Fördermaßnahme
Grüne Gründungen.NRW
Die Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.
Worum geht es?
„Grüne Gründungen.NRW“ soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu heben und die Attraktivität des Standortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken. Mit dem Förderaufruf wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft (Kleine- und Kleinstunternehmen (KKU)). Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partnern zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.
Welche Bereiche sind betroffen?
Der Aufruf zielt insbesondere darauf ab, Innovationen von Startups in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft zu unterstützen:
- Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
- Energieeffizienz und Energieeinsparung
- Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
- Umweltfreundliche Mobilität
- Wasserwirtschaft
- Minderungs- und Schutztechnologien
- Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
- Umweltfreundliche Landwirtschaft
Was wird genau gefördert?
Gefördert werden grüne Gründungen und Start-ups, die umweltorientierte Potenziale adressieren und die Attraktivität des Standortes NRW steigern. Die Entwicklung und Herstellung eines Prototyps werden gefördert, dessen Erprobung und ggf. anschließende Weiterentwicklung. Neben Investitions-, Reise-, Personal- und Fremdleistungskosten (z.B. begleitende Beratungsleistungen) ist u.a. auch die Anmietung von Innovationslaboren förderfähig.
Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.
Für diesen Förderaufruf stehen insgesamt rund 13.000.000. Euro EU- und Landesmittel zur Verfügung. Die Auswahl der Projekte erfolgt in zwei Einreichungsrunden dieses Förderaufrufs.
Wann muss der Antrag eingereicht sein?
Die Einreichungsrunde 1 geht bis zum 26.02.2025, Einreichungsrunde 2 geht bis zum 30.09.2025.
Die Förderbekanntmachung Grüne Gründungen.NRW wird auf der Homepage des EFRE.NRW unter folgendem Link veröffentlicht.