International

Freihandelsabkommen EU-Mercosur vereinbart

Am 28. Juni 2019 einigten sich die EU und Mercosur-Länder (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) auf ein Freihandelsabkommen.
Die Freihandelszone wird eine Bevölkerungszahl von 780 Millionen Menschen abdecken.
Laut der EU-Kommission können EU-Exporteure Zollabgaben in Höhe von über 4 Milliarden Euro jährlich, ab Inkrafttreten des Freihandelsabkommens, einsparen – viermal mehr als durch das EU-Japan Freihandelsabkommen.
Insbesondere werden die nachstehenden Sektoren von Zollreduzierungen oder –befreiungen profitieren:
  • Automobile (aktuell 35 Prozent Zoll)
  • Autoteile (aktuell 14 bis 18 Prozent Zoll)
  • Maschinen (aktuell 14 bis 20 Prozent)
  • Chemikalien (bis zu 18 Prozent)
  • Pharmazeutika (bis zu 14 Prozent)
  • Kleidung und Schuhe (35 Prozent)
  • Schokolade und Süßwaren (20 Prozent)
  • Wein (aktuell 27 Prozent)
  • Spirituosen (aktuell 20 bis 35 Prozent)
  • Milcherzeugnisse (aktuell 28 Prozent).
Nächste Schritte:
Die EU und die Mercosur-Länder werden die vereinbarten Vertragstexte einer juristischen Überprüfung unterziehen. Anschließend werden die Texte in alle Amtssprachen der EU übersetzt.
Bisher ist das Abkommen noch nicht in Kraft getreten. 
Die EU-Kommission verhandelt derzeit mit den MERCOSUR-Staaten über Anforderungen und Möglichkeiten zur zügigen Finalisierung des Abkommens. Die Bundesregierung setzt sich für die zügige Finalisierung des EU-MERCOSUR-Abkommens ein, einschließlich der Stärkung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen, um den Schutz und Erhalt bestehender Waldflächen zu gewährleisten. 
Letzte Aktualisierung: 8. April 2024