Existenzgründung
Übersicht der Förderprogramme
Fördermittel können von unterschiedlicher Art sein und sind je nach Vorhaben individuell zu nutzen.
Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Vielmehr ist die Gewährung eines Förderprogramms davon abhängig, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Antragstellende müssen förderberechtigt sein (einige Programme schließen z. B. bestimmte Branchen, etablierte oder große Unternehmen aus),
- das Vorhaben muss (volkswirtschaftlich) förderwürdig und (betriebswirtschaftlich) vertretbar sein,
- der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden,
- die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein,
- Verwendungsnachweise sind zu führen.
Beratungsförderung
Zuschüsse
Zuschüsse können dazu beitragen, betriebliche Ziele zu erreichen und Projekte zu finanzieren. Da Zuschüsse grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen, sind sie sehr lukrativ, aber auch entsprechend rar gesät. An dieser Stelle wird ein Überblick gegeben, welche Zuschüsse in NRW für Gründungsvorhaben und Vorhaben etablierter Unternehmen in Frage kommen.
Förderkredite
Bürgschaften
In den meisten Fällen gilt: „Kein Kredit ohne Sicherheiten.“
Folgerichtig müssen Gründerinnen und Gründer oder Unternehmerinnen und Unternehmer für jedes Darlehen, das sie von einer Bank erhalten, Sicherheiten vorweisen. Häufig sind im Unternehmen – gerade bei Gründungen - keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden. In diesem Fall kann die Hausbank entweder die fehlenden Sicherheiten durch einen Zinsaufschlag „einpreisen“ oder alternativ Sicherheiten „einkaufen“.