IHK Düsseldorf

Aufgaben der IHK

Die IHK Düsseldorf, eine der größten deutschen Industrie- und Handelskammern, vertritt die Interessen von rund 95.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in der Landeshauptstadt Düsseldorf und den zehn Städten des Kreises Mettmann.
Die IHK hat die Aufgabe, das Gesamtinteresse aller ihr zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen. Ziel der IHK ist es, bessere Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen. Die IHK Düsseldorf ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Serviceorganisation von Unternehmen für Unternehmen. Als Selbstverwaltung der Wirtschaft erfüllt die IHK Düsseldorf im Wesentlichen drei Hauptaufgaben:
1. Interessenvertretung
Die IHK vertritt die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen gegenüber Landesregierung, Kommunen, Behörden, Gerichten und Öffentlichkeit. Sie äußert sich in Gutachten, Stellungnahmen und Berichten zu Struktur- und Wirtschaftsfragen in der Region. Sie gibt Anregungen, Empfehlungen und Hinweise bei bedeutenden Vorhaben und Entscheidungen, die die Interessen der Mitglieder berühren. So gibt sie z. B. Stellungnahmen zur kommunalen Bauleitplanung, zur Stadtentwicklung oder zur Verkehrsplanung an. Ihre Auffassung stützt sie dabei unter anderem auf Umfragen bei Unternehmen und bei den Mitgliedern in den IHK-Fachausschüssen.
2. Hoheitliche Tätigkeit
Der Staat hat den IHKs zahlreiche hoheitliche Aufgaben übertragen. So ist die IHK beispielsweise verantwortlich für Fragen der Berufsbildung und für das Prüfungswesen sowie für das Ausfertigen von Dokumenten in der Außenwirtschaft. Auch die Bestellung unabhängiger Sachverständiger gehört zu den Aufgaben der IHK.
3. Service für die Unternehmen
Die IHK Düsseldorf bietet ihren Mitgliedsunternehmen eine Vielzahl von Dienstleistungen an. Sie berät in Fragen des Handels-, Gesellschafts-, Gewerbe-, Steuer-, Arbeits- und Wettbewerbsrechts. Für Existenzgründer bietet sie beispielsweise einen kompletten Informationsservice durch persönliche Beratung, Seminare und schriftliche Unterlagen.