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Nr. 5199586
Existenzgründung
Flutkatastrophe - Informationen für betroffene Unternehmen
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW hat die Frist für die Abgabe der Anträge für die Aufbauhilfe für Unternehmen verlängert.
Sie können Ihre vollständigen Antragsunterlagen bis zum 30. Juni 2024 bei der NRW.BANK hochladen.
Vollständig sind die Anträge nur mit Gutachten und unserem Fachvotum. Wir bitten Sie daher darum, ausreichend Zeit für die Vorprüfung durch uns einzuplanen.
Krisenberatung
Die Corona-Krise ist bei Weitem noch nicht überstanden. Nun kommt in manchen Regionen die Flutkatastrophe hinzu. Egal ob direkt oder indirekt betroffen, für viele Gewerbebetriebe verschärft sich die Situation.
Mit der Krisenberatung bietet die IHK Düsseldorf ihren Mitgliedsunternehmen Unterstützung in schwierigen Situationen. Wichtig ist es, dieses Angebot frühzeitig in Anspruch zu nehmen, um alle verfügbaren Chancen eines Turn-Arounds zu nutzen.
NRW.BANK: Unwetterhilfe für Unternehmen in NRW (Video)
Nach den schweren Unwettern in NRW unterstützt die NRW.Bank Unternehmen mit zinsgünstigen Förderprogrammen bei der Instandsetzung. Die beiden Programme NRW.BANK.Universalkredit und NRW.BANK.Gebäudesanierung wurden ab sofort und befristet bis Ende des Jahres besonders attraktiv gestaltet.
Die Bürgschaftsbank NRW hat ein “Sonderprogramm Hochwasser/Starkregen” zu vergünstigten Konditionen aufgelegt. Das Sonderprogramm kann bis zum 30.06.2023 beantragt werden.
Zahlreiche Kreditinstitute haben ebenfalls Sonderkreditprogramme aufgelegt und unterstützen ihre von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Kunden durch zinslose Darlehen.
Aufbauhilfefonds
Bund und Länder haben sich auf einen Aufbauhilfefonds geeinigt. Der Antragsweg sowie Details zum Förderprogramm werden zur Zeit erarbeitet. Erste Informationen stehen jedoch schon auf der Seite des Bundesfinanzministeriums zur Verfügung.
Versicherungen
Die aktuellen Starkregenereignisse verursachen Schäden an Immobilien, Geschäftsräumen, Betriebseinrichtungen, Vorräten und Waren. Sind die ersten Schäden gesichtet, stellt sich schnell die Frage, was über die abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist. Überschwemmungen zählen zu den sogenannten „Elementarschäden“.
Unternehmen sollten sich mit ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen, um die jeweilige Absicherung zu prüfen.
Folgende Versicherungen sollten einen Baustein zur Absicherung von Elementarschäden enthalten:
Geschäftsgebäudeversicherung für den Betrieb bzw. die Geschäftsräume
Geschäftsinhaltsversicherung für Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte
Betriebsunterbrechungsversicherung für den Betriebsstillstand nach dem Schadenseintritt durch defekte Maschinen, unnutzbare Räumlichkeiten etc.
Mietverlustversicherung für Miet- oder Pachtausfall
Die jeweiligen Kommunen geben weitere Informationen für Hilfesuchende in den betroffenen Regionen. Auf der folgenden Seite haben wir Links zu den Kommunen für Sie aufbereitet:
Kurzarbeitergeld für vom Hochwasser betroffene Betriebe
Betriebe, die unmittelbar vom Hochwasser betroffen sind (beispielsweise durch Überflutung), können Kurzarbeit auf Basis eines unabwendbaren Ereignisses anzeigen. Details und Kontaktdaten zur Antragstellung befinden sich auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Aktion “NRW hilft!”
Das Land NRW hat in Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden und Hilfsorganisationen die Aktion “NRW hilft” ins Leben gerufen und ein zentrales Spendenkonto eröffnet. Details zu dieser Aktion befinden sich auf der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hochwasserhilfe in Velbert
Die Bürgerstiftung Langenberg hat eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um Menschen in den betroffenen Gebieten in Velbert besser helfen zu können. Sachspenden werden aktuell nicht benötigt. Die Kontoverbindung des Spendenkontos lautet:
Das Geld kommt direkt bei den Bedürftigen an. Es wird etwa für die Versorgung mit Lebensmitteln und warmem Mittagessen verwendet. Für eine Spendenquittung ergänzen Sie den Verwendungszweck bitte um Ihre Adresse oder wenden sich direkt an die Bürgerstiftung Langenberg.