Innovation
Forschungszulagengesetz
Warum eine steuerliche Forschungsförderung?
Für Unternehmen stehen zahlreiche Förderprogramme zur Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verfügung. Diese sind jedoch teilweise themenbezogen, wettbewerbsorientiert bzw. können nur von bestimmten Gruppen von Unternehmen (z.B. KMUs) in Anspruch genommen werden. Vor diesem Hintergrund kann steuerliche Forschungsförderung weitere Unternehmen erreichen.
Wer profitiert von der Förderung?
Alle forschenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen können von der steuerlichen Forschungsförderung profitieren. Dies umfasst sowohl Kleinstunternehmen, als auch KMU oder Großunternehmen. Grundlage für die Festsetzung der Forschungszulage ist eine Bescheinigung, die die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens feststellt.
- Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich förderfähig.
- Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen profitieren allerdings besonders.
- Auch Unternehmen in Verlustphase werden gefördert.
Was genau wird gefördert?
Ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus all diesen Kategorien sind grundsätzlich förderfähig. Die Regelung sieht dabei keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor.
Die Forschungszulage kann nur für FuE-Vorhaben beansprucht werden, mit deren Arbeiten nach dem Inkrafttreten des Forschungszulagengesetzes begonnen oder für die der Auftrag nach dem Inkrafttreten erteilt worden ist
Fünf wesentliche Kriterien sind für eine FuE-Tätigkeit definiert:
- Neuartigkeit
- Schöpferische Tätigkeit (nicht auf offensichtlichen Konzepten beruhend)
- Ungewissheit (könnte auch scheitern) – diese Anforderung stellt auch bei anderen FuE-Förderprogrammen ein hilfreiches Kriterium für die individuelle Bewertung dar, inwieweit es sich bei einem Vorhaben eher um eine Anpassung oder um eine Innovation handelt.
- Systematik (geplant und budgetiert)
- Reproduzierbarkeit
Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können durchgeführt werden als:
- Von einem einzelnen Unternehmen durchgeführte Projekte
- Kooperationsprojekte mit mindestens einem nicht verbundenen Unternehmen
- Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- Auftragsforschung im Auftrag eines Dritten (im Fall von Auftragsforschung erhält der Auftraggeber eine Förderung)
Antragstellung und weitere Informationen
Weitere Informationen, insbesondere zum Antragsverfahren, finden Sie auf den Seiten der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ).
Hier können auch direkt die Anträge eingereicht werden.