International

Türkei erlässt weitere Zusatzzölle

Zusatzzölle seit 27. Juni 2020

Im Mai sowie Ende Juni 2020 hat die Türkei auf zahlreiche Produkte Zusatzzölle erlassen.
Die Zusatzzölle betreffen dabei den Anhang II und galten bis zum 30. September 2020.

Die Zusatzzölle für Waren des Anhangs I gelten seit 1. Oktober 2020.
Eine Übersicht der seit 27.06.2020 betroffenen Zolltarifnummern
(ersten 8 Stellen sind mit der EU identisch) steht hier bereit.
Eine Übergangsfrist von 15 Tagen für Waren die sich bereits in Transit befinden, ermöglicht eine Teilreduzierung der Zusatzzölle. Waren mit Ursprung in der EU, EFTA-Ländern, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone, Südkorea und Malaysia sind nicht betroffen.
Die jeweils anwendbaren Zollsätze je nach Ursprungsland sind in den Tabellen in den Spalten 1 bis 8 wiedergegeben. Diese haben folgende Bedeutung:
Spalte 1: EU und EFTA-Länder, Israel, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Palästina, Tunesien, Ägypten, Georgien, Albanien, Chile, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mauritius und Moldau.
Spalte 2: Südkorea.
Spalte 3: Malaysia.

Zusatzzölle seit 11. Mai 2020

Am 11. Mai 2020 hat die Türkei weitere Zusatzzölle auf zahlreiche Produkte erlassen. Die Zusatzzölle betreffen dabei den Anhang II und gelten voraussichtlich bis zum 30. September 2020. Die Zusatzzölle für Waren des Anhangs I werden erst am 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Eine Übersicht der seit 11.05.2020 betroffenen Zolltarifnummern (ersten 8 Stellen sind mit der EU identisch) steht hier bereit.
Eine Übergangsfrist von 15 Tagen für Waren die sich bereits in Transit befinden, ermöglicht eine Teilreduzierung der Zusatzzölle.
Waren mit Ursprung in der EU, EFTA-Ländern, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Zone, Südkorea und Malaysia sind nicht betroffen.
Die jeweils anwendbaren Zollsätze je nach Ursprungsland sind in den Tabellen in den Spalten 1 bis 8 wiedergegeben. Diese haben folgende Bedeutung:
Spalte 1: EU und EFTA-Länder, Israel, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Marokko, Palästina, Tunesien, Ägypten, Georgien, Albanien, Chile, Serbien, Montenegro, Kosovo, Mauritius und Moldau.
Spalte 2: Südkorea.
Spalte 3: Malaysia.