Düsseldorf sei die Beherbergungssteuer mit Risiken verbunden. „Während die Übernachtungszahlen in Düsseldorf zum einen noch nicht wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht haben, kann die Beherbergungssteuer zusätzlich für einen erneuten Rückgang der Gästezahlen, sinkende Erträge und einen erhöhten bürokratischen Aufwand sorgen“, erklärt Berghausen. Außerdem sei die Steuer im zunehmendem Wettbewerb um Reisende mit den umliegenden Destinationen – aber auch auf dem preissensiblen europäischen Markt – mit einem Wettbewerbsnachteil gleichzusetzen.
„Die Steuer gefährdet zudem die intensiven Bemühungen der Stadt, Düsseldorf zum Tagungs- und Kongressstandort weiterzuentwickeln“, so der Hauptgeschäftsführer weiter. Zu befürchten seien zusätzlich negative Auswirkungen für an das Gastgewerbe angrenzende Branchen wie beispielsweise die Gastronomie und das Transportgewerbe.
Bereits in der Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf der Landeshauptstadt Düsseldorf für das Jahr 2023 hatte die IHK die Beherbergungssteuer abgelehnt und Alternativen zur Stärkung des städtischen Haushalts aufgezeigt, da unter anderem sowohl bei Hoteliers als auch bei der Stadtverwaltung ein höherer Organisationsaufwand durch die Beherbergungssteuer entstehen würde.
„Grundsätzlich befürworten wir als IHK den Abbau von Bürokratie für unsere Mitgliedsunternehmen. Gleichzeitig führen sinkende Unternehmenserträge zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen, weshalb der Nettoeffekt der Steuer für die Stadt niedriger ausfallen würde als geplant“, schließt Berghausen ab.