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Welche Länder verlangen Ursprungszeugnisse?

Die nachfolgende Tabelle gibt eine kurze Übersicht, für welche Länder die Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften notwendig ist und welche Mindestanforderungen gelten.

Länderübersicht

Grundsätzlich können unabhängig vom Empfangsland Dokumente oder Erklärungen in den Dokumenten von Ihren Kundinnen/Kunden oder den ausländischen Behörden im Einzelfall gefordert werden.
Land Ursprungszeugnis (UZ) durch

IHK bescheinigt
Rechnung (Rg.)
durch

IHK bescheinigt
GHORFA-
Legalisierung
der Dokumente
vor der
Konsulats-Legalisierung
Konsulats
legalisierung
Anzahl Anzahl UZ Rg.
Ägypten 2* 4** x; wenn Ursprung nicht im EU-Land x; wenn Ursprung nicht im EU-Land
Äthiopien 1 3
Afghanistan 3 5 X** X**
Albanien 1; für
bestimmte
Waren
Algerien 1
Angola 4
Argentinien x; für
bestimmte
Waren und
Ursprungs-
länder
X
Bahrain 1* 5 X X** X**
Bangladesch 2
Belarus
(Weißrussland)
3**
Bhutan x
Bolivien 1; für
bestimmte
Waren
Bosnien-Herzegowina x; für
bestimmte
Waren
Botsuana x; für
bestimmte
Waren
Brasilien x; für
bestimmte
Waren
Brunei
Darussalem
1
Burkina
Faso
1
Dominikanische
Republik
x; für
bestimmte
Waren
Ecuador x; für
bestimmte
Ursprungs-
länder
Elfenbein-
küste
x; für
Waren,
wenn
Ursprungs-
land nicht EU
El Salvador x; für
bestimmte
Waren
Eritrea 3
Guatemala x; für
bestimmte
Waren
Guinea-
Bissau
4
Guyana 2; für
bestimmte
Waren
2; für
bestimmte
Ursprungs-länder
Honduras x; für
bestimmte
Waren
Indien X
Indonesien x; für
bestimmte
Waren
Irak 2* 5 X X X
Iran 2 3 X** X**
Israel x; für
bestimmte
Waren
Jamaika 2; für
bestimmte
Waren
Japan x; für
bestimmte
Waren
Jemen 2* 2 X X X
Jordanien 1* 2 X X
Kambodscha 2 4
Kap Verde 4
Kasachstan 2
Katar 3* 4 X X X
Kirgisistan 2
Kolumbien 2; für
bestimmte
Waren
X
Komoren 1
Kosovo x; für
bestimmte
Waren
Korea
(Dem. Volks-republik)
x
Korea (Republik) x**
Kuwait 1* 2 X X X
Laos 1 3
Libanon 1*; für
bestimmte
Waren
Libyen 4* 4 X X
Macao (Volks-republik
China)
4
Madagaskar 3**
Malaysia x; für
bestimmte
Ursprungs-
länder
Mali 1 1
Marokko x;
für Wein
Mexiko x; für
bestimmte
Waren bzw.
Ursprungs-
länder
Mongolei x
Montenegro 1; für
bestimmte
Waren
Mosambik 4
Nicaragua x; für
bestimmte
Waren
Oman 3* 4 X X X
Pakistan 2
Palästinensische Gebiete x
Panama x; für
bestimmte
Waren
Papua-
Neuguinea
1
Paraguay 3; ab US $
2500,00 fob
5 X X
Ruanda x; für
bestimmte
Waren
Sao Tomé, Principe 4
Saudi-Arabien x* 2
Serbien 1; für
bestimmte
Waren
Seychellen 1
Sierra Leone 1; für
bestimmte
Waren
Somalia 1
Sudan 2; ab
US $
10.000,00
X
Syrien 3* 4 X X
Tadschikistan 2
Taiwan x; für
bestimmte
Waren
Trinidad
und
Tobago
2; für
bestimmte
Waren
Tunesien 6**
Turkmenistan x
Ukraine 2; für
bestimmte
Waren
Uruguay x; für
bestimmte
Waren
USA x; für
bestimmte
Waren
Usbekistan x
Vereinigte
Arabische
Emirate (VAE)
3* 5 X X X
Vietnam 2
Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand Mai 2022

Erläuterungen zu Spalten und Abkürzungen

Spalten-Einträge:

  • Zahl
    Eine bestimmte Anzahl einzureichender Dokumente ist vorgeschrieben
  • X/x
    Eine Beschreibung/Legalisierung ist vorgeschrieben.
    Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.
  • *:
    Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. zum Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich.
  • **:
    Eine IHK-Bescheinigung/Konsulats-Legalisierung der Dokumente kann möglicherweise entfallen.

Abkürzungen/Bezeichnung